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Beiträge

Für die Zeit nach dem Lockdown: Ausweisdokumente auf Gültigkeit prüfen

5. Mai 2021/in Corona-Virus, Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Damit Ihr Urlaub (je nach aktueller Regelung) schon entspannt beginnen kann, möchten wir Sie darauf hinweisen, rechtzeitig vor Reiseantritt Ihre Ausweisdokumente auf deren Gültigkeit zu prüfen.

Bitte kontrollieren Sie, um Ein- oder Ausreiseschwierigkeiten zu vermeiden, ob Ihr Lichtbild bzw. das Lichtbild Ihres Kindes im Reisepass/Personalausweis oder Kinderreisepass noch aktuell ist.

Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes [icon name=“external-link-alt“ class=““ unprefixed_class=““] www.auswaertiges-amt.de können Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen des gewünschten Urlaubslandes informieren. Hier erfahren Sie, welche Reisedokumente Sie benötigen und wie lange das Reisedokument bei Ein- bzw. Ausreise gültig sein muss.

Abgelaufene Personalausweise und Reisepässe werden nicht verlängert! In diesen Fällen ist eine Neuausstellung notwendig. Planen Sie bitte ein, dass eine Neuausstellung bei der Bundesdruckerei in Berlin bis zu drei Wochen dauern kann.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt unter den Telefonnummern 089-90909-2102, -2104, -2106, und -2110.

Kontakt:
Gemeinde Kirchheim b. München
Einwohnermeldewesen
Münchner Str. 1

Tel. 089-90909-2102, -2104, -2106, und -2110

Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Dienstag – Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr

Zusätzliche Öffnungszeiten für die Ausstellung von Wahlscheinen

20. Mai 2019/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bis Freitag, 24.05.2019, 18:00 Uhr einen Wahlschein beantragen (§ 24 Abs. 1 EuWO).

Wahlberechtigte, die nicht in ein Wählverzeichnis eingetragen sind, können unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 EuWO bis zum Wahlsonntag 26.05.2019, 15:00 Uhr einen Wahlschein beantragen. Das Gleiche gilt für Wahlberechtigte die plötzlich erkrankt sind.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, den beantragten Wahlschein nicht erhalten zu haben, kann ihm bis zum Samstag, 25.05.2019, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden (§ 27 Abs. 10 EuWO).

Die Gemeindeverwaltung hat daher über die üblichen Öffnungszeiten hinaus einen entsprechenden Dienst eingerichtet:

  • Freitag, 24.05.2019 von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Samstag, 25.05.2019 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Sonntag, 26.05.2019 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Ihr Wahlamt der Gemeinde Kirchheim b. München

Vorläufiges Endergebnis der Landtags- und Bezirkswahl

15. Oktober 2018/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Nachfolgend finden Sie das vorläufige Ergebnis der Landtags- und Bezirkswahl 2018 für den Stimmkreis 123 München-Land-Nord, Gemeinde Kirchheim b. München.

Landtagswahl:

Diagramm Erststimme Landtagswahl
Diagramm Landtagswahl Zweitstimme
Diagramm Landtagswahl Gesamt

Bezirkswahl:

Diagramm Erststimme Bezirkswahl
Diagramm Zweitstimme Bezirkswahl
Diagramm Bezirkswahl Gesamt

Öffentliche Bekanntmachung

9. Juni 2017/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Sie haben nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

A. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht
Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes widersprechen.

B. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.

C. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

D. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

E. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Übermittlungssperren können Sie im Einwohnermeldeamt in der Münchner Straße 1 oder auf unserer Internetseite www.kirchheim-heimstetten.de beantragen. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter 089/90909-2100.

Übermittlungssperre beantragen

 

 

Neue Erdenbürger in Kirchheim

24. Januar 2017/in Leben in Kirchheim /von Sebastian Weig

Willkommen im Leben. Die kleine Maria wird später auf dem Spielplatz viele gleichaltrige Freunde finden. Im vergangenen Jahr kamen 121 Babys in Kirchheimer Familien zur Welt. Damit ist der Jahrgang in der Gemeinde zwar nicht so stark wie 2015 (131) und 2014 (129), doch die Familiengemeinde freut sich über so viele neue Erdenbürger.

Wie aus der Statistik des Einwohnermeldeamts hervorgeht, waren 2016 die Buben mit 61 knapp in der Überzahl. Bei der Namenswahl greifen Kirchheims Eltern gerne auf die Klassiker zurück. Eindeutige Favoriten gab es 2016 jedoch nicht. Kilian, Anton, Emil, Ludwig, Philipp und Jakob wurde bei den Buben mehrmals vergeben. Bei den Mädchen führt Annabell die Hitliste an.

Bei so viel Nachwuchs wird die Bereitstellung von ausreichend Kinderbetreuungsplätzen zu einer wichtigen Zukunftsaufgabe. In Kirchheim gibt es bereits jetzt ein breites Angebot an Plätzen bei Tagesmüttern, Krippen, Kindergärten sowie in der Mittagsbetreuung und in den Hortangeboten. „Wir wollen, dass Familien sich hier wohlfühlen und gerne hier leben“, erklärt Kirchheims Erster Bürgermeister Maximilian Böltl. Daher investiert die Kommune weiterhin kräftig in Ausbau und Qualität: bis Herbst wird die Sanierung und Erweiterung des Kindergarten St. Franziskus abgeschlossen sein und an der Münchner Straße entstehen bis Ende 2017 ebenfalls neue Krippenplätze.

Seit dem vergangenen Jahr ist es für Eltern zudem einfacher einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu finden. Beim Online-Service „KITA-PORTAL KIRCHHEIM“ haben alle 20 Einrichtungen der Gemeinde inklusive der Tagesmütter ihr Profil und wichtige Informationen hinterlegt. Eltern können sich so bequem über das Internet über die Betreuungsplätze für Kinder bis zur vierten Klasse informieren und ihr Kind für einen gewünschten Platz in der bevorzugten Einrichtung vormerken. Möglich ist eine Anmeldung selbst für Babys die noch gar nicht auf der Welt sind, da es in der Gemeinde Einrichtungen gibt, die bereits Säuglinge ab neun Wochen aufnehmen.

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85551 Kirchheim b. München
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Fax +49 89 90909-8900

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Mo: 14:00 - 18:00 Uhr

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