Zugang zu Informationen der Gemeindeverwaltung

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 15. Januar 2018 aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern eine Satzung über den Zugang zu Informationen der Gemeinde Kirchheim bei München (Informationsfreiheitssatzung) erlassen.

Zweck dieser Satzung ist es, den freien Zugang zu den bei der Gemeinde Kirchheim b. München vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.

Von der Satzung betroffen sind ausschließlich Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde Kirchheim b. München.

Veröffentlichung von Anträgen

Gemäß § 6 Abs. 4 der Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Kirchheim b. München hat die Gemeinde die schriftlich an sie gerichteten Anträge auf Informationszugang unverzüglich in geeigneter Form zu veröffentlichen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich nach § 3 i. V. m. §§ 4, 5 der Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Kirchheim b. München Zugang zu folgenden bei der Gemeinde vorhandenen Informationen:

1. Die Beteiligungsberichte der Gemeinde Kirchheim b. München der letzten fünf Jahre (bzw. der jeweils letzten fünf verfügbaren Berichtsjahre), jeweils soweit sie die Beteiligung der Gemeinde an
der AFK-Geothermie GmbH betreffen – insbesondere die Angaben zur Ertragslage, zum Jahresergebnis, zur Kreditaufnahme und zu etwaigen finanziellen Abhängigkeiten (Gewinnabführung, Verlustausgleich, Zuschüsse, Bürgschaften/Gewährleistungen).

2. Unterlagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Aufstellung der AFK-Geothermie GmbH im Zusammenhang mit der geplanten zweiten Tiefenbohrung bzw. dem geplanten Netzausbau, insbesondere Wirtschaftspläne, Investitions- und Finanzierungspläne sowie Protokolle oder Beschlussvorlagen aus Gesellschafterversammlungen der letzten fünf Jahre,.

3. Eine Übersicht über die Entwicklung der Fernwärmepreise der AFK-Geothermie GmbH in den letzten fünf Jahren, sofern der Gemeinde entsprechende Unterlagen aus ihrer Gesellschafterstellung vorliegen.
Um Übersendung der Informationen in elektronischer Form (PDF) bitte ich, soweit möglich unter Hinweis auf bereits online veröffentlichte Fundstellen gemäß § 4 Abs. 6 IFS.

Sollten Teile der begehrten Informationen aus Gründen des Schutzes von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen (§ 9 IFS) nicht zugänglich gemacht werden können, bitte ich um Mitteilung,
welche Teile dies betrieb, sowie um Zugänglichmachung der übrigen, nicht betroffenen Teile gemäß dem Trennungsprinzip nach § 11 IFS.

Antwort der Gemeinde

Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Auskunft darüber, ob Adolf Hitler einst zum Ehrenbürger der Gemeinde Kirchheim bei München ernannt wurde und ob diese Ehrenbürgerwürde durch einen Beschluss offiziell aberkannt worden ist. Falls vorhanden, bitte ich um Übersendung eines entsprechenden Nachweises (z.B. Auszug aus dem Beschlussbuch).

Begründung: Transparenz bei der Aufarbeitung des Nationalsozialismus.

Antwort der Gemeinde

Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf diesem Wege möchte ich gerne eine kurze Frage an Sie richten, weil ich hierzu auf der kommunalen Website nicht fündig geworden bin.
Wie hat sich die Anzahl der verfügbaren Wohnungen mit Zugriff der Gemeinde (Eigentum, KU, BML, Belegungsrechte) seit 2013 insgesamt entwickelt?

Antwort der Gemeinde

Betreff Ihres Antrags

Städtebaulicher Vertrag Anlagen C.1.3. C 4.1. C.4.2 C.5.1.

Ihr Antrag

Die Anlagen stehen online nicht zur Verfügung

Stellungnahme der Gemeinde

Antrag:

Zu Top 5 der GR-Sitzung vom 16.01.2024 war zu lesen, dass die Gemeinde Flächen fehlen.
Ich bitte um die sicher vorliegende Liste aller innerhalb von 2 Jahren aktivierbaren Grundstücke. D.h. der Grundstücke die wegen eines Bebauungsplans verkaufbar sind

Antwort

Grundstücke

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 04.05.2021 beschloss der Gemeinderat:
„Die Gemeinde Kirchheim beantragt die korporative kommunale Mitgliedschaft bei Transparency International Deutschland e.V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt und setzt alle für eine Mitgliedschaft erforderlichen Maßnahmen um.“

Auf der Gemeindeseite sind jedoch nur folgende Informationen zu finden:
https://www.kirchheim-heimstetten.de/gemeinde-soll-mitglied-bei-transparency-international-deutschland-werden/

Daher beantrage ich Auskunft zu meinen folgenden Fragen:
1. Ist die Gemeinde Kirchheim Mitglied bei bei Transparency International Deutschland e.V.? Wenn ja, seit wann?
2. Welche Maßnahmen sind für eine Mitgliedschaft erforderlich? Welche sind zum heutigen Tag noch offen?
3. Wer ist aktuell Anti-Korruptionsbeauftragter der Gemeinde?

Stellungnahme

Antrag auf Informationszugang

Gemäß § 6 Abs. 4 der Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Kirchheim b. München hat die Gemeinde die schriftlich an sie gerichteten Anträge auf Informationszugang unverzüglich in geeigneter Form zu veröffentlichen.