Amtliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat hat die Regelung zur amtlichen Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen angepasst. Künftig werden Satzungen und Verordnungen dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie im Rathaus zur Einsichtnahme bereitgehalten werden und die Niederlegung digital über unsere Internetseite bekanntgegeben wird.

Die Bekanntgabe auf hier erfolgt erst, wenn die jeweilige Satzung oder Verordnung im Rathaus niedergelegt ist. Die digitale Bekanntmachung bleibt mindestens 14 Tage abrufbar und wird danach wieder gelöscht.

Zur zusätzlichen Information unterhält die Gemeinde weiterhin Gemeindetafeln. Dort wird auf die digitale Bekanntmachung hingewiesen. Diese informatorischen Gemeindetafeln finden Sie an folgenden Standorten:

· Altes Rathaus, Münchner Straße 6

· Schlehenring – vor Haus-Nr. 14

· Räterzentrum – Räterstraße 19

Soweit eine zusätzliche analoge Form der Bekanntmachung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, erfolgt die Bekanntgabe der Niederlegung sowohl über unsere Internetseite als auch durch Anschlag an der Gemeindetafel vor dem neuen Rathaus (Rathausstraße 1).

Infos folgen.

Öffentliche Bekanntmachungen

HIER finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Kirchheim b. München