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Pressemitteilungen des Landratsamtes München

Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen

31. Mai 2021/in Aus dem Landkreis, Corona-Virus /von Sebastian Weig

Am vergangenen Sonntag, 30. Mai, hat die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Landkreis München den Schwellenwert von 35 den fünften Tag in Folge unterschritten. Aktuell liegt der Wert für den Landkreis München laut Robert Koch-Institut (RKI) bei 23,7. Damit können ab kommenden Dienstag, 1. Juni, die bestehenden Kontaktbeschränkungen nach 12. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiter gelockert werden. Das Landratsamt München hat heute die dazu notwendige Bekanntmachung veröffentlicht.

Waren bislang Treffen von zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von fünf Personen erlaubt, kann sich ab Dienstag, 1. Juni, ein Hausstand wieder mit den Angehörigen zweier weiterer Hausstände treffen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben – wie bisher – unberührt.

Auf die weiteren inzidenzabhängigen Maßnahmen hat die Unterschreitung des Schwellenwerts keine Auswirkung. Hier bleibt es bei den Regelungen, die am vergangenen Donnerstag, 27. Mai, in Kraft getreten sind.

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    Bekanntmachung im Wortlaut
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    …im Landkreis München finden Sie auf der Themenseite vom Landratsamt.

Quelle: [icon name=“external-link-alt“ style=“solid“ class=““ unprefixed_class=““] Pressemitteilung des Landratsamtes München vom 30. Mai 2021

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