Familiengemeinde Kirchheim b. MünchenFamiliengemeinde Kirchheim b. München
  • Rathaus & Bürgerservice
    • AKTUELLES
      • Aktuelle Nachrichten
      • Kirchheimer Mitteilungen „KiMi“
      • Stellenangebote
      • Informationen zu Corona
      • Informationen zur Ukraine
      • Servicethemen des Ordnungsamtes
      • Bekanntmachungen
      • KirchheimTV
      • Die Trödelhalle
    • VERWALTUNG
      • Ansprechpartner
      • Bürgerservice
      • Formulare & Anträge
      • Öffnungszeiten
      • Wo erledige ich was?
      • Haushalt und Finanzen
      • Soziale Dienstleistungen
      • Feuerwehren
      • Standesamt
      • Fundbüro
      • Mängelmelder
    • POLITIK
      • Gemeinderat
      • Transparenz
      • Parteien
      • Wahlen
    • ORTSRECHT
      • Allgemeine Anordnungen
      • Gebühren, Steuern & Beiträge
      • Satzungen/Verordnungen
      • Informationsfreiheit
  • Leben in Kirchheim
    • BILDUNG & BETREUUNG
      • Ferienpädagogik
      • Jugendsozialarbeit an Schulen
      • Kinderbetreuung
      • Schulen
      • Volkshochschule Olm
      • Freizeitangebot
      • Für Jugendliche
      • Gemeindebücherei
      • Kirchen & Friedhöfe
    • GESUNDHEIT & SOZIALES
      • Demenzfreundliche Kommune
      • Rund um das Älter werden
      • Leben mit Handicap
      • Beratungsangebote
      • Medizinische Versorgung
    • KULTUR
      • Kultur in Kirchheim
      • Veranstaltungskalender
      • Vereine
      • Partnergemeinden
      • Impressionen
    • INTEGRATION
      • Willkommen
      • Vielfalt in der Gemeinde
      • Haus der Begegnung
    • MOBILITÄT
      • Fahrradfreundliches Kirchheim
      • ÖPNV
  • Bauen / Wirtschaft / Umwelt
    • WIRTSCHAFT & GEWERBE
      • Kirchheim – ein starker Wirtschaftsstandort
      • Wirtschaftsförderung Aktuell
      • Glasfaser in der Gemeinde
      • Geschenk-Gutschein
      • Familienkarte
      • Gastronomie & Hotels
      • Kommunalunternehmen
    • BAUEN & WOHNEN
      • Bauleitplanung
      • Hochbau
      • Tiefbau & Straßen
      • Wohnen & Liegenschaften
      • Baustellenüberblick
    • ORTSENTWICKLUNG
      • Kirchheim 2030
      • Landesgartenschau 2024
      • Gemeinde in Zahlen
      • Standortinformationen
    • UMWELT & NATUR
      • Abfallwirtschaft
      • Klima- und Naturschutz
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / Aktuelles2 / Bekanntmachung

Beiträge

Bekanntmachung Wahlergebnis der Gemeindewahl

27. März 2020/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Der Wahlausschuss der Gemeinde Kirchheim b. München hat in seiner Sitzung am 26. März 2020 das endgültige Ergebnis der Wahl des Gemeinderates festgestellt. Näheres können Sie der nachfolgenden Bekanntmachung entnehmen.

  • Adobe Acrobat PDF Icon
    Bekanntmachung abschließendes Ergebnis der Bürgermeisterwahl
    PDF
  • Adobe Acrobat PDF Icon
    Bekanntmachung abschließendes Ergebnis der Gemeinderatswahl
    PDF

Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 71/K „Dorfkern Hausen“

28. August 2019/in Bauen & Wohnen /von Sebastian Weig

Bekanntmachung über den Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71/K für das Gebiet „Dorfkern Hausen“

Der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt hat am 08.07.2019 die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen und den vorliegenden Bebauungsplanentwurf gebilligt. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte am 22.08.2019. Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Satzung und Begründung mit Fassungsdatum vom 08.07.2019 liegt im

Zeitraum vom 29. August 2019 bis 30. September 2019

im Bauamt der Gemeinde Kirchheim b. München, Glockenblumenstraße 7 zu jedermann Einsicht öffentlich aus und kann während der Dienststunden eingesehen werden. Während dieses Zeitraumes können die jeweiligen Planunterlagen auch [icon name=“external-link-square“ class=““ unprefixed_class=““] hier heruntergeladen werden.

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Bekanntmachung – Erholungsgebiet Heimstettener See

27. Mai 2019/in Bauen & Wohnen /von Sebastian Weig

Bekanntmachung

über den Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet „Erholungsgebiet Heimstettener See“

Der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt hat am 14.05.2019 die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen und den vorliegenden Planentwurf gebilligt. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte am 16.05.2019. Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, Begründung und dem Umweltbericht mit Fassungsdatum vom 14.05.2019 liegt im

Zeitraum vom 23. Mai 2019 bis 28. Juni 2019

im Bauamt der Gemeinde Kirchheim b. München, Glockenblumenstraße 7 zu jedermann Einsicht öffentlich aus und kann während der Dienststunden eingesehen werden. Während dieses Zeitraumes können die jeweiligen Planunterlagen auch unter folgendem Link auf Internetseite der Gemeinde Kirchheim b. München eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.kirchheim-heimstetten.de/bauen-und-umwelt/bauleitplanung/

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Bekanntmachung: Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer

16. Januar 2019/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (vom 07.08.1973, Bundesgesetzblatt I S. 965, zuletzt geändert durch Art. 38 des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19.12.2008, Bundesgesetzblatt I S. 2794)wird die Grundsteuer für die Gemeinde Kirchheim b. München für das Kalenderjahr 2019 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer 2019 wird mit den, in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeiträgen jeweils am 15.Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2019, die Halbjahresbeiträge (bis 30,– €) am 15. Februar und 15. August 2019 und die Jahresbeiträge (bis 15,– €) am 15. August 2019 zur Zahlung fällig. Für diejenigen, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2019 am 01. Juli 2019 zur Zahlung fällig. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen (=Messbescheid) ändern, werden Änderungsbescheide erteilt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der wirksamen Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben werden (siehe 2.).

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kirchheim b. München, Münchner Str. 6, 85551 Kirchheim b. München einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München, Postfach 20 05 43, 80005 München schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten/die Beklagte und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene öffentliche Festsetzung der Grundsteuer soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist bei dem Bayer. Verwaltungsgericht München, Postfach 20 05 43, 80005 München Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten/die Beklagte und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene öffentliche Festsetzung der Grundsteuer soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

  • Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl 13/2007) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung.
  • Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Alle Steuerzahler, die bisher nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden hiermit aufgefordert, spätestens zu den oben genannten Terminen die fälligen Zahlungen zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Maximilian Böltl
Erster Bürgermeister

 

Bekanntmachung: Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehren

1. August 2018/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Kirchheim b. München

Die Gemeinde Kirchheim b. München hat aufgrund von Artikel 28 Absatz 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) diese Satzung neu erlassen.

Die Satzung tritt am 01. August 2018 in Kraft.

Sie liegt im Rathaus der Gemeinde, Münchner Straße 1, Zimmer 1.06, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Kirchheim b. München, 31.07.2018

Maximilian Böltl
Erster Bürgermeister

» Gebührensatzung Freiwillige Feuerwehren

Bekanntmachung: Planfeststellung zum 8-streifigen Ausbau der A99

27. Februar 2018/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Bekanntmachung

Planfeststellung nach §§ 17, 17a FStrG i. V. m. Art. 72 ff. BayVwVfG für das Vorhaben

A 99 Ost Autobahnring München
8-streifiger Ausbau AK München-Nor – AS Haar
Bauabschnitt II: AK AS Aschheim / Ismaning bis AS Kirchheim

Die Planfeststellung wurde beantragt von der Autobahndirektion Südbayern.
Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Aschheim, Kirchheim b. München und Heimstetten beansprucht. Der Plan enthält auch Widmungen, Umstufungen und Einziehungen und wasserrechtliche Erlaubnisanträge.

Der Plan vom 24.01.2018 – bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen – liegt zur allgemeinen Einsicht aus

bei der Gemeinde Kirchheim b. München, Bauamt (1. OG), Glockenblumenstr. 7, 85551 Kirchheim b. München

Montag, 05. März 2018 bis einschließlich Mittwoch, 04. April 2018

während der Dienststunden von Mo. 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr sowie Di. – Fr. von 8.00 – 12.00 Uhr.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier:

» Vollständige Bekanntmachung lesen

Bekanntmachung – Ehrung von Persönlichkeiten

18. April 2017/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Bekanntmachung nach § 9 der Satzung über die Ehrung von Persönlichkeiten, die sich um die Gemeinde Kirchheim besonders verdient gemacht haben.

Der Gemeinderat hat beschlossen, wegen ihres besonders verdienstvollen Wirkens um die Gemeinde Kirchheim zum Wohle der Allgemeinheit auszuzeichnen:

für 40 Jahre aktiven Dienst mit dem Zivilabzeichen Orden Silber
Heribert Grabler

für 30 Jahre aktiven Dienst mit der Ehrennadel in Gold
Jürgen Görg
Mario Rosina

für 25 Jahre aktiven Dienst mit der Ehrennadel in Silber
Martin Gärtner

für 10 Jahre aktiven Dienst mit einer Ehrengabe
Florian Sift
Sebastian Sell
Martin Spaeth

Der erste Bürgermeister Maximilian Böltl hat die Auszeichnung am 31.03.2017 bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kirchheim überreicht.

Maximilian Böltl
Erster Bürgermeister

Allgemeine Anordnung

16. Dezember 2016/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Gemäß § 24 Abs. 2 Ziffer 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) erlässt die Gemeinde Kirchheim b. München folgende Allgemeine Anordnung:

Wegen erheblicher Brandgefahr wird das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Gemeinde Kirchheim b. München im Bereich des Bajuwarenhofes jeweils am 31. Dezember und am 01. Januar jeden Jahres verboten.

Die vollständige Anordnung inkl. Lageplan (Geltungsbereich) finden Sie hier als PDF-Dokument:

Vollständige Anordnung lesen

Bekanntmachung – Haus für Kinder

24. November 2016/in Bauen & Wohnen /von Sebastian Weig

B E K A N N T M A C H U N G

über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Nr. 81 für das Gebiet „Jugendzentrum und Haus für Kinder zwischen Hauptstraße und Ludwigstraße“ gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat leitete das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 81 (Haus für Kinder) mit Be-schluss vom 13.04.2015 ein.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die Grundstücke Fl.Nr. 127 und 127/2 der Gemarkung Kirchheim im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festzusetzen. Der kontinuierli-che Anstieg der Zahl der Kinder in der Gemeinde erzeugt einen zusätzlichen Bedarf an Kinderbetreuungsplät-zen. Auf den Auslobungstext für den nichtoffenen Realisierungswettbewerb für den „Neubau eines Hauses für Kinder“ vom 03.12.2014 wird verwiesen. Die im Gemeindegebiet ausgelasteten bestehenden Kindergär-ten und Kinderkrippen bedingen ein neues Kinderhaus. Dieses soll auf dem Grundstück südwestlich des Ju-gendzentrums gebaut werden. Im Kinderhaus sollen gemeindeeigene Wohnungen untergebracht werden, weil seit Jahren ein Bedarf an zusätzlichem Wohnraum in der Gemeinde zu verzeichnen ist.

Grundlage für die Bebauung der Grundstücke soll der von Zwischenräume Architekten + Stadtplaner GmbH aus München vorgelegte Vorentwurf sein.
Das der Gemeinde vorliegende Konzept für eine Bebauung des Grundstücks ist nicht durch die Regelungen eines Bebauungsplans bzw. des Baugesetzbuches abgedeckt; es besteht ein städtebauliches Erfordernis i. S. d. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 81.

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 81 ergibt sich aus dem nebenstehenden Lageplan und um-fasst die Grundstücke Fl.Nrn. 127 und 127/2 sowie die Wegeflächen Fl.Nr. 126 der Gemarkung Kirchheim. Zudem befinden sich die Straßenflächen Fl.Nrn. 95/9 und 95/90 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 95 und 95/89 der Gemarkung Heimstetten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81.

Der vom Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt in seiner Sitzung am 10.05.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf mit integriertem Grünordnungsplan des Bebauungsplans Nr. 81 für das Gebiet „Jugendzentrum und Haus für Kinder zwischen Hauptstraße und Ludwigstraße“ sowie der Entwurf der Be-gründung einschließlich Umweltbericht lag bereits in der Zeit vom 30.05.2016 – 30.06.2016 öffentlich aus.

Der vom Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt in seiner Sitzung am 19.09.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf mit integriertem Grünordnungsplan des Bebauungsplans Nr. 81 für das Gebiet „Jugendzentrum und Haus für Kinder zwischen Hauptstraße und Ludwigstraße“ sowie der Entwurf der Be-gründung einschließlich Umweltbericht liegt in der Zeit vom

01.12. bis 22.12.2016

im Bauamt der Gemeinde Kirchheim b. München, Glockenblumenstraße 7 (Gemeindeteil Heimstetten) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch möglich im Umweltamt der Gemeinde, Räterstraße 22 a (Gemeindeteil Heimstetten). Ein barrierefreier Zugang zum Umweltamt ist gewährleistet. Interessierte, die sich außerhalb der allgemeinen Parteiverkehrszeiten (Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr und Montag: 14:00 – 18:00 Uhr) über die Planung informieren oder den Bebauungsplan-entwurf einsehen möchten, werden gebeten vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme zu verein-baren (Tel. 089 – 90909-3102 oder -3112).
Eingesehen werden können im vorgenannten Zeitraum auch die der Gemeinde vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Entwurf der vom Ing.-Büro Steger & Partner GmbH Lärm-schutzberatung vorgelegten schalltechnischen Untersuchung und Prüfung der Geräuschsituation im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 81 (Geräuschkontingentierung) vom 31.03.2016 (4927/B1/stg)
Als umweltbezogene Information liegt der Umweltbericht gemäß § 2 a Baugesetzbuch vor. Dieser enthält Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Kultur- und Sachgüter, Klima/Luft, Wasser, Naturhaus-halt (Arten und Lebensräume) und Landschaftsbild. Zudem enthält der Umweltbericht Aussagen zur natur-schutzrechtlichen Eingriffsregelung (Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs und Maßnahmen). Weitere umweltbezogene Informationen enthalten einige der bereits vorliegenden Stellungnahmen von den im Rah-men des Bauleitplanverfahrens beteiligten Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffent-lichkeit (Rechtsanwaltskanzleien, Firmen/Privatpersonen) zu folgenden Themen: Erstellung eines Umweltbe-richts mit Eingriffsbilanzierung, Ermittlung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen und des evtl. Aus-gleichsflächenbedarfs, Aussagen und Festsetzungen zum Lärm-/Immissionsschutz, Erhalt des Baumbestan-des und Regelungen zu Baumanzahl, Baumarten und Pflanzgrößen, Regelungen zu Grünflächen, Boden-denkmäler.

Während der vorstehenden Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden (Postanschrift: Gemeinde Kirchheim b. München, Bauamt, Münchner Str. 6, 85551 Kirchheim; Fax-Nr. 089 – 90909-3103 oder -3113).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsge-richtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragstel-ler im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Geltungsbereich Haus für Kinder

Ansprechpartner im Bauamt der Gemeindeverwaltung:
Herr Böhmfeld, Tel. 089/90909-3102,
Herr Müller, Tel. 089/90909-3112

Gemeinde Kirchheim b. M, 23.11.2016
Bauamt – Sachgebiet Bauverwaltung

Öffentliche Bekanntmachung: Freiwilliger Wehrdienst

1. Oktober 2019/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 58b des Soldatengesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr:

Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift

Betroffene haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Kirchheim b. München, Münchner Straße 1 in Kirchheim b. München eingelegt werden.

Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die Meldebehörden die genannten Daten weitergeben.

Kirchheim b. München, 01. Oktober 2018

Maximilian Böltl
Erster Bürgermeister

Kategorien

Archive

Familiengemeinde Kirchheim b. München

Vorlesen

Gemeinde Kirchheim b. München

Münchner Straße 6
85551 Kirchheim b. München
Tel. +49 89 90909-0
Fax +49 89 90909-8900

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr
Mo: 14:00 - 18:00 Uhr

  • Stellenangebote der Gemeinde
  • Kontakt
© Copyright - Gemeinde Kirchheim b. München 2023
  • Impressum
  • Datenschutz
Nach oben scrollen