Der Zutritt zu allen Gemeindeeinrichtungen wird nur mit einer FFP2-Maske gestattet.
Die Gemeindeverwaltung hat entschieden, in den kommunalen Einrichtungen die FFP2-Maskenpflicht vorerst aufrecht zu erhalten. Wir möchten als öffentliche Hand handlungsfähig bleiben und größere Ausfälle vermeiden. Wir sind zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da, bitten jedoch nach wie vor bevorzugt um Terminvereinbarungen. Die 3-G-Regelung entfällt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.