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Beiträge

Bekanntmachung – Erholungsgebiet Heimstettener See

27. Mai 2019/in Bauen & Wohnen /von Sebastian Weig

Bekanntmachung

über den Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet „Erholungsgebiet Heimstettener See“

Der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt hat am 14.05.2019 die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen und den vorliegenden Planentwurf gebilligt. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte am 16.05.2019. Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, Begründung und dem Umweltbericht mit Fassungsdatum vom 14.05.2019 liegt im

Zeitraum vom 23. Mai 2019 bis 28. Juni 2019

im Bauamt der Gemeinde Kirchheim b. München, Glockenblumenstraße 7 zu jedermann Einsicht öffentlich aus und kann während der Dienststunden eingesehen werden. Während dieses Zeitraumes können die jeweiligen Planunterlagen auch unter folgendem Link auf Internetseite der Gemeinde Kirchheim b. München eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.kirchheim-heimstetten.de/bauen-und-umwelt/bauleitplanung/

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Mehr Platz für die Volkshochschule

5. Mai 2018/in Leben in Kirchheim /von Sebastian Weig

Vorträge, Literatur- und Sprachkurse, Angebote rund um die Gesundheit – mit dem Herbst-Wintersemester möchte die Volkshochschule im Osten des Landkreises München (vhs olm) ihr Programm in Kirchheim ausweiten. Möglich wird dies, weil die Einrichtung in der Gemeinde eigene Räume erhält, wie es in den Mitgliedsgemeinden Aschheim und Feldkirchen bereits der Fall ist. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung im April beschlossen. „Die vhs lebt von ihrer Anbindung an die Gemeinde. Wir wollen unseren Bürgerinnen und Bürgern ein verbessertes Kursangebot vor Ort ermöglichen. Dazu bedarf es mehr Platz und Raum“, erklärt Erster Bürgermeister Maximilian Böltl. Räume, die ausschließlich die vhs nutzen kann, fehlen bislang in Kirchheim. Die Volkshochschule kann ihre Kurse nur in Klassenzimmern der Grund- und Mittelschule sowie der Silva-Grundschule abhalten. Das bedeutete jedoch, dass vor und nach dem vhs Unterricht, Tisch und Stühle neu gestellt werden müssen und Vorträge zu Politik und Literatur oder Gesundheitsangebote gar nicht angeboten werden können.

Hinzu kommt, dass auch der Platzbedarf der Schulen sowie der Bedarf der Nachmittagsbetreuung für Schulkinder immer größer wird und so die vhs in Kirchheim zunehmend gezwungen ist, ihr Programm einzuschränken. Schon jetzt besuchen mehr Kirchheimer Teilnehmer Kurse in Aschheim und Feldkirchen als in der eigenen Gemeinde. Um Kirchheimer Bürgern vhs-Kurse vor Ort in angemessener Art und Weise zu ermöglichen, erhält die Einrichtung nun für die kommenden fünf Jahre eigene Räume in der Benzstraße. Dort wird es vier Seminarräume, ein Büro und einen Bereich, in dem Gesundheitskurse abgehalten werden können, geben. Die Räumlichkeiten in der Benzstraße wurden vom Gebrauchtwarenkaufhaus Klawotte der Arbeitswohlfahrt (AWO) genutzt, der Betrieb wurde jedoch Ende April eingestellt.

Ab 01. Oktober gibt es dort dann Vorträge, Literatur- und Sprachkurse sowie Gesundheitsangebote der Volkshochschule. Mittel- bis langfristig möchte die Gemeinde eigene Möglichkeiten schaffen, um das Kursangebot der vhs unterzubringen. Geplant ist im Zuge der zahlreichen kommunalen Baumaßnahmen frei werdende Kapazitäten – etwa der heutige erste Erweiterungsbau des Gymnasiums, des heutigen Rathauses oder unseres Bürgerhauses zu nutzen.

Bürgerdialog Kirchheim 2030

6. Februar 2017/in Bauen & Wohnen /von Sebastian Weig

Für unsere Gemeinde wird das Jahr 2017 ein entscheidendes Jahr mit wichtigen Weichenstellungen für die Zukunft. Sie als Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kirchheim entscheiden über unser Strukturkonzept Kirchheim 2030. Um die bestmögliche Planung für die beiden Gemeindeteile Kirchheim und Heimstetten realisieren zu können und Ihnen alle notwendigen Informationen für eine gute Entscheidung an die Hand zu geben, möchten wir mit Ihnen einen intensiven Dialog um Kirchheim 2030 führen.

Lesen Sie hier die vollständige Broschüre zum Thema:

Broschüre "Bürgerdialog Kirchheim 2030" lesen

Statusbericht zur Ortsentwicklung

2. Februar 2017/in Bauen & Wohnen, Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Gerne möchten wir Sie über den Stand der Kosten sowie den Zeitplan der Ortsentwicklung „Kirchheim 2030“ gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 06.02.2012 informieren.

Der Planungs- und Vorbereitungsprozess für die Realisierung einer Maßnahme in dieser Größenordnung ist ein Prozess, der sich über mehrere Jahre erstreckt. Viele Voruntersuchungen, Erhebungen und Grundlagen müssen geprüft und erbracht werden, noch bevor den Bürgern ein erster Plan vorgestellt werden kann. Für die Erarbeitung des am 04.10.2016 gebilligten Strukturkonzeptes „Kirchheim 2030“ sind im Zeitraum zwischen 2009 und heute Kosten von insgesamt 1.523.000 € angefallen. Diese Kosten setzen sich aus den Leistungen einer Vielzahl von Planern, Sachverständigen, Gutachtern und Rechtsanwälten zusammen.

Im Rahmen von zahlreichen Gesprächen mit den Eigentümern wurden bereits die Grundlagen für die städtebaulichen Verträge erarbeitet, welche die Übernahme der durch die Bebauung ursächlich verursachten Kosten durch die Eigentümer regeln. Neben dem Strukturkonzept „Kirchheim 2030“ hat der Gemeinderat am 04.10.2016 auch einen Zeitplan zum Bürgerdialog Kirchheim 2030 beschlossen.

Mit den angekündigten Veranstaltungen zur Vorstellung der Planungen für das neue Gymnasium am 08.02.2017, sowie der geplanten Bürgerwerkstatt zum Thema Verkehr im Februar, liegen wir komplett im angesetzten Zeitrahmen.

Nach der Sitzung des Preisgerichts „Wettbewerb Rathaus“ im Februar ist auch hier im Anschluss daran die Vorstellung der Ergebnisse geplant.

Bekanntmachung – Haus für Kinder

24. November 2016/in Bauen & Wohnen /von Sebastian Weig

B E K A N N T M A C H U N G

über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Nr. 81 für das Gebiet „Jugendzentrum und Haus für Kinder zwischen Hauptstraße und Ludwigstraße“ gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat leitete das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 81 (Haus für Kinder) mit Be-schluss vom 13.04.2015 ein.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die Grundstücke Fl.Nr. 127 und 127/2 der Gemarkung Kirchheim im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festzusetzen. Der kontinuierli-che Anstieg der Zahl der Kinder in der Gemeinde erzeugt einen zusätzlichen Bedarf an Kinderbetreuungsplät-zen. Auf den Auslobungstext für den nichtoffenen Realisierungswettbewerb für den „Neubau eines Hauses für Kinder“ vom 03.12.2014 wird verwiesen. Die im Gemeindegebiet ausgelasteten bestehenden Kindergär-ten und Kinderkrippen bedingen ein neues Kinderhaus. Dieses soll auf dem Grundstück südwestlich des Ju-gendzentrums gebaut werden. Im Kinderhaus sollen gemeindeeigene Wohnungen untergebracht werden, weil seit Jahren ein Bedarf an zusätzlichem Wohnraum in der Gemeinde zu verzeichnen ist.

Grundlage für die Bebauung der Grundstücke soll der von Zwischenräume Architekten + Stadtplaner GmbH aus München vorgelegte Vorentwurf sein.
Das der Gemeinde vorliegende Konzept für eine Bebauung des Grundstücks ist nicht durch die Regelungen eines Bebauungsplans bzw. des Baugesetzbuches abgedeckt; es besteht ein städtebauliches Erfordernis i. S. d. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 81.

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 81 ergibt sich aus dem nebenstehenden Lageplan und um-fasst die Grundstücke Fl.Nrn. 127 und 127/2 sowie die Wegeflächen Fl.Nr. 126 der Gemarkung Kirchheim. Zudem befinden sich die Straßenflächen Fl.Nrn. 95/9 und 95/90 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 95 und 95/89 der Gemarkung Heimstetten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81.

Der vom Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt in seiner Sitzung am 10.05.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf mit integriertem Grünordnungsplan des Bebauungsplans Nr. 81 für das Gebiet „Jugendzentrum und Haus für Kinder zwischen Hauptstraße und Ludwigstraße“ sowie der Entwurf der Be-gründung einschließlich Umweltbericht lag bereits in der Zeit vom 30.05.2016 – 30.06.2016 öffentlich aus.

Der vom Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt in seiner Sitzung am 19.09.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf mit integriertem Grünordnungsplan des Bebauungsplans Nr. 81 für das Gebiet „Jugendzentrum und Haus für Kinder zwischen Hauptstraße und Ludwigstraße“ sowie der Entwurf der Be-gründung einschließlich Umweltbericht liegt in der Zeit vom

01.12. bis 22.12.2016

im Bauamt der Gemeinde Kirchheim b. München, Glockenblumenstraße 7 (Gemeindeteil Heimstetten) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch möglich im Umweltamt der Gemeinde, Räterstraße 22 a (Gemeindeteil Heimstetten). Ein barrierefreier Zugang zum Umweltamt ist gewährleistet. Interessierte, die sich außerhalb der allgemeinen Parteiverkehrszeiten (Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr und Montag: 14:00 – 18:00 Uhr) über die Planung informieren oder den Bebauungsplan-entwurf einsehen möchten, werden gebeten vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme zu verein-baren (Tel. 089 – 90909-3102 oder -3112).
Eingesehen werden können im vorgenannten Zeitraum auch die der Gemeinde vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Entwurf der vom Ing.-Büro Steger & Partner GmbH Lärm-schutzberatung vorgelegten schalltechnischen Untersuchung und Prüfung der Geräuschsituation im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 81 (Geräuschkontingentierung) vom 31.03.2016 (4927/B1/stg)
Als umweltbezogene Information liegt der Umweltbericht gemäß § 2 a Baugesetzbuch vor. Dieser enthält Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Kultur- und Sachgüter, Klima/Luft, Wasser, Naturhaus-halt (Arten und Lebensräume) und Landschaftsbild. Zudem enthält der Umweltbericht Aussagen zur natur-schutzrechtlichen Eingriffsregelung (Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs und Maßnahmen). Weitere umweltbezogene Informationen enthalten einige der bereits vorliegenden Stellungnahmen von den im Rah-men des Bauleitplanverfahrens beteiligten Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffent-lichkeit (Rechtsanwaltskanzleien, Firmen/Privatpersonen) zu folgenden Themen: Erstellung eines Umweltbe-richts mit Eingriffsbilanzierung, Ermittlung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen und des evtl. Aus-gleichsflächenbedarfs, Aussagen und Festsetzungen zum Lärm-/Immissionsschutz, Erhalt des Baumbestan-des und Regelungen zu Baumanzahl, Baumarten und Pflanzgrößen, Regelungen zu Grünflächen, Boden-denkmäler.

Während der vorstehenden Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden (Postanschrift: Gemeinde Kirchheim b. München, Bauamt, Münchner Str. 6, 85551 Kirchheim; Fax-Nr. 089 – 90909-3103 oder -3113).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsge-richtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragstel-ler im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Geltungsbereich Haus für Kinder

Ansprechpartner im Bauamt der Gemeindeverwaltung:
Herr Böhmfeld, Tel. 089/90909-3102,
Herr Müller, Tel. 089/90909-3112

Gemeinde Kirchheim b. M, 23.11.2016
Bauamt – Sachgebiet Bauverwaltung

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Gemeinde Kirchheim b. München

Münchner Straße 6
85551 Kirchheim b. München
Tel. +49 89 90909-0
Fax +49 89 90909-8900

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Mo: 14:00 - 18:00 Uhr

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