Fachbereich Bauleitplanung

In diesem Bereich sind laufende Bauleitplanverfahren eingestellt. Die Veröffentlichung erfolgt mit Beginn der öffentlichen Auslegung oder der vorzeitigen Beteiligung der Bürger an den Bauleitplänen. Bitte beachten Sie: Ausschließlich während der Auslegungszeit können Anregungen oder Einwände zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Wichtiger Hinweis

Das Bauamt ist in der Ammerthalstraße 27, 2. OG links erreichbar. Barrierefreiheit ist gegeben. Deswegen bieten wir Ihnen gerne an, dass Gehbehinderte nach Anmeldung bei unseren Ansprechpartnern die Planungen im Umweltamt, Ammerthalstraße 27, 2. OG links, einsehen können. Das Umweltamt befindet sich ebenfalls in der Ammerthalstraße 27, 2. OG links.

Auskunft Bodenrichtwert

Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten ermittelt und veröffentlicht. Jedermann kann eine Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. Alle Informationen zum Bodenrichtwert finden Sie auf der Seite der LRA München unter: Bodenrichtwert

Aktuell laufende Bauleitplanverfahren und Bekanntmachungen

Abgeschlossene Bauleitplanverfahren

Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

Alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Kirchheim finden sie unter Geoportal Bayern.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Bitte beachten Sie folgende Informationen:

Wir weisen darauf hin, dass die Bereitstellung der rechtskräftigen Bebauungspläne lediglich eine unverbindliche Vorabauskunft zum Zwecke der allgemeinen Information darstellt. Sie ersetzt NICHT die persönliche Beratung durch die Bauverwaltung. Daher bitten wir Sie, für weitere Informationen/Auskünfte die persönliche Beratung durch die Mitarbeiter der Bauverwaltung in Anspruch zu nehmen!

Nachfolgend finden Sie einen Übersichtsplan, auf dem die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Kirchheim farbig markiert sind. Beachten Sie bitte aber, dass aufgrund der fortlaufenden Arbeit der Abteilung für Bauleitplanung (d. h. die Aufstellung neuer Bebauungspläne, die Änderung bereits bestehender Bebauungspläne sowie ggfs. die Aufhebung von vorhandenen Bebauungsplänen) dieser Übersichtsplan vom tatsächlichen Bestand der Bebauungspläne abweichen kann.

Gesamtübersicht über die gemeindlichen Bebauungspläne

Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

in dieser Rubrik finden Sie die Unterlagen des Übergreifenden Bebauungsplanes sowie seiner 1. Änderung.

Bitte beachten Sie:

In manchen Bereichen in der Gemeinde Kirchheim gilt ein sogenannter Übergreifender Bebauungsplan. Wo innerhalb der Gemeinde Kirchheim dies der Fall ist, entnehmen Sie bitte der untenstehenden Datei „Planzeichnung“. Sollte das jeweilige Grundstück, zu dem Sie planungsrechtliche Informationen einholen möchten, in einem Bereich des übergreifenden Bebauungsplanes liegen, gilt folgende Regelung:

Die Festsetzungen, welche im Übergreifenden Bebauungsplan geregelt sind, setzen die entsprechenden Regelungen des normalen, gebietsbezogenen Bebauungsplanes außer Kraft. Für sämtliche übrigen Festsetzungen, welche NICHT im Übergreifenden Bebauungsplan enthalten sind, gilt der normale, gebietsbezogene Bebauungsplan weiterhin.

Planzeichnung

Änderung des übergreifenden Bebauungsplanes