Zugang zu Informationen der Gemeindeverwaltung
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 15. Januar 2018 aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern eine Satzung über den Zugang zu Informationen der Gemeinde Kirchheim bei München (Informationsfreiheitssatzung) erlassen.
Zweck dieser Satzung ist es, den freien Zugang zu den bei der Gemeinde Kirchheim b. München vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.
Von der Satzung betroffen sind ausschließlich Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde Kirchheim b. München.
Veröffentlichung von Anträgen
Gemäß § 6 Abs. 4 der Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Kirchheim b. München hat die Gemeinde die schriftlich an sie gerichteten Anträge auf Informationszugang unverzüglich in geeigneter Form zu veröffentlichen.
Anfragen vom 01.03.2023 "Antrag auf Informationszugang" (Haushaltskonsolidierung)
Anfrage vom 24.11.2022 "Antrag auf Informationszugang" (Landesgartenschau)
Anfrage vom 14.07.2022 "Antrag auf Informationszugang" (Bautätigkeit Gerhartinger Feld)
Anfrage vom27.03.2022 "Antrag auf Informationszugang" (Holzrodung)
Anfrage vom 06.03.2022 "Antrag auf Informationszugang" (Ehrenamtsentschädigung)
Anfrage vom 01.02.2022. "Antrag auf Informationszugang" (Luftreinigungsgeräte)
Anfrage vom 24.11.2021 "Antrag auf Informationszugang" (Bauland)
Anfragen vom 02.05.2021 "Antrag auf Informationszugang" (Bullenmaststallungen)
Anfrage vom 16.11.2020 "Antrag auf Informationszugang" (Ausgleichsfläche)