Service-Angebote und Aktionen zum Radverkehr

Wie verhalte ich mich als Radfahrer richtig? Welche Rechte, aber auch welche Pflichten habe ich, wenn ich mit dem Rad unterwegs bin? Welche speziellen Aktionen führt die Gemeinde Kirchheim durch? An wen wende ich mich, wenn mir Mängel an Radwegen aufgefallen sind?

Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Thema Radverkehr finden Sie auf dieser Seite.

Fahrradkonzept Winterdienstplan

Fahrradkonzept Winterdienstplan – Foto: ©davit85 - stock.adobe.com

Immer mehr Kirchheimer Bürgerinnen und Bürger nutzen auch im Winter das Fahrrad. Damit sie gut vorankommen, spielt der Winterdienst eine wichtige Rolle. Von 03:30 Uhr bis 20:00 Uhr räumt der gemeindliche Bauhof die Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen für Radfahrer gleichzeitig mit den Fahrbahnen. Bis zum Beginn des Berufsverkehrs um 07:00 Uhr ist auch das Radwegenetz geräumt. Landwirtschaftliche Wege, die auch Geh- und Radwege sind, werden ebenfalls geräumt.

Verkehrsrecht für Radfahrer

Radverkehrsrecht

Das Fahrrad ist ein Fahrzeug – und damit sind Radfahrende Fahrzeugführende mit allen Rechten und Pflichten. Immer wieder gibt es im Straßenverkehr Situationen, in den man sich fragt: Ist das eigentlich erlaubt? Was Radfahrende wissen sollten und welche Regeln für sie gelten, hat der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (kurz ADFC) auf seiner Seite schön für Sie zusammengefasst und räumt beliebte Irrtümer aus dem Weg.

Mit dem Bürgermeister auf Radltour

Radln mit dem Bürgermeister

Wir veranstalten regelmäßig Radltouren für Jung und Alt, Neubürger und Radlbegeisterte. Ob ins Grüne oder zu einer interessanten Führung in die Bayerische Landesanstalt nach Grub. Werfen Sie immer wieder einen Blick in unsere Kirchheimer Mitteilungen, denn die Termine werden frühzeitig im Gemeindeblatt bekanntgegeben.

Schlauchautomaten im Gemeindegebiet

Schlauchautomaten bei Reifenpannen

Sie haben eine Reifenpanne? Am Rathaus (Münchner Str. 6, 85551 Kirchheim) und im Räterzentrum (REZ) Heimstetten (am Bäckerei-Pavillion, Räterstr. 20, 85551 Kirchheim) können Sie für acht Euro Ihren passenden Fahrradschlauch ziehen. Es gibt Schläuche in verschiedenen Größen und Ventilarten für Renn-, City-, Trekkingräder und Mountain Bikes. Ein Service der Gemeinde Kirchheim gemeinsam mit Bike & Tools aus Landsham.

Falls Sie auf der Suche nach weiteren Schlauchautomaten in der Umgebung sind, finden Sie alle Standorte auch online auf der Herstellerseite der Firma Schwalbe:

Kostenloser Fahrradcheck

Kostenloser Fahrradcheck der AGFK beim Dorffest

Im Rahmen unseres jährlichen Dorffestes bieten wir allen Bürgern einen kostenlosen Radlcheck mit vielen nützlichen Infos an. Die fachkundigen Mitarbeiter der AGFK prüfen die Fahrtauglichkeit Ihres Fahrrades. Den Termin finden Sie zeitnah vor dem Dorffest in den Kirchheimer Mitteilungen.

Mängel- und Schlaglochmelder

Melden Sie Schäden an Radwegen

Um Ihnen im Gemeindegebiet Kirchheim ein sicheres und komfortables Befahren der Radwege ermöglichen zu können, müssen diese regelmäßig überprüft werden. Oft sind wir aus Zeit- und Kostengründen selbst nicht in der Lage, den Ist-Zustand laufend zu kontrollieren und alle Schäden zu erfassen. Daher ist jede Unterstützung der Bürger willkommen.

Sollte Ihnen bei einem Radweg z. B. ein Hindernis, eine falsche oder fehlende Wegweisung, ein schlechter Straßen-/Wegbelag oder Schäden an der Infrastruktur auffallen, melden Sie sich bitte per E-Mail an:
radverkehr@kirchheim-heimstetten.de

Radfahren in der Dunkelheit

Aktionsbild der AGFK zum Thema Fahrradbeleuchtung

„Nachts sind alle Katzen grau“ – wer kennt diese Redewendung nicht? Die Dunkelheit verwischt die bei Tageslicht klar erkennbaren Unterschiede, unser Sehvermögen baut mit einsetzender Dämmerung stark ab und ist dann dankbar für jeden empfangenen Lichtreiz. Die Beleuchtung von Fahrzeugen ist entsprechend ein wesentlicher Faktor eines geordneten und sicheren Verkehrsgeschehens.

Welche Fahrradbeleuchtung ist Pflicht? Gibt es Ausnahmen für Lastenräder und Anhänger? Macht uns Farbe sichtbar? – Die AGFK klärt diese und weitere Fragen in Ihrer Broschüre „Lass Dich mal wieder sehen“, die Sie hier online herunterladen oder in allen gemeindlichen Ämtern abholen können.

Zufriedene Bürger in Kirchheim? – Der große ADFC Klimatest

Der ADFC Fahrradklima-Test

In der größten Befragung zum Fahrradklima weltweit, können Radfahrer die Fahrradfreundlichkeit Ihrer Städte und Gemeinden bewerten.

In unserer Stadtgröße unter 50.000 Einwohner belegten wir im Jahr 2014 Patz 183 von 292 Teilnehmern. Eine solide Platzierung für einen Neueinsteiger. Im darauffolgenden Test 2016 erreichten wir Rang 222 von 364. Beim Fahrradklimatest 2018 fehlten uns für eine Wertung leider 15 Stimmen. Beim nächsten Mal sind wir wieder dabei!

Fahrradmitnahme im ÖPNV

Fahrradmitnahme im ÖPNV

Die Mitnahme von Fahrrädern ist in S- und U-Bahnen sowie in freigegebenen Regionalzügen erlaubt und kostenpflichtig.

Die Fahrradmitnahme ist allerdings nur zu bestimmten Zeiten zulässig. Es gelten diese Sperrzeiten:

  • montags bis freitags von 6 bis 9 Uhr (ausgenommen feiertags)
  • montags bis freitags von 16 bis 18 Uhr (ausgenommen feiertags) – entfällt in den Schulferien

Die Sperrzeiten gelten nicht für Gepäckwagen und Mehrzweckabteile der Regionalzüge.

Ein Tandem können Sie nur in S-Bahnen – außerhalb der Sperrzeiten – sowie in Gepäckwagen und Mehrzweckabteilen der Regionalzüge mitnehmen. Die Mitnahme ist kostenpflichtig.

Fahrräder bis einschließlich 20 Zoll Reifengröße können in S- und U-Bahnen und in den freigegebenen Regionalzügen kostenfrei transportiert werden, wenn es die Bauart des Verkehrsmittels zulässt, der Platz nicht für die Personenbeförderung benötigt wird und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal.
Die Sperrzeiten sind zu beachten.

Kleinkindfahrräder bis einschließlich 12,5 Zoll und gefaltete Klappräder dürfen Sie auch in Bus und Tram transportieren. Für diese brauchen Sie kein Ticket und es gelten keine Sperrzeiten. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal.

Ihre Ansprechpartnerin

Für Fragen rund um das Thema Radverkehr in der Gemeinde wenden Sie sich gerne an:

Beatrix Winkler
Radverkehrsbeauftragte
Tel. 089 90909-3306
radverkehr@kirchheim-heimstetten.de