Soziale Dienstleistungen für Alle

Jeder hat Anspruch auf Leistungen und Hilfen in den verschiedenen Sozialleistungsbereichen, sofern bei ihm die für die jeweilige Leistungsart vorgeschriebenen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen und sofern dem Leistungsträger nicht nach gesetzlicher Vorschrift ein Ermessen eingeräumt ist (§ 38 Sozialgesetzbuch I).

Jede/r Ratsuchende wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung Kirchheim b. München (Abteilung Bildung, Soziales & Generationen) umfassend und kompetent beraten.

  • SGB II Leistungen (Kosten der Unterkunft, einmalige Leistungen, Erst- und Weitergewährungsantrag); sog. „Hartz IV“
  • SGB XII Leistungen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Krankenhilfe, Eingliederungshilfe für Behinderte) Erst- und Wiederholungsantrag
  • Antrag auf Leistungen aus den Bildungs- und Teilhabepaketen
  • Befreiung von Rundfunkbeitragspflicht/Antrag auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
  • Wohngeld, Miet- oder Lastenzuschuss, Erst- und Wiederholungsantrag
  • Sozialwohnung, Erst- und Wiederholungsantrag
  • Ausbildungsförderung (BAföG) und Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (MeisterBAföG)
  • Kindergeld, Elterngeld, Landeserziehungsgeld, Betreuungsgeld
  • Erst- und Erhöhungsantrag für Schwerbehinderung, Blindengeld
  • Anträge für die Ausstellung eines Freizeitpasses und Landkreispasses für den Landkreis Münche

Eine Beschreibung der staatlichen Sozialleistungen sowie die Angabe der zuständigen Behörden bzw. Stellen erhalten Sie im BayernPortal.

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