
Landesgartenschau: Baubeginn am 1. Februar
Auf dem Gelände der künftigen Landesgartenschau tut sich was: Nach der Großbaumverpflanzung im November beginnen am 1. Februar die vorbereitenden Maßnahmen in der Sphäre „Wildnis“, westlich des…
Baumschutz auch ohne Baumschutzverordnung
In Gesprächen wir häufig festgestellt, dass vielen Bürgern zwar bekannt ist, dass die Baumschutzverordnung abgeschafft wurde, jedoch die beiden anderen Festsetzungen von Baumschutz weitgehend unbekannt sind.
Hierzu zählt der Bebauungsplan mit dem dazugehörigen Grünordnungsplan. In dieser Festsetzung ist ein größeres Wohngebiet mit einer bindenden Grünornung überplant. Das weitere Instrument des Baumschutzes ist der Begrünungsplan zur Baugenehmigung eines Hauses. Kennzeichnend für Grünordnungsplan und Begrünungsplan ist, dass Bäume und Sträucher nicht entfernt werden dürfen und bei Ausfall ein Ersatz zu erfolgen hat.
Bei Altobjekten ist möglich, dass es keine der beiden genannten Pläne gibt.
Fragen werden Ihnen hierzu gerne im Umweltamt beantwortet, ebenso ist die Einsicht in die Pläne möglich. Bitte informieren Sie sich deshalb vor Veränderungen im Grünbestand im Umweltamt.
Sperrfrist für die Fällung von Bäumen
Außerhalb des Waldes, Hecken und sonstigen Gehölzen von 1. März bis 30. September
Der Asiatische Laubholzbockkäfer
Im Oktober 2012 wurde in der Gemeinde Feldkirchen der Asiatische Laubholzbockkäfer gefunden. Der vorwiegend mittels Verpackungsholz aus Asien eingeschleppte Käfer gilt als Schädling, da er gesunde Bäume befällt und diese innerhalb weniger Jahre zum Absterben bringt. Betroffen sein können alle Laubbäume, wobei Ahorn bevorzugt wird, aber auch Weide, Birke, Rosskastanie, Pappel und Obstbäume werden gern als Wirtsbaum ausgesucht.
Um das Risiko einer weiteren Ausbreitung zu minimieren, wurde rund um den Käferfundort in Feldkirchen eine Quarantänezone von 2,5 km ausgewiesen. Darin befinden sich auch Teile von Heimstetten. Die Landesanstalt für Landwirtschaft hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese wurde im Staatsanzeiger Nr.17 vom 20.11.2012 öffentlich bekannt gemacht und ist auch auf der Internetseite der Gemeinde nachzulesen. Durch erneute Käferfunde in Feldkirchen im Juli 2013 und im Februar 2014 in der Gemeinde Haar wurde die Quarantänezone noch mal ausgeweitet. Im Wesentlichen gilt diese Allgemeinverfügung für die Gemeinde Feldkirchen, aber auch für Teile von Aschheim, Kirchheim, Haar, Vaterstetten und Teile des Stadtgebietes München.
Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen das Umweltamt unter der Telefonnummer 089 90909-3402 gerne zur Verfügung.
Website der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Vermietung von Messgeräten
Messung elektromagnetischer Felder
Gemäß Gemeinderatsbeschluss wurden 3 Messgeräte zum Messen von elektromagnetischen Feldern gekauft. Die Geräte können gegen eine Kaution von € 50 im Umweltamt, Räterstraße 22a, ausgeliehen werden.
Strommessgerät
Wissen Sie wie viel Strom Ihr Videorecorder im Stand-by-Betrieb benötigt oder z.B. das veraltete Gefriergerät? Wann ist es sinnvoll aus energetischen Gründen ein neues Gerät zu kaufen? Um dieser Frage nachzugehen ist der Verbrauch der Haushaltsgeräte zu ermitteln um dann Entscheidungen zu treffen. Im Umweltamt kann hierzu ein Strommessgerät (20 € Kaution) ausgeliehen werden.
Da das Messgerät laufend im Einsatz ist, informieren Sie sich vorab telefonisch über die Verfügbarkeit (evtl. Warteliste). Tel. 089 90909-3402, -3404 oder -3406
Robert Maier
Tel. 089 90909-3402
robert.maier@kirchheim-heimstetten.de
Kathrin Huhnke
Tel. 089 90909-3404
kathrin.huhnke@kirchheim-heimstetten.de
Marion Kratzer
Tel. 089 90909-3406
marion.kratzer@kirchheim-heimstetten.de
Sabrina Drolle
Tel. 089 90909-3408
sabrina.drolle@kirchheim-heimstetten.de