Das Kirchheimer Modell für Kirchheim 2030

Neue Wohnangebote für Ortsansässige, Familien und Senioren schaffen und gleichzeitig eine verträgliche Ortsentwicklung erreichen – das ist das Ziel von Kirchheim 2030. Fester Bestandteil der Ortsentwicklung ist das „Kirchheimer Modell“. Damit verfolgt die Kommune das Anliegen, die gemeindliche Identität und die gewachsene Bevölkerungsstruktur zu erhalten und gleichzeitig nach europäischen Vorgaben Ortsansässige zu fördern.

Der städtebauliche Vertrag regelt deshalb, dass die Bauträger 10 Prozent der Geschossfläche, die im jeweiligen Quartier entsteht, mit einem Rabatt von je 10 Prozent an Käufer weitergeben. Die Vergabe der Immobilien unter dem Listenpreis erfolgt nach einem Punktesystem. Kriterien sind unter anderem Einkommen, Ortsansässigkeit, persönliche und familiäre Situation sowie ehrenamtliches Engagement.

Weitere Wohnungsangebote in der Gemeinde

Erste Ausschreibungsrunde für Mietpreisgebundene Wohnungen im Rathausviertel der DIBAG

 BITTE BEACHTEN SIE: Anträge können nur mit einer aktuellen SCHUFA-AUSKUNFT angenommen werden! 

Weitere Wohnungen im Neubau in der Wohnanlage „Rathausviertel“ der DIBAG werden ab Juli / August / September 2024 bezugsfertig. Weitere allgemeine Informationen zum Rathausviertel erhalten Sie unter: https://kirchheim-rathausviertel.de/

Von den insgesamt 136 Mietwohnungen hat die Gemeinde Kirchheim nach städtebaulichem Vertrag das Belegungsrecht für 45 Wohnungen (Wohnungsmix von 1 – 4 Zimmern). Für diese Wohnungen nennt die Gemeinde Kirchheim auf Grundlage der Richtlinien zur Wohnungsvergabe in der Gemeinde Kirchheim der DIBAG Mietinteressierte.

Es stehen Wohnungen mit 1- bis 4-Zimmern zur Verfügung, die sich im EG, im 1. OG und im 2. OG befinden.
Im städtebaulichen Vertrag ist für diese Wohnungen eine Grundmiete I und Grundmiete II geregelt. Die Miethöhen sind danach wie folgt berechnet: Grundmiete I = 15,23 € / m² Kaltmiete und  Grundmiete II = 12,19 € / m² Kaltmiete.
Die Vergabe der Wohnungen erfolgt anhand des Bewertungssystems aus den Richtlinien zur Wohnungsvergabe in der Gemeinde Kirchheim, Ziffer IX Wohnungszuweisung.

Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte per Mail an wohnung@kirchheim-heimstetten.de.

Wenn Sie keinen Internetzugang haben, können Sie alle Unterlagen im Rathaus, Münchner Straße 6 im Sozialamt einsehen und dort auch die Bewerbungsunterlagen erhalten und abgeben.

Informationsmaterial

 BITTE BEACHTEN SIE: Anträge können nur mit einer aktuellen SCHUFA-AUSKUNFT angenommen werden!

Richtlinien-zur-Wohnungsvergabe

 BITTE BEACHTEN SIE: Anträge können nur mit einer aktuellen SCHUFA-AUSKUNFT angenommen werden !

Antragsformular_Rathausviertel

 BITTE BEACHTEN SIE: Anträge können nur mit einer aktuellen SCHUFA-AUSKUNFT angenommen werden!

Selbstauskunft_Kirchheim_Preisbindung

Die Gemeinde Kirchheim b. München hat in eigenen Gebäuden ca. 50 Mietwohnungen. Diese befinden sich in der Rosenstraße 10, Hauptstraße 31, Zugspitzstraße 33 – 37.

Durch Belegungsrecht in der Caramanicostraße 5 verfügt die Gemeinde über 25 Mietwohnungen.

Ab Juli/August 2024 kommen durch Belegungsrecht weitere 45 Mietwohnungen gegenüber dem neuen Rathaus hinzu. (siehe oben)

Vorrangig stellen wir Kirchheimer Familien und Alleinstehenden günstigeren Wohnraum zur Verfügung.

Unsere Wohnungen, die sich im freien Wohnungsmarkt befinden, werden nach den vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien vergeben.

Freie Wohnungen werden hier auf der Internetseite und in den Kirchheimer Mitteilungen ausgeschrieben. Dann erst haben Interessenten die Möglichkeit sich mit dem Antragsformular und den notwendigen Unterlagen (siehe letzte Seite im Antrag) zu bewerben.

Eine Warteliste wird nicht geführt.

Informationsmaterial

Notariell beurkundeter Kaufvertrag
Historische Altlastenuntersuchung

Marktwertgutachten: Bei Interesse an den Inhalten des Marktwertgutachtens des TÜV-SÜD, können Sie die Druckausfertigung gerne in der Gemeindeverwaltung einsehen. Eine Veröffentlichung über die Webseite oder andere Medien ist uns leider nicht gestattet.

Notariell beurkundeter Kaufvertrag
Historische Altlastenuntersuchung

Marktwertgutachten: Bei Interesse an den Inhalten des Marktwertgutachtens des TÜV-SÜD, können Sie die Druckausfertigung gerne in der Gemeindeverwaltung einsehen. Eine Veröffentlichung über die Webseite oder andere Medien ist uns leider nicht gestattet.