Soforthilfe Corona für kleinere Betriebe, Einzelhändler und Freiberufler
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Bei dem Sofortprogramm handelt es sich um einen Zuschuss.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
- bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
- bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
- bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
- bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.
Anbei finden Sie den link für den Förderantrag:
Ansprechpartner:
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: 089 2176-0
E-Mail: soforthilfe_corona@reg-ob.bayern.de
Internet: [icon name=“external-link“ class=““ unprefixed_class=““] www.regierung.oberbayern.bayern.de
Weitere Informationen unter: [icon name=“external-link“ class=““ unprefixed_class=““] www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona