Sicherheit im Straßenverkehr
Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Von mehreren Grundstücken ragen Sträucher, Hecken oder Bäume in Geh- und Radwege oder in die Fahrbahn hinein. Bitte beachten Sie: Personen mit Kinderwagen, Gehhilfen oder Rollstühlen benötigen die volle Breite des Gehwegs.
Wir bitten Sie daher, Ihre Anpflanzungen bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, damit der öffentliche Verkehrsraum ungehindert und sicher genutzt werden kann.
Bitte halten Sie folgende Mindesthöhen frei:
- 4,50 m über Fahrbahnen und Parkstreifen
- 2,50 m über Gehwegen
Zudem gilt:
- Verkehrszeichen und Straßennamenschilder müssen immer vollständig sichtbar sein.
- Straßenleuchten sind von Bewuchs freizuhalten. Die Leuchtkugeln und Nummern müssen erkennbar, Versorgungsschächte zugänglich sein.
- Achten Sie auch auf die Zufahrtsmöglichkeiten für die Müllabfuhr.