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Bekanntmachung

14. Dezember 2017/in Bauen & Wohnen, Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

 

des Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 12/II – 1. Änderung der Gemeinde Kirchheim für das Gebiet „Heimstettener Zentrum“ gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim hat am 04.12.2017 den Bebauungsplan Nr. 12/II – 1. Änderung als Satzung beschlossen.
Der Plangeltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit Bekanntmachung in Kraft und liegt mit Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bauamt der Gemeinde Kirchheim b. München, Glockenblumenstraße 7 (Gemeindeteil Heimstetten) während der Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Satz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres ab dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.

Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädi-gung von Festsetzungen des Bebauungsplans oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Ansprechpartner im Bauamt der Gemeindeverwaltung: Herr Locher, Tel. 089/90909-3116

Gemeinde Kirchheim b. München, 13.12.2017
Bauamt – Sachgebiet Bauverwaltung

gez.
Maximilian  B ö l t l
Erster Bürgermeister

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