Vielfalt in der Gemeinde Kirchheim bei München

Unser Ziel ist die lebendige Vielfalt in unserer Gemeinde. Um diese Vielfalt zu fördern, gibt es in der Gemeinde Kirchheim bei München die Stellen einer Integrationsbeauftragten und die Stelle einer DAF/ DAZ-Lehrerin (DAF: Deutsch als Fremdsprache / DAZ: Deutsch als Zweitsprache). Beide Stellen sind in der Abteilung für Soziales, Bildung und Generationen der Gemeinde angesiedelt.

Beratungsangebote

Sprechzeiten Integration allgemein:

Montags-Freitags von 08 – 12 Uhr und Montags von 14 – 18 Uhr.

Sprechzeiten bei sozialen Hilfestellungen (u.a. Tafelausweis, Anträge für Sozialwohnungen und Gemeindewohnungen, Asylleistungsanträge, SGB-Anträge):

Montags-Freitags von 08 – 12 Uhr und Montags von 14 – 18 Uhr.

Die Terminvereinbarung erfolgt bei integration@kirchheim-heimstetten.de oder unter der Telefonnummer 089 90909 5102.

Ihre Ansprechpartner der Gemeinde Kirchheim

Seit Mitte 2016 beschäftigt die Gemeinde Kirchheim eine Integrationsbeauftragte für alle Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sowie eine Deutschlehrerin für Geflüchtete und nimmt dadurch im Landkreis München eine Vorreiterrolle ein.

Deutschlehrerin und Integrationsbeauftragte arbeiten intensiv auf das Ziel hin in Kirchheim lebende Geflüchtete und andere Menschen mit Zuwanderungsgeschichte fit für Deutschland zu machen und ein gutes Miteinander mit allen anderen Kirchheimern und Kirchheimerinnen herzustellen.

Bei allen Fragen und Anregungen rund um die Themen Asyl, Zuwanderung und Integration wenden Sie sich bitte jederzeit gerne an:

  • Frau Wosch
    Integrationsbeauftragte Gemeinde Kirchheim-Heimstetten
    www.kirchheim-heimstetten.de

    Münchner Str. 6
    85551 Kirchheim b. München

    Tel. 089 90909-5108
    Mobil 0172 7086178
    integration@kirchheim-heimstetten.de

Haben Sie Fragen oder möchten sich informieren?

Melden Sie sich unter integration@kirchheim-heimstetten.de oder bei der Integrationsbeauftragten unter der Nummer 089 90909 5108

Ansprechpartner für die Unterkünfte

Die Gemeinde arbeitet in der Betreuung für die Unterkünfte des Landratsamtes eng mit der Diakonie zusammen. Kontaktdaten finden Sie weiter unten.

Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) der Diakonie

Beratung für Menschen mit Fluchthintergrund in den Unterkünften mit Ausnahme der geflüchteten Menschen aus der Ukraine.

Frau Nadery-Cafa
Flüchtlings- und Integrationsberatung
Dipl. Soz. Päd. (FH)
Sozialdienst für Flüchtlinge und Asylsuchende

Abteilung Flucht und Migration
Diakonie in München und Oberbayern-
Innere Mission München e.V.

Räterstraße 40
85551 Kirchheim

Tel.: 089 126991 5140
Fax: 089 126991 5141

lnadery@diakonie-muc-obb.de
www.diakonie-muc-obb.de

Beratung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Frau Neumair

Flüchtlings- und Integrationsberatung

Abteilung Flucht und Migration

Diakonie München und Oberbayern –

Innere Mission München e.V.

Ukraineberatung Aschheim, Kirchheim, Feldkirchen

T +49 (0) 171 2196 19 6

vneumair@diakonie-muc-obb.de

www.diakonie-muc-obb.de

Der Helferkreis Asyl

Seit der Gründung im Oktober 2013 sieht der Helferkreis Asyl seine Aufgabe darin, Menschen zu helfen, die vor Krieg und Not aus Ihrer Heimat geflohen sind. Er setzt sich dafür ein, dass sich Flüchtlinge für die Dauer ihres Aufenthalts bei uns in Kirchheim sicher und angenommen fühlen und Unterstützung in ihrer Notlage finden.

Der Helferkreis arbeitet ehrenamtlich und ist weder parteipolitisch noch konfessionell gebunden. Viele Helfer betreuen, beraten, unterstützen und fördern die Flüchtlinge. Der Helferkreis arbeitet dabei eng mit der Gemeinde, dem Landratsamt, den Kirchen sowie sozial engagierten Organisationen zusammen.

Einen Überblick darüber, wie der Helferkreis organisiert ist, wie Sie mithelfen können und welche Schwerpunktthemen es in den jeweiligen Arbeitsgruppen gibt, finden Sie unter www.helferkreis-asyl-kirchheim.de.

Der Helferkreis Asyl freut sich sehr über Geldspenden. Dieses Geld kommt der täglichen Arbeit des Helferkreises zugute. Ihre Spenden werden unter anderem verwendet für:

  • Bücher und Arbeitsmaterial der Deutschkurse
  • Beteiligung an Gebühren für Deutschprüfungen
  • Zuschüsse für Rechtskosten im Asylverfahren und beim Bemühen um Arbeitserlaubnis
  • Förderung beruflicher Qualifikationen zur Erreichung der Unabhängigkeit von SGBII-Leistungen
  • Unterstützung bei Therapien für traumatisierte/behinderte Kinder
  • Förderung von Kindern und Jugendlichen bei Sport- und Freizeitaktivitäten, z. B. Schwimmkurse, Musikunterricht
  • Maßnahmen zur kulturellen Integration der Flüchtlinge, z. B. Ausflüge, Theaterbesuche
  • Verbesserung der Infrastruktur der Unterkünfte

Von Fall zu Fall unterstützt der Helferkreis auch Flüchtlinge, die in Deutschland bleiben können, bei der Erstausstattung ihrer neuen Existenz oder wenn sie vom Recht Gebrauch machen, ihre Familie nachzuholen. Dabei entstehen u. U. ganz erhebliche Kosten.

Spenden­konto:

Helferkreis Asyl Kirchheim b. München e.V.
Bank: Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
IBAN: DE25 7025 0150 0028 6748 36
BIC: BYLADEM1KMS

Spenden­bescheinigun­gen
Spenden an unseren gemeinnützigen Verein sind steuerlich absetzbar. Für Spenden bis zu 200 € reicht ein sogenannter vereinfachter Nachweis, z. B. die Buchungsbestätigung der Überweisung, aus. Der Betrag gilt für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden. Für Spenden über 200 € erstellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung.

ZUWANDERUNG

Zuwanderung in der Gemeinde

Die Gemeinde Kirchheim beschäftigt sich eingehend mit den wichtigen Themen Asyl, Zuwanderung und Integration. Dabei geht es sowohl um Geflüchtete als auch um alle anderen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Gemeindegebiet.

Bitte beachten Sie, dass es für Informationen zur aktuellen Ukraine Krise eine gesonderte Webseite der Gemeinde gibt:
Alle Themen zur Ukraine finden Sie hier: https://www.kirchheim-heimstetten.de/ukraine

Die Aufnahme von Geflüchteten als humanitäre Verpflichtung:
Für die Bundesrepublik Deutschland ist der Schutz von Flüchtlingen im Grundgesetz Artikel 16a geregelt. Auf internationaler Ebene ist dies in Europa durch die Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention festgeschrieben. Weltweit gilt in über 140 Staaten die Genfer Flüchtlingskonvention. Auf diesen Grundlagen haben Menschen auf der Suche nach Asyl ein Recht auf eine faire Prüfung ihrer Schutzbedürftigkeit.

WEITERES

Vernetzung / Hilfe bei weiteren Anbietern

Integrationskoordination Landratsamt München für Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung: Hilfe im Bereich Deutsch lernen, Bildung und Schule, Arbeit und Ausbildung und Orientierung im Leben in Deutschland

Link zum Landratsamt München

Jugendmigrationsdienst der AWO: Hilfe für Jugendliche mit Migrationshistorie

LINK

IQ Netzwerk Bayern: Hilfe zur Anerkennung von Ausbildung und Studium

LINK

Landratsamt München Ukraine

LINK

Geflüchtete im Landkreis München

Nach dem Königsteiner Schlüssel werden Asylbewerber und Asylbewerberinnen nach einer Frist in einer Erstaufnahmeeinrichtung den Landkreisen zugewiesen. Die vom Landkreis angestrebte Aufteilung der Geflüchteten auf die einzelnen Gemeinden und Städte errechnet sich anhand der jeweiligen Einwohnerzahlen.

Über alle wichtigen Aspekte zum Thema Asyl und Integration im Landkreis München können Sie sich über die Webseite des Landratsamts informieren.