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Beiträge

Auftakt für Kirchheim 2030: Baufeldvorbereitung für neues Gymnasium

9. Januar 2019/in Bauen & Wohnen, Kirchheim 2030, Leben in Kirchheim, Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Mit dem neuen Jahr beginnt in Kirchheim auch die Umsetzung der seit über 40 Jahren geplanten Zusammenführung der beiden Gemeindeteile Kirchheim und Heimstetten. Der Gemeinderat entscheidet in seiner Sitzung am Montag, den 7. Januar 2019 über den Start der Baufeldvorbereitung für den Neubau des Gymnasiums.

„Kirchheim 2030 ist das gute Ergebnis einer langen Suche nach einem Konsens für die gemeinsame Ortsentwicklung. Nach intensiver Planung und aktivem Bürgerdialog starten wir jetzt mit den ersten Maßnahmen im Gelände“, erklärt Bürgermeister Böltl im Vorfeld der Entscheidung. Wesentliche Bürgerwünsche, wie Wohnraum, Ortspark, das neue Rathaus, mehr Platz für Bildung und Betreuung würden damit nun endlich Realität. „Als Gemeinderat gestalten wir parteiübergreifend mit viel Mut und großem Zeiteinsatz die Zukunft unserer Heimat. Wir verbessern die Lebensqualität für die Bürger, die heute schon hier sind.“, so Böltl weiter.

Der Neubau des Gymnasiums Kirchheim ist wesentlicher Bestandteil der Planung und wird nach aktuellem Stand im Frühjahr 2020 final beginnen. Derzeit laufen die Detail- und Fachplanungen für die neue Schule an der Heimstettener Straße. Bereits jetzt soll aber das Baufeld dafür vorbereitet werden.

Konkret wird ein Teil des Walls gegenüber des Bestandsgebäudes zusammen mit dem Baumbewuchs abgetragen. Diese Maßnahme muss wegen der Vogelbrutzeit vor 1. März 2019 vollzogen sein. Anschließend erfolgen archäologische Untersuchungen. „Beides darf uns kommendes Jahr keine unnötige Zeit kosten, wenn es mit den Bauarbeiten dann richtig losgehen kann“, erklärt Böltl, der gleichzeitig als Zweckverbandsvorsitzender auch Bauherrenvertreter für das neue Gymnasium ist.

Im ersten Bauabschnitt wird zudem das neue Rathaus realisiert. Auch ein erster Teil der Wohnbebauung, die eine Mischung aus Mehr- und Einfamilienhausbau bietet, wird in dieser Phase bis 2023 – also bereits vor der Landesgartenschau – umgesetzt. Details zu den Quartieren werden derzeit mit den Bauträgern und Eigentümern im Rahmen der Verhandlungen zum Städtebaulichen Vertrag erörtert.

Details zur Baufeldvorbereitung:
„In der Auslobung und im Wettbewerbsentwurf für das Gebäude war ursprünglich noch ein Teilerhalt des Walls angedacht. Die konkrete Ausgestaltung offenbarte allerdings, dass dies unter Einhaltung der Baugrenzen und der gewünschten Größen der Sportfelder nicht möglich ist. Zudem wären Schneisen durch den Wall notwendig gewesen, um die Sportanlagen mit dem Schulgebäude zu verbinden. So wäre die Turnhalle aufgrund des notwendigen Bauraums eng am Wall und es war mit erheblichen Einschränkungen im Schulbetrieb zu rechnen. Zur Erhaltung des gesamten Walls hätte der Baukörper nach Süden verschoben werden müssen, womit er zu nah an die bestehende Wohnbebauung gerückt wäre.“, erläutert Architekt Edzard Schultz von Heinle, Wischer und Partner Architekten.

Das Bestandsgehölz umfasst insgesamt 13.689 m², davon müssen nun 6.449 m² entfernt werden. Der Anwuchs besteht mehrheitlich aus Laubholzarten mit einem Durchschnittsalter von 25 Jahren. Eine Bestandskartierung des Ingenieurbüros Scherer & Kurz eruierte im Herbst 2018 im betroffenen Bereich sechs erhaltenswerte Bäume. Es wird nun geprüft, ob diese umgesetzt werden könne.

Bürgermeister Böltl – selbst Mitglied im Bund Naturschutz – bedauert diese Maßnahme als „technische Notwendigkeit“. Er habe großen Wert darauf gelegt, dass der komplette Erhalt von Wall und Anwuchs beim Neubau intensiv geprüft wird. Letztlich habe er sich aber von den Fachberatern überzeugen lassen und habe einsehen müssen, dass es einfach zu viele Nachteile für die Schulfamilie gebracht hätte. „Ein wenig Hoffnung macht jetzt die Ausgleichsmaßnahme, denn wir pflanzen 15.000 m² neuen Wald direkt an der Autobahn. Als Luftfilter gegen die A99 und als Erweiterung des dort bestehenden Umweltreservoirs“, so Böltl.

 

Bekanntmachung – Haus für Kinder

24. November 2016/in Bauen & Wohnen /von Sebastian Weig

B E K A N N T M A C H U N G

über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Nr. 81 für das Gebiet „Jugendzentrum und Haus für Kinder zwischen Hauptstraße und Ludwigstraße“ gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat leitete das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 81 (Haus für Kinder) mit Be-schluss vom 13.04.2015 ein.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die Grundstücke Fl.Nr. 127 und 127/2 der Gemarkung Kirchheim im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festzusetzen. Der kontinuierli-che Anstieg der Zahl der Kinder in der Gemeinde erzeugt einen zusätzlichen Bedarf an Kinderbetreuungsplät-zen. Auf den Auslobungstext für den nichtoffenen Realisierungswettbewerb für den „Neubau eines Hauses für Kinder“ vom 03.12.2014 wird verwiesen. Die im Gemeindegebiet ausgelasteten bestehenden Kindergär-ten und Kinderkrippen bedingen ein neues Kinderhaus. Dieses soll auf dem Grundstück südwestlich des Ju-gendzentrums gebaut werden. Im Kinderhaus sollen gemeindeeigene Wohnungen untergebracht werden, weil seit Jahren ein Bedarf an zusätzlichem Wohnraum in der Gemeinde zu verzeichnen ist.

Grundlage für die Bebauung der Grundstücke soll der von Zwischenräume Architekten + Stadtplaner GmbH aus München vorgelegte Vorentwurf sein.
Das der Gemeinde vorliegende Konzept für eine Bebauung des Grundstücks ist nicht durch die Regelungen eines Bebauungsplans bzw. des Baugesetzbuches abgedeckt; es besteht ein städtebauliches Erfordernis i. S. d. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 81.

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 81 ergibt sich aus dem nebenstehenden Lageplan und um-fasst die Grundstücke Fl.Nrn. 127 und 127/2 sowie die Wegeflächen Fl.Nr. 126 der Gemarkung Kirchheim. Zudem befinden sich die Straßenflächen Fl.Nrn. 95/9 und 95/90 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 95 und 95/89 der Gemarkung Heimstetten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81.

Der vom Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt in seiner Sitzung am 10.05.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf mit integriertem Grünordnungsplan des Bebauungsplans Nr. 81 für das Gebiet „Jugendzentrum und Haus für Kinder zwischen Hauptstraße und Ludwigstraße“ sowie der Entwurf der Be-gründung einschließlich Umweltbericht lag bereits in der Zeit vom 30.05.2016 – 30.06.2016 öffentlich aus.

Der vom Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt in seiner Sitzung am 19.09.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf mit integriertem Grünordnungsplan des Bebauungsplans Nr. 81 für das Gebiet „Jugendzentrum und Haus für Kinder zwischen Hauptstraße und Ludwigstraße“ sowie der Entwurf der Be-gründung einschließlich Umweltbericht liegt in der Zeit vom

01.12. bis 22.12.2016

im Bauamt der Gemeinde Kirchheim b. München, Glockenblumenstraße 7 (Gemeindeteil Heimstetten) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch möglich im Umweltamt der Gemeinde, Räterstraße 22 a (Gemeindeteil Heimstetten). Ein barrierefreier Zugang zum Umweltamt ist gewährleistet. Interessierte, die sich außerhalb der allgemeinen Parteiverkehrszeiten (Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr und Montag: 14:00 – 18:00 Uhr) über die Planung informieren oder den Bebauungsplan-entwurf einsehen möchten, werden gebeten vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme zu verein-baren (Tel. 089 – 90909-3102 oder -3112).
Eingesehen werden können im vorgenannten Zeitraum auch die der Gemeinde vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Entwurf der vom Ing.-Büro Steger & Partner GmbH Lärm-schutzberatung vorgelegten schalltechnischen Untersuchung und Prüfung der Geräuschsituation im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 81 (Geräuschkontingentierung) vom 31.03.2016 (4927/B1/stg)
Als umweltbezogene Information liegt der Umweltbericht gemäß § 2 a Baugesetzbuch vor. Dieser enthält Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Kultur- und Sachgüter, Klima/Luft, Wasser, Naturhaus-halt (Arten und Lebensräume) und Landschaftsbild. Zudem enthält der Umweltbericht Aussagen zur natur-schutzrechtlichen Eingriffsregelung (Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs und Maßnahmen). Weitere umweltbezogene Informationen enthalten einige der bereits vorliegenden Stellungnahmen von den im Rah-men des Bauleitplanverfahrens beteiligten Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffent-lichkeit (Rechtsanwaltskanzleien, Firmen/Privatpersonen) zu folgenden Themen: Erstellung eines Umweltbe-richts mit Eingriffsbilanzierung, Ermittlung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen und des evtl. Aus-gleichsflächenbedarfs, Aussagen und Festsetzungen zum Lärm-/Immissionsschutz, Erhalt des Baumbestan-des und Regelungen zu Baumanzahl, Baumarten und Pflanzgrößen, Regelungen zu Grünflächen, Boden-denkmäler.

Während der vorstehenden Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden (Postanschrift: Gemeinde Kirchheim b. München, Bauamt, Münchner Str. 6, 85551 Kirchheim; Fax-Nr. 089 – 90909-3103 oder -3113).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsge-richtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragstel-ler im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Geltungsbereich Haus für Kinder

Ansprechpartner im Bauamt der Gemeindeverwaltung:
Herr Böhmfeld, Tel. 089/90909-3102,
Herr Müller, Tel. 089/90909-3112

Gemeinde Kirchheim b. M, 23.11.2016
Bauamt – Sachgebiet Bauverwaltung

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85551 Kirchheim b. München
Tel. +49 89 90909-0
Fax +49 89 90909-8900

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Mo. - Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr
Mo: 14:00 - 18:00 Uhr

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