Bürgerservice der Gemeinde Kirchheim

Die Abteilung Bürgerservice in der Gemeindeverwaltung Kirchheim b. München ist Ihre zentrale Anlaufstelle zu Themen wie Melde- und Passwesen, Führungszeugnisse sowie standesamtlichen Fragen.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Themenbereiche im Überblick. Sollten Sie hier nicht fündig werden, werfen Sie auch gerne einen Blick auf die Seite Wo erledige ich was?. Dort sind alle Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung von A-Z aufgelistet.

Abschaffung der Kinderreisepässe

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) hat uns darüber informiert, dass der Kinderreisepass zum 01. Januar 2024 abgeschafft wird.
Kinderreisepässe dürfen nur noch bis 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Ein Grund für die Abschaffung der Kinderreisepässe ist, dass angestrebt wird, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen und damit eine möglichste umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.

Antworten zu folgenden Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):

  • Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
  • Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
  • Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?

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HINWEISE ZUR BEANTRAGUNG VON AUSWEISDOKUMENTEN FÜR KINDER

Voraussetzungen:

  • Das Kind muss zwingend bei der Antragsstellung persönlich anwesend sein

Benötigte Unterlagen:

  • Geburtsurkunde (bei Erstbeantragung in unserer Gemeinde)
  • Aktuelles Ausweisdokument (falls vorhanden)
  • Es muss ein neues biometrisches Lichtbild vorgelegt werden (ein Lichtbild, das bereits in einem alten Ausweisdokument ist, kann nicht verwendet werden)

Lieferzeit:

  • Personalausweis 2 – 3 Wochen
  • elektronischer Reisepass 3 – 5 Wochen

Die Urlaubszeit beginnt!

Damit Ihr Urlaub schon entspannt beginnen kann, möchten wir Sie darauf hinweisen, rechtzeitig vor Reiseantritt Ihre Ausweisdokumente auf deren Gültigkeit zu prüfen.
Bitte kontrollieren Sie, um Ein- oder Ausreiseschwierigkeiten zu vermeiden, ob Ihr Lichtbild bzw. das Lichtbild Ihres Kindes im Reisepass/Personalausweis oder Kinderreisepass noch aktuell ist.
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de können Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen des gewünschten Urlaubslandes informieren. Hier erfahren Sie, welche Reisedokumente Sie benötigen und wie lange das Reisedokument bei Ein- bzw. Ausreise gültig sein muss.
Abgelaufene Personalausweise und Reisepässe werden nicht verlängert! In diesen Fällen ist eine Neuausstellung notwendig.

Planen Sie bitte ein, dass eine Neuausstellung bei der Bundesdruckerei in Berlin ca. sechs Wochen dauern kann.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt unter den Telefonnummern 089-90909-2102; -2104; -2106; -2108 und -2110.

Die wichtigsten Dienstleistungen im Überblick