Informationen zum Konflikt in der Ukraine

Die Gemeinde Kirchheim b. München versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Ihnen auf dieser Seite aktuelle und übersichtliche Informationen zum Ukraine Konflikt bereitzustellen.

Am 24. Februar 2022 hat Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen. Seitdem sind Angaben der UN zufolge mehrere Hunderttausend Menschen auf der Flucht vor dem Krieg. Es wird erwartet, dass auch in Deutschland eine große Anzahl Geflüchteter eintreffen wird. Der Landkreis München und viele Gemeinden bereiten sich daher mit Hochdruck auf die Aufnahme und Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge vor. Wir verweisen auf das Landratsamt München. Link zum Landratsamt München

Wir können Zeichen setzen. Und wir können helfen! Viele Ukrainer, vor allem Frauen und Kinder, fliehen derzeit vor dem russischen Überfall. Wir bereiten uns vor Ort auf ihre Unterbringung vor.

Sie möchten den Menschen vor Ort in der Ukraine und auf der Flucht mit Geldspenden helfen? Wenn Sie bei der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine helfen und Wohnungen und Häuser zur privaten Vermietung in der Gemeinde zur Verfügung stellen können, freuen wir uns über Ihre Angebote.

Hilfen für geflüchtete Personen aus der Ukraine

Infos werden aktualisiert…

Sie sind aus dem Kriegsgebiet der Ukraine geflohen? Willkommen in Deutschland. Sie brauchen Informationen und Hilfsangebote, eine Unterkunft oder ärztliche Versorgung? Wir wollen Ihre erste digitale Anlaufstelle für einen guten Start in Deutschland sein.

Hier gehts zum Link

Montag von 9:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 17:00 Uhr
Die Gemeinde ist bemüht in diesen Zeiträumen eine Dolmetscherin oder einer Dolmetscher als Unterstützung vor Ort zu haben.

Die Gemeinde Kirchheim sucht ehrenamtliche Dolmetscher für Ukrainisch und Russisch.

Können Sie helfen? Dann wenden Sie sich bitte an die Integrationsbeauftragte der Gemeinde Kirchheim, Anja Wosch:
Telefon: 089 90909-5108
Mail: Integration@kirchheim-heimstetten.de

Spenden und Mithilfe für Personen, die in Kirchheim untergebracht werden:

Sobald Bedarf an Spenden für Personen aus der Ukraine besteht, informieren wir Sie über die Homepage der Gemeinde, was generell benötigt wird.
Wir bitten daher von Spendenangeboten abzusehen.

Geldspenden für die Aktion Deutschland Hilft e.V.

Geldspenden sind immer dringend benötigt. Über die Aktion Deutschland hilft, als das Bündnis renommierter deutscher Hilfsorganisationen, kommt ihre Spende schnell und zielsicher an.

Spendenkonto
Aktion Deutschland Hilft e.V.
DE62 3702 0500 0000 1020 30
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft

Spenden per Telefon:
0900 55 10 20 30

Geldspenden für die aus der Ukraine geflüchteten Menschen in der Gemeinde Kirchheim

Kirchheim bittet um Spenden, um aus der Ukraine geflüchtete Kinder, Frauen und Männer zu unterstützen. Unsere Hilfe richtet sich ganz konkret an die Menschen, die aus dem Kriegsgebiet geflohen und hier vor Ort untergebracht sind. Die Mittel werden für die Versorgung, Betreuung und Unterstützung der Ukrainer in Kirchheim verwendet.

Für Ihre Spenden verwenden Sie bitte folgendes Konto:
Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg
IBAN: DE 23 7025 0150 0390 2501 32
Verwendungszweck: Spenden Ukraine

Eine tolle Initiative des vbw – Die bayerische Wirtschaft: Unternehmer bieten Stellen, diese werden übersetzt, Geflüchtete können suchen.
Auch bei uns in der Gemeinde Kirchheim b. München vermitteln wir in diesen Tagen die ersten Arbeitsmöglichkeiten.
Die Gemeinde Kirchheim bietet im Haus der Begegnung verschiedene Deutschkurse an.
Bei Fragen und Anmeldung wenden Sie sich bitte an:
Frau Haunolder 0152-22867987
olga.haunolder@kirchheim-heimstetten.de
Ansprechpartner: Frau Anja Wosch: Telefon: 089 90909-5108
Mail: Integration@kirchheim-heimstetten.de

Aktuelle Informationen des Landratsamt München

Für Geflüchtete aus der Ukraine werden weiterhin dringend Unterbringungsmöglichkeiten gesucht. Das Landratsamt München bittet die Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe.

www.landkreis-muenchen.de

Allgemeine Informationen

Informationen für Tierbesitzer

Nach § 2 Abs. 3 HundVerbrEinfVO dürfen gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des HundVerbrEinfG vorübergehend in das Inland verbracht oder eingeführt werden, sofern sie sich zusammen mit einer Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen im Inland aufhalten werden.

Eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts kann zur Vermeidung unbilliger Härten durch die nach Landesrecht zuständige Behörde (örtlich zuständige Gemeinde) auf Antrag genehmigt werden.

Інформація щодо потенційно небезпечних (бійцівських) порід собак:

Відповідно до закону (§ 2 Abs. 3 HundVerbrEinfVO) бійцівські породи собак можуть бути ввезені на територію Німеччини і перебувати на ній лише максималним строком до 4 тижнів у супроводі відповідальної особи, яка проживає не на території Німеччини.

Продовження тимчасового перебування може бути можливе у встановленому законодавством відомстві (адміністрація відповідного муніципального округу) за попередньою заявою.

Информация по поводу особо опасных (бойцовских) пород собак:

В соответсвии с законом (§ 2 Abs. 3 HundVerbrEinfVO) бойцовские породы собак могут быть ввезены на территорию Германии и находиться на ней только сроком на максимум 4 недели в сопровождении ответственного лица, который проживает не на территории Германии.

Продление временного пребывания возможно в установленном законодательством ведомстве (администрация соответствующего муниципального округа) по предварительной заявке.

Ansprechpartner der Gemeinde

Wenden Sie sich daher für weitere Informationen zur Registrierung und für sonstige Fragen bitte an die Integrationsbeauftragte der Gemeinde Kirchheim:

 Frau Anja Wosch: Telefon: 089 90909-5108
Mail: Integration@kirchheim-heimstetten.de