Zugang zu Informationen der Gemeindeverwaltung

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 15. Januar 2018 aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern eine Satzung über den Zugang zu Informationen der Gemeinde Kirchheim bei München (Informationsfreiheitssatzung) erlassen.

Zweck dieser Satzung ist es, den freien Zugang zu den bei der Gemeinde Kirchheim b. München vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.

Von der Satzung betroffen sind ausschließlich Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde Kirchheim b. München.

Veröffentlichung von Anträgen

Gemäß § 6 Abs. 4 der Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Kirchheim b. München hat die Gemeinde die schriftlich an sie gerichteten Anträge auf Informationszugang unverzüglich in geeigneter Form zu veröffentlichen.

Antrag auf Informationszugang