Ansprechpartner
Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere zuständigen Sachbearbeiter im Wahlamt der Gemeindeverwaltung wenden.
Frau Rescher
Tel. 089 90909-2204
Oder schreiben Sie eine E-Mail an: wahlen@kirchheim-heimstetten.de
Wahlen sind das Herz einer Demokratie. Wer wählt, gestaltet damit die Gesellschaft, in der er lebt. Gleichzeitig verschenkt derjenige, der nicht von seinem Wahlrecht Gebrauch macht, sein gleiches, allgemeines, direktes und freies Mitspracherecht! Wahlen sind in der Demokratie die wichtigste Form politischer Beteiligung und das wirksamste Instrument demokratischer Kontrolle. Bei Wahlen überträgt das Volk die Macht für eine festgelegte Zeit an seine (Volks)Vertreter. Ohne Wahlen ist Demokratie nicht denkbar. Deshalb ein Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Gehen Sie wählen – nutzen Sie Ihr Mitspracherecht.
Nähere Informationen zu den jeweiligen Wahlen und wie Sie Wahlhelfer werden können finden Sie auf unseren folgenden Übersichtsseiten.
Dritte Amtszeit für Landrat Christoph Göbel. 63,2 Prozent stimmten in der Stichwahl für den amtierenden Landrat
Christoph Göbel bleibt Landrat des Landkreises München. In der Stichwahl setzte er sich mit 63,2 Prozent der Stimmen gegen Marion Seitz von Bündnis 90/Die Grünen durch und tritt damit seine dritte Amtszeit an.
Das Ergebnis zur Landratswahl ist auch auf der Website des Landkreises München nachzulesen:
https://www.landkreis-muenchen.de/artikel/dritte-amtszeit-fuer-landrat-christoph-goebel/


EUROPAWAHL
BUNDESTAGSWAHL
Wahlrecht und Ausübung des Wahlrechts
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag
– das 18. Lebensjahr vollendet haben,
– seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
– nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Das Wahlrecht tatsächlich ausüben kann jedoch nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Alle nach den genannten Kriterien wahlberechtigten Personen werden von Amts wegen am 12. Januar 2025 (= bundeseinheitlicher Stichtag für die Anlegung der Wählerverzeichnisse) in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Kirchheim b. München eingetragen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung oder – bei mehreren Wohnungen – mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Andere Wahlberechtigte werden ab dem 13. Januar 2025 grundsätzlich nur auf einen fristgemäßen und schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag kann bis spätestens 02. Februar 2025 beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Kirchheim b. München gestellt werden. Eine Eintragung auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Kirchheim bei München kommt beispielsweise bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde bzw. Stadt in Betracht.
Deutsche, die im Ausland leben und keine Wohnung in Deutschland innehaben, sind bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ebenfalls wahlberechtigt. Allerdings werden sie nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie einen formgebundenen schriftlichen Antrag bei der für sie zuständigen Gemeinde / Stadt im Bundesgebiet auf Eintragung in das dortige Wählerverzeichnis stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, erhalten sie Briefwahlunterlagen an ihre angegebene Adresse im Ausland übersandt. Detaillierte Informationen für wahlberechtigte Deutsche im Ausland finden sich im Internetangebot der Bundeswahlleitung. Den entsprechenden Link dazu finden Sie hier:
Wie erfahre ich, ob ich in das Wählerverzeichnis eingetragen bin?
Alle im Wählerverzeichnis der Gemeinde Kirchheim b. München eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Diese bestätigt, dass Sie in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Kirchheim b. München eingetragen worden sind und informiert Sie über
– den Wahltag und die Wahlzeit sowie
– den Wahlbezirk, in dem Sie an der Bundestagswahl teilnehmen können.
Sollten Sie bis zum 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich – jedoch bis spätestens zum 20. Februar 2025 – mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung.
Am Wahlsonntag bringen Sie bitte neben Ihrem Personalausweis oder Reisepass auch die Wahlbenachrichtigung mit.
Wenn Sie durch Briefwahl oder am Wahltag in einem anderen Stimmbezirk des Wahlkreises 220 – München-Land wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Hierfür ist ein Antrag erforderlich.
Die Beantragung und Ausstellung sowie Zusendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen durch die Gemeinde ist für Sie kostenlos. Wenn Sie den Antrag per Post an die Gemeinde schicken, fallen die jeweiligen Portokosten an.
LANDTAGS- UND BEZIRKSWAHL
Landtag
Der Bayerische Landtag ist die Volksvertretung des Freistaates Bayern und sein maßgebliches Gesetzgebungsgremium. Er besteht aus Abgeordneten des bayerischen Volkes, die in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl bestimmt werden.
Insgesamt sind für eine Legislaturperiode von fünf Jahren regulär 180 Sitze im Parlament zu vergeben, wobei ungefähr die Hälfte direkt aus den Stimmkreisen besetzt wird (Direktmandate), der Rest aus den Kandidatenlisten der Parteien oder sonstigen organisierten Wählergruppen (Listenmandate). Entsprechend haben die Wahlberechtigten zwei Stimmen: die Erststimme für den Direktkandidaten, die Zweitstimme für einen Listenbewerber.
Bezirkstag:
Die Wahl des Bezirkstags verläuft nach den gleichen Regeln wie die Landtagswahl. Die Bezirkstage Bayerns werden am gleichen Tag wie der Bayerische Landtag für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt. Im Gegensatz zur Landtagswahl gibt es jedoch bei der Wahl des Bezirkstags keine Fünf-Prozent-Hürde. Auch hier haben die Wahlberechtigten eine Erststimme für die bzw. den jeweiligen Direktkandidatin oder Direktkandidaten. Für die Zweitstimme gibt jede Partei oder Wählergruppe eine Liste ihrer Kandidatinnen und Kandidaten an. Die Wahlberechtigten können hier für eine bestimmte Person oder pauschal für eine Partei oder Wählergruppe stimmen.
ANSPRECHPARTNER DER GEMEINDE
Für Fragen rund um die Themen Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen, Briefwahl wenden Sie sich gerne an:
Frau Hornburger
Tel. 089 90909-2208
Bei weitergehenden Fragen können Sie sich gerne wenden an:
Herr Hetmanski
Sachgebietsleiter M.A.
Tel. 089 90909-2202
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR WAHL
Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist in der Zeit vom …. unter folgendem Link möglich. LINK
Gute Gründe, um dabei zu sein
Wahlen sind das Herzstück unserer Demokratie. Durch Ihre Mithilfe leisten Sie einen aktiven und wertvollen Beitrag.
Ohne die Wahlhefer und ihr Engagement ist die Durchführung von Wahlen nicht möglich.
Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung und kommen mit anderen Helfern aus Ihrem Wahlbezirk in Kontakt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre
seit mind. drei Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz in Kirchheim: bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie bei Volksentscheiden
seit mind. zwei Monaten mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis: bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sowie bei Bürgerentscheiden
Deutsche und EU- Angehörige: bei Europawahlen, Gemeinde- und Landkreiswahlen
Deutsche Staatsangehörigkeit: bei Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden
Was ist der Wahlvorstand?
Wie setzt sich der Wahlvorstand zusammen und was sind seine genauen Aufgaben?
Wahlvorsteher/in
Leitet und überwacht die Tätigkeiten des Wahlvorstandes
Stellv. Wahlvorsteher/in
Unterstützt den/die Wahlvorsteher/in
Schriftführer/in
Erstellt und verwaltet die Wahl-Niederschrift
Stellv. Schriftführer/in
Unterstützt den/die Schriftführer/in
Beisitzer/innen
Übernehmen folgende Aufgaben:
Gibt es Schulungen vor den jeweiligen Wahlterminen?
Um Sie bestmöglich auf die Aufgaben des Wahlvorstandes vorzubereiten, findet vor jeder Wahl eine Schulung statt. In der Schulung werden alle wichtigen Punkte angesprochen, die Sie für die Ausübung Ihres Amtes benötigen. Fragen und Unklarheiten können hierbei ebenfalls geklärt werden. Der Schulungstermin wird von der Gemeinde frühzeitig bekannt gegeben.
Ja, ich möchte helfen!
Wir freuen uns sehr, dass Sie uns als Wahlhelfer/in unterstützen möchten. Füllen Sie bitte dazu das folgende Formular aus:
Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere zuständigen Sachbearbeiter im Wahlamt der Gemeindeverwaltung wenden.
Frau Rescher
Tel. 089 90909-2204
Oder schreiben Sie eine E-Mail an: wahlen@kirchheim-heimstetten.de