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Beiträge

Siegerentwurf für Landesgartenschau steht fest: Wasser mit viel Grün und viel Natur

30. Juli 2019/in Umwelt & Natur /von Sebastian Weig

Wildnis, Wasser, Wald und Wiese – mit ihrer Idee für verschiedene Parkbereiche konnte das Berliner Büro Sinai die Jury des Realisierungswettbewerbs zur Landesgartenschau 2024 überzeugen. Hinter dem Siegerbüro stehen erfahrende Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Experten mit viel Erfahrung. Auch die diesjährige Bundesgartenschau in Heilbronn basiert auf Plänen von Sinai. Nicht nur die Jury war begeistert, auch viele Zuschauer sprachen dem Entwurf aus der Hauptstadt bei der Ausstellungseröffnung ihre Zustimmung aus. Vom 16. bis 23. Juli waren alle eingereichten Arbeiten im Untergeschoss des Hotel Dormero in der Räterstraße zu sehen. Die Pläne sind zudem online abrufbar unter: www.kirchheim2030.de/landesgartenschau

Die Landesgartenschau 2024 wird eine Bürger-Gartenschau. Bereits die Bewerbung wurde in Kirchheim von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung getragen. 1.184 Unterstützer hatten sich schriftlich dafür ausgesprochen.
Im August 2018 erhielt die Gemeinde den Zuschlag. Parallel zu weiteren Bürger-Beteiligungen wurden in den vergangenen Monaten bereits wichtige Schritte umgesetzt. Dazu zählen die Gründung der notwendigen gemeinnützigen Durchführungs-GmbH sowie die Auslobung des landschaftsplanerischen Wettbewerbs, der nun endete. Dieser wurde konsequent und professionell durch das Büro Keller Damm Kollegen begleitet.

Wasserschutz im Gemeindegebiet

4. Mai 2019/in Rathaus & Bürgerservice, Umwelt & Natur /von Sebastian Weig

Unser Wasser ist kostbar und besonders schützenswert. Das interessiert aber nicht alle Einwohner in der Gemeinde. So ist immer wieder zu beobachten, dass Autos auf den Straßen und Garagenvorplätzen mit Strahlern und Chemikalien gewaschen werden. Selbst wenn Autos auf privaten Hausvorplätzen gewaschen werden, gelangen Chemikalien und besonders Ölrückstände in die Kanalisation.

Deshalb möchten wir auf die Verordnung der Gemeinde Kirchheim b. München, §3 Abs. 2(a) [icon name=“file-pdf-o“ class=““ unprefixed_class=““] über die Reinhaltung u. Reinigung der öffentl. Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter hinweisen. Es handelt sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern geahndet werden können.

Hierzu nachstehend ein Zitat des Referats für Gesundheit & Umwelt der Landeshauptstadt München:

Die Pflege des Autos in der Waschstraße oder in einer Selbst­wasch­ein­rich­tung spart nicht nur Wasser, sondern schützt das Grundwasser auch vor Verunreinigungen. Darauf macht das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München anlässlich der in den Sommermonaten üblichen, aber aus Umweltschutzgründen höchst problematischen Autowasche im Freien aufmerksam. Die in den Waschstraßen verwendete umweltschonende Technik macht es möglich, dass das Waschwasser immer wieder gereinigt und für zahlreiche Autowäschen wiederverwendet werden kann. Spezielle Abscheider halten Öl- und Schmierstoffe zurück, die beim Waschvorgang abgespült werden. Das Grundwasser wird so nicht gefährdet.

Wer stattdessen zu Hause, auf öffentlichen Straßen oder Plätzen sein Auto wäscht, setzt die Umwelt unnötigen Risiken aus. Über Gullys gelangen Öl- und Schmierstoffe in die Kläranlage, über Sickerschächte in das Grund­was­ser. Daher hat die Landeshauptstadt München in der so genannten Reinhaltungsverordnung das Autowaschen auf öffentlichen Straßen und Plätzen, auch wenn nur Wasser und keine Reinigungsmittel verwendet werden, untersagt und ahndet eine Zuwiderhandlung mit Bußgeld.

Ebenfalls nicht erlaubt ist die Autowäsche auf privatem unbefestigtem Untergrund. Die Gefahr ist zu groß, dass das mit Öl- und Schmierstoffen verschmutzte Waschwasser in das Grundwasser oder in den Untergrund einsickert und somit in den Nahrungskreislauf für Mensch und Tier gelangt oder von Pflanzen aufgenommen wird. Darüber hinaus stellt das Versickern von Waschwasser einen wasserrechtlichen Nutzungstatbestand im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, der einer Genehmigung nach Art. 17 des Bayerischen Wassergesetzes bedarf, der aber nicht genehmigungsfähig ist. Das Versickern von Waschwasser ohne diese Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche gemäß § 41 Absatz 1 Nr. 1 WHG mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Auch das Waschen auf privatem und abgedichtetem Untergrund (zum Beispiel einem asphaltierten Hof oder einem Garagenvorplatz) sieht das Referat für Gesundheit und Umwelt als sehr kritisch. Es ist zwar nicht generell verboten, wenn das Grundstück an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist. Allerdings sind diese Flächen nur in den seltensten Fällen vom Gefälle her so begrenzt, dass kein verunreinigtes Waschwasser in den Untergrund bzw. in das Grundwasser gelangen kann.

Aus Umweltschutzgründen rät das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München daher dringend, Autos in Waschstraßen oder Selbstwascheinrichtungen zu waschen und auf ein Waschen im öffentlichen oder privaten Raum zu verzichten.

Start in die Badesaison

3. Mai 2018/in Kultur & Tradition /von Sebastian Weig

Der Sommer kommt und die Badesaison am Heimstettener See beginnt. Seit 1. Mai ist die Station der Wasserwacht Feldkirchen bei schönem Badewetter an Wochenenden und Feiertagen mit einer Wachmannschaft besetzt. Um Unfällen vorzubeugen, bitten die ehrenamtlichen Helfer darum, die Baderegeln zu beachten. Besonders appellieren sie an Eltern, die kleinen Badegäste nicht alleine im Wasser spielen zu lassen. Auch wenn das Seepferdchen schon erfolgreich absolviert sei, berge das Wasser doch viele Gefahren.

Erste Schwimmübungen können kleine Kirchheimer wieder mit der mobilen Schwimmschule im Rahmen der Ferienpädagogik erlernen. Ein Schwimmkurs dauert 10 x 30 Minuten und findet täglich über zwei Wochen statt. Der Unterricht wird in kleinen Gruppen mit maximal fünf Kindern von speziell ausgebildeteten Schwimmlehrer/innen durchgeführt. Ideale Bedingungen also für das Erlernen des Schwimmens. Mehr Infos und Anmeldemöglichkeit zur mobilen Schwimmschule unter: [icon name=“external-link“ class=““ unprefixed_class=““] kirchheim.feripro.de

Spiel und Spaß bei der Ferienpädagogik

22. August 2017/in Leben in Kirchheim /von Sebastian Weig
Im mobilen Schwimmbecken lernen die Teilnehmer eine sichere Schwimmtechnik, Foto: Claudia Topel

Jonglieren mit Bällen und Tüchern, Teller drehen, Diabolo spielen und Riesenseifenblasen- das alles und noch mehr waren am Freitag, den 18. August im JUZ geboten. Bei schönstem Wetter konnten die kleinen und großen Teilnehmer beim Seifenblasentag der Ferienpädagogik nach Lust und Laune die verschiedenen Aufgaben ausprobieren und zusammen erlernen.

Sichtlich Spaß hatten auch die Teilnehmer des Schwimmkurses. In der zweiten und dritten Augustwoche konnten Kinder ab fünf Jahren schwimmen lernen- und das direkt vor der Haustüre. Auf dem Pausenhof der Martin-Luther Schule wurde ein mobiles Schwimmbecken aufgebaut.
Montag bis Freitag für jeweils 30 Minuten ging’s ab ins Wasser und los mit Schwimmen. Mit viel Elan und Freude lernten die Kinder die richtige Technik, damit von nun auch im tieferen Wasser ohne Angst geplanscht werden kann. Auch nächstes Jahr wird es dieses Angebot in den Sommerferien geben.

 

Komplette Entwarnung: Keine Legionellen an Kirchheims Schulen

2. Februar 2017/in Bauen & Wohnen, Rathaus & Bürgerservice, Umwelt & Natur /von Sebastian Weig

Komplette Entwarnung beim Verdacht auf Legionellen in Kirchheimer Schulen: Die Proben, die das zuständige Gesundheitsamt München erhalten hat, zeigen, dass alle den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Die ergriffenen Vorsichtsmaßnahmen sind somit beendet.

Hintergrund: Bei einer routinemäßigen Probeentnahme wurde an Kirchheims Schulen teils erhöhte Testwerte unter anderem bei Legionellen festgestellt. Die Gemeinde hat sofort umfassende Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet. Eine durchgeführte Kontrollprobe durch das Gesundheitsamt hat nun ergeben, dass keine Werte im erhöhten Bereich lagen. Die Vorsichtsmaßnahmen waren aus Sicht der Gemeindeverwaltung richtig, um ein Gesundheitsrisiko auszuschließen.

Die Untersuchungsbefunde können Sie hier einsehen:

Untersuchungsbefund vom 16.01.2017
Untersuchungsbefund vom 24.01.2017

Foto: ©Pixelot – Fotolia.com

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