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Beiträge

Kirchheim baut 14 weitere Wohnungen

18. April 2019/in Bauen & Wohnen, Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum ist ein wichtiges Ziel in Kirchheim. Um dieses Vorhaben umzusetzen, engagiert sich die Gemeinde auf verschiedenen Ebenen. Etwa durch den Bau eigener Wohnungen. In der Rosenstraße in Heimstetten errichtet die Kommune nun eine neue Wohnanlage mit 14 günstigen Mietwohnungen.

Kirchheim investiert. „Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum für unsere Ortsansässigen“, erklärt Kirchheims Erster Bürgermeister Maximilian Böltl. Zusammen mit dem Generalübernehmer, der BML Bau Service, einem Tochterunternehmen der Baugesellschaft München Land (BML), errichtet die Gemeinde in der Rosenstraße eine Wohnanlage mit 14 günstigen Mietwohnungen. Das Bestandsgebäude mit sechs Wohnungen konnte nicht saniert werden und wurde abgerissen.

Auf einer Gesamtwohnfläche von rund 852,27 Quadratmetern, verteilt auf Erdgeschoss, erstes Obergeschoss und Dachgeschoss, entstehen sechs Einzimmerwohnungen mit einer Wohnfläche von 35 bis 51 Quadratmeter sowie acht Dreizimmerwohnungen mit einer Größe von 74 bis 80 Quadratmetern. Im Untergeschoss erhält jeder Mieter ein Kellerabteil. Ferner sind ein Trockenraum sowie ein Raum für Fahrräder beziehungsweise Kinderwägen vorgesehen. Weiter ist eine Tiefgarage mit zehn Stellplätzen geplant, oberirdisch sollen vier Stellplätze ausgewiesen werden. Im Außenbereich wird ein kleiner Spielplatz errichtet.

Die prognostizierten Gesamtkosten belaufen sich auf 4.980.000 Euro. Die Kommune kann mit einer staatlichen Förderung in Höhe von bis zu 1.853.700 Euro rechnen. Demnach muss die Gemeinde noch 3.126.300 Euro selbst investieren. Mit dem Spatenstich Anfang April beginnt die Baumaßnahme. Die nächsten Schritte sind das weitere Abräumen des Grundstücks, die Befüllung der Baugrube sowie der anschließende Aushub der Tiefgarage. Der eigentliche Baubeginn kann dann im Herbst starten. Mit dem Bezug wird für 2021 gerechnet.

Die Höhe der Miete legt die Gemeinde fest. Der genaue Preis kann zwar noch nicht beziffert werden, dieser wird jedoch nicht mehr als zehn Euro für den Quadratmeter betragen und damit deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete für Neubauwohnungen liegen.

Hintergrund: Seit Januar 2019 gilt in der Gemeinde für kommunale Wohnungen ein Mietpreisdeckel, der den Quadratmeterpreis in den kommenden fünf Jahren auf maximal zehn Euro festfriert. Dieser gilt bereits für die 35 Mietwohnungen, die die Gemeinde in eigenen Gebäuden unter anderem in der Hauptstraße und in der Zugspitzstraße unterhält. Seit Oktober 2017 verfügt Kirchheim zudem durch Belegungsrecht in der Caramanicostraße über weitere 25 Mietwohnungen. Vorrangig steht hier ortsansässigen Familien und Alleinstehenden günstiger Wohnraum zur Verfügung. Bezahlbarer Wohnraum ist ein wichtiges Ziel in der Gemeinde. Kirchheim engagiert sich hier auf verschiedenen Ebenen, baut Wohnungen und aktiviert Baugrundstücke mit Projektpartnern etwa in Hausen-Süd. Im Zuge von Kirchheim 2030 wird ebenfalls preisgebundener Wohnraum geschaffen, damit sich Ortsansässige weiterhin ihr Leben in der Gemeinde leisten können.

Bekanntmachung – Haus für Kinder

24. November 2016/in Bauen & Wohnen /von Sebastian Weig

B E K A N N T M A C H U N G

über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Nr. 81 für das Gebiet „Jugendzentrum und Haus für Kinder zwischen Hauptstraße und Ludwigstraße“ gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat leitete das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 81 (Haus für Kinder) mit Be-schluss vom 13.04.2015 ein.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die Grundstücke Fl.Nr. 127 und 127/2 der Gemarkung Kirchheim im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festzusetzen. Der kontinuierli-che Anstieg der Zahl der Kinder in der Gemeinde erzeugt einen zusätzlichen Bedarf an Kinderbetreuungsplät-zen. Auf den Auslobungstext für den nichtoffenen Realisierungswettbewerb für den „Neubau eines Hauses für Kinder“ vom 03.12.2014 wird verwiesen. Die im Gemeindegebiet ausgelasteten bestehenden Kindergär-ten und Kinderkrippen bedingen ein neues Kinderhaus. Dieses soll auf dem Grundstück südwestlich des Ju-gendzentrums gebaut werden. Im Kinderhaus sollen gemeindeeigene Wohnungen untergebracht werden, weil seit Jahren ein Bedarf an zusätzlichem Wohnraum in der Gemeinde zu verzeichnen ist.

Grundlage für die Bebauung der Grundstücke soll der von Zwischenräume Architekten + Stadtplaner GmbH aus München vorgelegte Vorentwurf sein.
Das der Gemeinde vorliegende Konzept für eine Bebauung des Grundstücks ist nicht durch die Regelungen eines Bebauungsplans bzw. des Baugesetzbuches abgedeckt; es besteht ein städtebauliches Erfordernis i. S. d. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 81.

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 81 ergibt sich aus dem nebenstehenden Lageplan und um-fasst die Grundstücke Fl.Nrn. 127 und 127/2 sowie die Wegeflächen Fl.Nr. 126 der Gemarkung Kirchheim. Zudem befinden sich die Straßenflächen Fl.Nrn. 95/9 und 95/90 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 95 und 95/89 der Gemarkung Heimstetten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81.

Der vom Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt in seiner Sitzung am 10.05.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf mit integriertem Grünordnungsplan des Bebauungsplans Nr. 81 für das Gebiet „Jugendzentrum und Haus für Kinder zwischen Hauptstraße und Ludwigstraße“ sowie der Entwurf der Be-gründung einschließlich Umweltbericht lag bereits in der Zeit vom 30.05.2016 – 30.06.2016 öffentlich aus.

Der vom Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt in seiner Sitzung am 19.09.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf mit integriertem Grünordnungsplan des Bebauungsplans Nr. 81 für das Gebiet „Jugendzentrum und Haus für Kinder zwischen Hauptstraße und Ludwigstraße“ sowie der Entwurf der Be-gründung einschließlich Umweltbericht liegt in der Zeit vom

01.12. bis 22.12.2016

im Bauamt der Gemeinde Kirchheim b. München, Glockenblumenstraße 7 (Gemeindeteil Heimstetten) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch möglich im Umweltamt der Gemeinde, Räterstraße 22 a (Gemeindeteil Heimstetten). Ein barrierefreier Zugang zum Umweltamt ist gewährleistet. Interessierte, die sich außerhalb der allgemeinen Parteiverkehrszeiten (Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr und Montag: 14:00 – 18:00 Uhr) über die Planung informieren oder den Bebauungsplan-entwurf einsehen möchten, werden gebeten vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme zu verein-baren (Tel. 089 – 90909-3102 oder -3112).
Eingesehen werden können im vorgenannten Zeitraum auch die der Gemeinde vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Entwurf der vom Ing.-Büro Steger & Partner GmbH Lärm-schutzberatung vorgelegten schalltechnischen Untersuchung und Prüfung der Geräuschsituation im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 81 (Geräuschkontingentierung) vom 31.03.2016 (4927/B1/stg)
Als umweltbezogene Information liegt der Umweltbericht gemäß § 2 a Baugesetzbuch vor. Dieser enthält Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Kultur- und Sachgüter, Klima/Luft, Wasser, Naturhaus-halt (Arten und Lebensräume) und Landschaftsbild. Zudem enthält der Umweltbericht Aussagen zur natur-schutzrechtlichen Eingriffsregelung (Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs und Maßnahmen). Weitere umweltbezogene Informationen enthalten einige der bereits vorliegenden Stellungnahmen von den im Rah-men des Bauleitplanverfahrens beteiligten Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffent-lichkeit (Rechtsanwaltskanzleien, Firmen/Privatpersonen) zu folgenden Themen: Erstellung eines Umweltbe-richts mit Eingriffsbilanzierung, Ermittlung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen und des evtl. Aus-gleichsflächenbedarfs, Aussagen und Festsetzungen zum Lärm-/Immissionsschutz, Erhalt des Baumbestan-des und Regelungen zu Baumanzahl, Baumarten und Pflanzgrößen, Regelungen zu Grünflächen, Boden-denkmäler.

Während der vorstehenden Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden (Postanschrift: Gemeinde Kirchheim b. München, Bauamt, Münchner Str. 6, 85551 Kirchheim; Fax-Nr. 089 – 90909-3103 oder -3113).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsge-richtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragstel-ler im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Geltungsbereich Haus für Kinder

Ansprechpartner im Bauamt der Gemeindeverwaltung:
Herr Böhmfeld, Tel. 089/90909-3102,
Herr Müller, Tel. 089/90909-3112

Gemeinde Kirchheim b. M, 23.11.2016
Bauamt – Sachgebiet Bauverwaltung

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Münchner Straße 6
85551 Kirchheim b. München
Tel. +49 89 90909-0
Fax +49 89 90909-8900

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Mo. - Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr
Mo: 14:00 - 18:00 Uhr

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