Fundsachen der Gemeinde Kirchheim b. München

Sollten Sie eine verlorene Sache im Gemeindegebiet finden und diese an sich nehmen, können Sie es dem Fundbüro melden, sofern die Sache nicht direkt dem Eigentümer zurückgegeben werden kann. Wenn Sie einen Wertgegenstand verloren haben, können Sie im Fundbüro Ihren Verlust anzeigen.

Die Gemeinde Kirchheim verfügt über das virtuelle Fundbüro, Sie können die Nachforschungen nach Ihren verlorenen Gegenstand auf diesen Bereich ausdehnen. In der näheren Nachbarschaft setzten die Gemeinde Pliening und Poing ebenfalls die OnlineSuche ein.

Sie haben einen Gegenstand verloren?

Verlustmeldung online erstellen

Sie haben die Möglichkeit, unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr eine Verlustmeldung online über Ihren verlorenen Gegenstand- egal ob Fahrrad, Handy oder Jacke – zu erstellen.

Verlustmeldung machen

Den Verlust Ihres Gegenstandes können Sie im Fundbüro der Gemeinde Kirchheim anzeigen. Sollte der Gegenstand zu einem späteren Zeitpunkt beim Fundbüro abgegeben werden, so werden Sie schriftlich benachrichtigt.

Verlust in öffentlichen Verkehrsmitteln melden

Sie haben etwas in Bussen und Bahnen (S-Bahn, U-Bahn) des MVV verloren? Dann wenden Sie sich baldmöglichst an das Verkehrsunternehmen unter www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/kundenservice/fundsachen

Sollten Sie Ihren Gegenstand/Ihre Gegenstände in Zügen der Deutschen Bahn verloren haben, so melden Sie Ihren Verlust bitte unter www.bahn.de/p/view/service/fundservice

Erforderliche Unterlagen

Beim Abholen einer Fundsache bitte den Personalausweis mitbringen.

Sie haben einen Gegenstand gefunden?

Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Den Fundgegenstand selbst können Sie bei sich aufbewahren. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen. Sie können den Fundgegenstand selbstverständlich auch beim Fundbüro im Rathaus abgeben.

Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige eines Fundes ist grundsätzlich das Fundbüro der Gemeinde des Fundortes oder auch bei jeder Polizeidienststelle.

Bei der Entgegennahme der Fundanzeige sind die für die Ermittlung des Empfangsberechtigten erheblichen Umstände von Amts wegen festzustellen und schriftlich festzuhalten, insbesondere

  • Tag der Anzeige,
  • Zeit und Ort des Fundes,
  • Art der Fundsache,
  • Name und Anschrift des Finders,
  • ob die Sache von dem Finder verwahrt wird oder beim Fundbüro abgeliefert worden ist,
  • ob der Finder auf seine Rechte aus dem Fund (§§ 971 bis 975 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) verzichtet.

Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro 5 %, für den Mehrwert, also ab einem Wert von 500 Euro, 3 % des Wertes.

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.

Alle Gegenstände, die in der (S-, U-)Bahn oder am Bahnhof gefunden werden, müssen bei der Deutschen Bahn oder beim MVV München abgegeben werden.

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Unser Fundbüro für Sie vor Ort

Rathaus der Gemeinde Kirchheim b. München
  • Gemeinde Kirchheim b. München

    Zentrale/Empfang
    Münchner Str. 6
    85551 Kirchheim b. München

    Öffnungszeiten:
    Montag: 8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
    Dienstag – Freitag: 8 – 12 Uhr

Bärbel Mraseck
Tel. 089 90909-2404
baerbel.mraseck@kirchheim-heimstetten.de

Sabine Vodermair
Tel. 089 90909-2406
sabine.vodermair@kirchheim-heimstetten.de