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Bayerisches Landespflegegeld

14. August 2018/in Leben in Kirchheim /von Sebastian Weig

Mit dem Bayerischen Landespflegegeld unterstützt die Staatsregierung Pflegebedürftige mit einem Betrag in Höhe von jährlich 1.000 Euro. Damit erhalten Pflegebedürftige mehr finanziellen Spielraum, um etwa auch Angehörigen oder anderen Menschen, die sie bei der Bewältigung ihres schwierigen Alltags unterstützen, eine Anerkennung zukommen zu lassen.

Das Landespflegegeld bekommen ab dem Spätsommer 2018 Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern und mindestens Pflegegrad 2 haben, sofern sie einen Antrag stellen. Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen, das Antragsformular zum Download und die Möglichkeit eines Online-Antrags finden Sie unter www.landespflegegeld.bayern.de. Gedruckte Anträge erhalten Sie natürlich auch im Rathaus bei den Mitarbeiterinnen der Sozialbetreuung.

Für das laufende Pflegegeldjahr müssen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 31. Dezember bei der Landespflegegeldstelle, 81050 München eingereicht haben. Neben dem Antrag benötigen Sie hierfür noch eine Kopie Ihres Bescheids über die Feststellung des Pflegegrads 2 und höher, sowie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.

Schlagworte: Antrag, Bayerisches Landespflegegeld, Geld, Landespflegegeld, Pflege, Pflegebedürftige, Pflegegeld

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