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Beiträge

Für die Zeit nach dem Lockdown: Ausweisdokumente auf Gültigkeit prüfen

5. Mai 2021/in Corona-Virus, Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Damit Ihr Urlaub (je nach aktueller Regelung) schon entspannt beginnen kann, möchten wir Sie darauf hinweisen, rechtzeitig vor Reiseantritt Ihre Ausweisdokumente auf deren Gültigkeit zu prüfen.

Bitte kontrollieren Sie, um Ein- oder Ausreiseschwierigkeiten zu vermeiden, ob Ihr Lichtbild bzw. das Lichtbild Ihres Kindes im Reisepass/Personalausweis oder Kinderreisepass noch aktuell ist.

Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes [icon name=“external-link-alt“ class=““ unprefixed_class=““] www.auswaertiges-amt.de können Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen des gewünschten Urlaubslandes informieren. Hier erfahren Sie, welche Reisedokumente Sie benötigen und wie lange das Reisedokument bei Ein- bzw. Ausreise gültig sein muss.

Abgelaufene Personalausweise und Reisepässe werden nicht verlängert! In diesen Fällen ist eine Neuausstellung notwendig. Planen Sie bitte ein, dass eine Neuausstellung bei der Bundesdruckerei in Berlin bis zu drei Wochen dauern kann.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt unter den Telefonnummern 089-90909-2102, -2104, -2106, und -2110.

Kontakt:
Gemeinde Kirchheim b. München
Einwohnermeldewesen
Münchner Str. 1

Tel. 089-90909-2102, -2104, -2106, und -2110

Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Dienstag – Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr

Bekanntmachung Wahlergebnis der Gemeindewahl

27. März 2020/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Der Wahlausschuss der Gemeinde Kirchheim b. München hat in seiner Sitzung am 26. März 2020 das endgültige Ergebnis der Wahl des Gemeinderates festgestellt. Näheres können Sie der nachfolgenden Bekanntmachung entnehmen.

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    Bekanntmachung abschließendes Ergebnis der Bürgermeisterwahl
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    Bekanntmachung abschließendes Ergebnis der Gemeinderatswahl
    PDF

Zusätzliche Öffnungszeiten für die Ausstellung von Wahlscheinen

20. Mai 2019/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bis Freitag, 24.05.2019, 18:00 Uhr einen Wahlschein beantragen (§ 24 Abs. 1 EuWO).

Wahlberechtigte, die nicht in ein Wählverzeichnis eingetragen sind, können unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 EuWO bis zum Wahlsonntag 26.05.2019, 15:00 Uhr einen Wahlschein beantragen. Das Gleiche gilt für Wahlberechtigte die plötzlich erkrankt sind.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, den beantragten Wahlschein nicht erhalten zu haben, kann ihm bis zum Samstag, 25.05.2019, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden (§ 27 Abs. 10 EuWO).

Die Gemeindeverwaltung hat daher über die üblichen Öffnungszeiten hinaus einen entsprechenden Dienst eingerichtet:

  • Freitag, 24.05.2019 von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Samstag, 25.05.2019 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Sonntag, 26.05.2019 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Ihr Wahlamt der Gemeinde Kirchheim b. München

Grünes Licht für Gymnasium Aschheim

31. August 2018/in Leben in Kirchheim, Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Im Landkreis München wird ein weiteres staatliches Gymnasium entstehen. Einem entsprechenden Antrag des Landkreises hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus Ende August zugestimmt. Das Gymnasium, dessen Notwendigkeit bereits im vergangenen Jahr vom Kreistag des Landkreises München einstimmig anerkannt worden war, soll insbesondere das Gymnasium im benachbarten Kirchheim entlasten und als weitere Anlaufstelle für die steigenden Schülerzahlen im Osten des Landkreises dienen.

Landrat Christoph Göbel zeigte sich hoch erfreut ob der positiven Rückmeldung aus dem Kultusministerium: „Das ist ein wichtiges Signal für den Landkreis als florierende Wirtschaftsregion. Eine gut ausgebaute und qualitativ starke Bildungslandschaft ist eine der wichtigsten Investitionen in unsere Zukunft. Damit legen wir letztendlich den Grundstein, um dem Fachkräftemangel wirksam entgegenzutreten. Mit dem neuen Gymnasium in Aschheim fügen wir dem Bildungsstandort Landkreis München nach der FOS Haar, den Gymnasien in Unterföhring, Ismaning und Grünwald sowie der geplanten FOS in Oberhaching einen weiteren wichtigen Baustein hinzu“, kommentierte der Landrat die gute Nachricht.

Wachsende Schülerzahlen in allen Schularten – Kreistag treibt Ausbau der Schullandschaft voran
Die Zustimmung aus dem Kultusministerium stützt die Prognosen des Schulbedarfsplans des Landkreises München, der im vergangenen Jahr noch einmal überarbeitet worden war. Nicht nur vor dem Hintergrund der Wiedereinführung des neunstufigen Gymnasiums erwartet der Landkreis in den kommenden Jahren deutliche Zuwächse bei den Schülerzahlen. So besuchen aktuell rund 14.200 Schülerinnen und Schüler ein Gymnasium im Landkreis; 2035 sollen es den Prognosen zufolge bereits knapp 20.400 sein.

Dass auch das Gymnasium Kirchheim in absehbarer Zeit an seine Kapazitätsgrenzen gerät und der östliche Landkreis einer Entlastung durch ein weiteres Gymnasium bedarf, zeigte bereits der Schulbedarfsplan aus den Jahren 2015/2016. Ohne einen weiteren Standort würden in Kirchheim die Schülerzahlen auf bis zu 2.000 im Jahr 2035 steigen. Für das beantragte Gymnasium in Aschheim wurde auch unter Berücksichtigung der weiteren umliegenden Schulen ein dauerhaft ausreichendes Schülerpotenzial ermittelt. So könnten bei einem Aufbaustadium von 100 Prozent im ersten Jahr knapp 800 Schüler das Aschheimer Gymnasium besuchen. Bis 2035 könnte die Zahl auf über 900 Gymnasiasten steigen.

Auf Grundlage dieser Zahlen hatte der Kreistag im April vergangenen Jahres einstimmig beschlossen, die Neugründung eines Gymnasiums in Aschheim zu beantragen.

Aufbau eines Schulcampus geplant – Trägerschaft durch Zweckverband
Die Schulaufwandsträgerschaft für das neue Gymnasium Aschheim wird der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen im Osten des Landkreises München übernehmen. Dies hatte die Verbandsversammlung bereits Mitte vergangenen Jahres beschlossen. Zusätzlich zu der bereits bestehenden St.-Emmeram-Realschule soll nun auch das Gymnasium Aschheim errichtet werden, sodass in der rund 8.200 Einwohner zählenden Gemeinde ein weiterer Schulcampus entsteht.

„Für unsere drei Zweckverbandsgemeinden Aschheim, Feldkirchen und Kirchheim, die den Antrag für ein zweites Gymnasium gemeinsam entwickelt und vorangetrieben haben, ist die Genehmigung eine großartige Nachricht“, freute sich auch Maximilian Böltl, Zweckverbandsvorsitzender und Erster Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim. „Kirchheim wird entlastet und die Schullandschaft der Region gleichzeitig bedarfsgerecht weiterentwickelt. Wir werden nun ein eng abgestimmtes Flächenkonzept für den Campus mit Realschulerweiterung und Gymnasialneubau erarbeiten. Außerdem liegt uns sehr am Herzen, dass beide Gymnasien künftig inhaltlich eng zusammenarbeiten, sodass neben dem naturwissenschaftlich-technischen und sprachlichen Schwerpunkt in Kirchheim nun zusätzlich eine humanistische oder musische Ausrichtung in Aschheim entstehen könnte. Von einem breiten Angebot profitieren dann wiederum Schüler aus allen drei Gemeinden. Meine Gratulation an Bürgermeister Thomas Glashauser und seine Gemeinde“, so Böltl weiter.

Die weiteren Planungen für den Aufbau des Gymnasiums Aschheim sollen nun zeitnah vorangetrieben werden. Neben Grunderwerb und planerischen Vorbereitungen wird unter anderem zu entscheiden sein, ob und inwieweit die vom Zweckverband gewünschten Ausbildungsrichtungen in Aschheim eingerichtet werden. Hierzu erfolgt eine enge fachliche Abstimmung der Beteiligten mit dem zuständigen Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

https://www.kirchheim-heimstetten.de/wp-content/uploads/2021/07/VV_20210728_TOP4_SCA_Praesentation_final.pdf

Bayerisches Landespflegegeld

14. August 2018/in Leben in Kirchheim /von Sebastian Weig

Mit dem Bayerischen Landespflegegeld unterstützt die Staatsregierung Pflegebedürftige mit einem Betrag in Höhe von jährlich 1.000 Euro. Damit erhalten Pflegebedürftige mehr finanziellen Spielraum, um etwa auch Angehörigen oder anderen Menschen, die sie bei der Bewältigung ihres schwierigen Alltags unterstützen, eine Anerkennung zukommen zu lassen.

Das Landespflegegeld bekommen ab dem Spätsommer 2018 Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern und mindestens Pflegegrad 2 haben, sofern sie einen Antrag stellen. Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen, das Antragsformular zum Download und die Möglichkeit eines Online-Antrags finden Sie unter www.landespflegegeld.bayern.de. Gedruckte Anträge erhalten Sie natürlich auch im Rathaus bei den Mitarbeiterinnen der Sozialbetreuung.

Für das laufende Pflegegeldjahr müssen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 31. Dezember bei der Landespflegegeldstelle, 81050 München eingereicht haben. Neben dem Antrag benötigen Sie hierfür noch eine Kopie Ihres Bescheids über die Feststellung des Pflegegrads 2 und höher, sowie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.

Öffentliche Bekanntmachung

9. Juni 2017/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Sie haben nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

A. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht
Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes widersprechen.

B. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.

C. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

D. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

E. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Übermittlungssperren können Sie im Einwohnermeldeamt in der Münchner Straße 1 oder auf unserer Internetseite www.kirchheim-heimstetten.de beantragen. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter 089/90909-2100.

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Münchner Straße 6
85551 Kirchheim b. München
Tel. +49 89 90909-0
Fax +49 89 90909-8900

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Mo: 14:00 - 18:00 Uhr

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