Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
in dieser Rubrik finden Sie die Unterlagen des Übergreifenden Bebauungsplanes sowie seiner 1. Änderung.
Bitte beachten Sie:
In manchen Bereichen in der Gemeinde Kirchheim gilt ein sogenannter Übergreifender Bebauungsplan. Wo innerhalb der Gemeinde Kirchheim dies der Fall ist, entnehmen Sie bitte der untenstehenden Datei “Planzeichnung”. Sollte das jeweilige Grundstück, zu dem Sie planungsrechtliche Informationen einholen möchten, in einem Bereich des übergreifenden Bebauungsplanes liegen, gilt folgende Regelung:
Die Festsetzungen, welche im Übergreifenden Bebauungsplan geregelt sind, setzen die entsprechenden Regelungen des normalen, gebietsbezogenen Bebauungsplanes außer Kraft. Für sämtliche übrigen Festsetzungen, welche NICHT im Übergreifenden Bebauungsplan enthalten sind, gilt der normale, gebietsbezogene Bebauungsplan weiterhin.
Planzeichnung
Satzung
Unterlagen der 1. Änderung des Übergreifenden Bebauungsplanes:
Satzung