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Wasserschutz im Gemeindegebiet

4. Mai 2019/in Rathaus & Bürgerservice, Umwelt & Natur /von Sebastian Weig

Unser Wasser ist kostbar und besonders schützenswert. Das interessiert aber nicht alle Einwohner in der Gemeinde. So ist immer wieder zu beobachten, dass Autos auf den Straßen und Garagenvorplätzen mit Strahlern und Chemikalien gewaschen werden. Selbst wenn Autos auf privaten Hausvorplätzen gewaschen werden, gelangen Chemikalien und besonders Ölrückstände in die Kanalisation.

Deshalb möchten wir auf die Verordnung der Gemeinde Kirchheim b. München, §3 Abs. 2(a) [icon name=“file-pdf-o“ class=““ unprefixed_class=““] über die Reinhaltung u. Reinigung der öffentl. Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter hinweisen. Es handelt sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern geahndet werden können.

Hierzu nachstehend ein Zitat des Referats für Gesundheit & Umwelt der Landeshauptstadt München:

Die Pflege des Autos in der Waschstraße oder in einer Selbst­wasch­ein­rich­tung spart nicht nur Wasser, sondern schützt das Grundwasser auch vor Verunreinigungen. Darauf macht das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München anlässlich der in den Sommermonaten üblichen, aber aus Umweltschutzgründen höchst problematischen Autowasche im Freien aufmerksam. Die in den Waschstraßen verwendete umweltschonende Technik macht es möglich, dass das Waschwasser immer wieder gereinigt und für zahlreiche Autowäschen wiederverwendet werden kann. Spezielle Abscheider halten Öl- und Schmierstoffe zurück, die beim Waschvorgang abgespült werden. Das Grundwasser wird so nicht gefährdet.

Wer stattdessen zu Hause, auf öffentlichen Straßen oder Plätzen sein Auto wäscht, setzt die Umwelt unnötigen Risiken aus. Über Gullys gelangen Öl- und Schmierstoffe in die Kläranlage, über Sickerschächte in das Grund­was­ser. Daher hat die Landeshauptstadt München in der so genannten Reinhaltungsverordnung das Autowaschen auf öffentlichen Straßen und Plätzen, auch wenn nur Wasser und keine Reinigungsmittel verwendet werden, untersagt und ahndet eine Zuwiderhandlung mit Bußgeld.

Ebenfalls nicht erlaubt ist die Autowäsche auf privatem unbefestigtem Untergrund. Die Gefahr ist zu groß, dass das mit Öl- und Schmierstoffen verschmutzte Waschwasser in das Grundwasser oder in den Untergrund einsickert und somit in den Nahrungskreislauf für Mensch und Tier gelangt oder von Pflanzen aufgenommen wird. Darüber hinaus stellt das Versickern von Waschwasser einen wasserrechtlichen Nutzungstatbestand im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, der einer Genehmigung nach Art. 17 des Bayerischen Wassergesetzes bedarf, der aber nicht genehmigungsfähig ist. Das Versickern von Waschwasser ohne diese Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche gemäß § 41 Absatz 1 Nr. 1 WHG mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Auch das Waschen auf privatem und abgedichtetem Untergrund (zum Beispiel einem asphaltierten Hof oder einem Garagenvorplatz) sieht das Referat für Gesundheit und Umwelt als sehr kritisch. Es ist zwar nicht generell verboten, wenn das Grundstück an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist. Allerdings sind diese Flächen nur in den seltensten Fällen vom Gefälle her so begrenzt, dass kein verunreinigtes Waschwasser in den Untergrund bzw. in das Grundwasser gelangen kann.

Aus Umweltschutzgründen rät das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München daher dringend, Autos in Waschstraßen oder Selbstwascheinrichtungen zu waschen und auf ein Waschen im öffentlichen oder privaten Raum zu verzichten.

Komplette Entwarnung: Keine Legionellen an Kirchheims Schulen

2. Februar 2017/in Bauen & Wohnen, Rathaus & Bürgerservice, Umwelt & Natur /von Sebastian Weig

Komplette Entwarnung beim Verdacht auf Legionellen in Kirchheimer Schulen: Die Proben, die das zuständige Gesundheitsamt München erhalten hat, zeigen, dass alle den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Die ergriffenen Vorsichtsmaßnahmen sind somit beendet.

Hintergrund: Bei einer routinemäßigen Probeentnahme wurde an Kirchheims Schulen teils erhöhte Testwerte unter anderem bei Legionellen festgestellt. Die Gemeinde hat sofort umfassende Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet. Eine durchgeführte Kontrollprobe durch das Gesundheitsamt hat nun ergeben, dass keine Werte im erhöhten Bereich lagen. Die Vorsichtsmaßnahmen waren aus Sicht der Gemeindeverwaltung richtig, um ein Gesundheitsrisiko auszuschließen.

Die Untersuchungsbefunde können Sie hier einsehen:

Untersuchungsbefund vom 16.01.2017
Untersuchungsbefund vom 24.01.2017

Foto: ©Pixelot – Fotolia.com

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