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Vertrag für Kirchheim 2030 unter Dach und Fach

4. Dezember 2019/in Bauen & Wohnen, Kirchheim 2030 /von Sebastian Weig

Nach mehr als vier Jahren und über 170 Terminen ist es geschafft – der Städtebauliche Vertrag für Kirchheim 2030 ist geschlossen und vom Gemeinderat genehmigt. Erster Bürgermeister Maximilian Böltl spricht von einem „Megapaket für Kirchheim“, das Ergebnis sehr harter Verhandlungen sei und unter der Mitwirkung vieler Beteiligter entstand. Der Vertrag wird komplett veröffentlicht. „Kirchheim 2030 bleibt damit vollständig transparent“, so Böltl.

Kirchheim 2030 umfasst 13 Grundstückseigentümer. Der Vertrag regelt unter anderem, welche Kosten zu übernehmen sind und wie der Wohnraum für Ortsansässige zur Verfügung gestellt wird.

Die Gemeinde selbst hat heute rund 185.000 m² Grundvermögen im Umgriff und erhält künftig 298.000 m², um dort alle öffentlichen Einrichtungen, wie Pflegeheim, Rathaus, Gymnasium und Ortspark zu entwickeln.

„Insgesamt tragen die Investoren jetzt Lasten in einem Volumen von 135 Millionen Euro, die dem Gemeinwohl zugutekommen. Ein hervorragendes Ergebnis, das wir mit konsequenter, klarer Haltung erreichen konnten“, erläutert der Bürgermeister.

Die Leistungen im Einzelnen:

  • Verkehrserschließung
    26,57 Mio. €
  • Grün- und Ausgleichsflächen
    17,18 Mio. €

Die Gemeinde trägt neben den Kosten für die Ausgleichsflächen ihrer eigenen Baumaßnahmen ausschließlich noch die Kosten für den Ortspark und den Umbau des Kirchheimer Ovals (Kreuzung Heimstettener Moosweg / Staatsstraße 2082).

Beides Maßnahmen, für die eine hohe Fördersumme vom Freistaat Bayern erwartet wird und die deshalb nicht kofinanziert werden dürfen. An allen anderen Straßen-, Wege- und Brückenbauten sowie öffentlichen Grünanlagen ist die Gemeinde finanziell überhaupt nicht beteiligt, sie ist aber Auftraggeber des Erschließungsträgers (Bayerngrund) und entscheidet über Planung und Ausführung.

  • Soziale Infrastruktur, wie KITAs und Schulen
    15,35 Mio. €
  • Rathaus-Anteil
    7,45 Mio. €
  • Planung, Gutachten, Rechtsberatung (ab 2009)
    5,45 Mio. €

30 Prozent des neuen Wohnraums werden gebunden für Ortsansässige, nach folgender Aufteilung:

  • 10% des Wohnraums: Gebunden für den Verkauf an Ortsansässige nach gemeindlichen Kriterien; jeweils 10% unter dem Listenpreis. Vergabebeginn voraussichtlich in 2020.
  • 15% des Wohnraums: Gebunden für die Vermietung an Ortsansässige nach gemeindlichen Kriterien; Mietpreis nach aktuellem Stand ca. 13,00 €/m² (Marktmiete Neubau aktuell 16-17,00 €/m²).
  • 1% des Wohnraums: Gebunden für die Vermietung an Ortsansässige mit besonderem Bedarf nach gemeindlichen Kriterien; Mietpreis nach aktuellem Stand: ca. 10,50 €/m².
  • 4% des Wohnraums für Betreutes Wohnen am Südende des Parks; entspricht rund 75 Wohnungen inkl. Personalwohnungen. Anmietung durch Collegium 20000, Untervermietung an Senioren.
Diagramm zur Kostenübernahme der Investoren für Kirchheim 2030

„Zusätzlich erhält die Gemeinde unentgeltlich Zugriff auf rund 40.000 m² Fremdflächen für die temporären Anlagen der Landesgartenschau. Für die Bebauung sind überschaubare Abschnitte definiert, damit wir langsam wachsen. Um eine hohe Qualität sicherzustellen, müssen alle Bauanträge vor Einreichung noch durch einen eigenen Gestaltungsbeirat, der auf gute Architektur achten wird“, so Böltl.

Böltl weiter: „Mein Dank gilt allen Beteiligten, allen voran unserer Projektleitung Martina Görner, den Rechtsanwälten Dr. Thilo Fichtner und Stephan Kleber. Intensiv unterstützt haben uns auch die beauftragten Gemeinderäte Franz Glasl, Stephan Keck und Gerd Kleiber, die ehrenamtlich beteiligt waren“.

  • Aufgeführte Lasten
    72,0 Mio. €
  • Grundabtretungen
    16,79 Mio. €
  • Wertminderung durch Wohnraumbindung
    46,66 Mio. €
  • Summe
    135,45 Mio. €

Den vollständigen Städtebaulichen Vertrag finden Sie nachfolgend oder auch auf unserer [icon name=“external-link“ class=““ unprefixed_class=““] Themenseite Kirchheim 2030:

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    Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplanentwurf
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    KH 2030 Anlagenkonvolut Teil 1
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