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Fahrradstraßen in der Gemeinde Kirchheim

Die neue StVO stärkt den Radverkehr

11. Mai 2020/in Fahrradfreundliche Gemeinde /von Sebastian Weig

Seit dem 28.04.2020 stärken die neuen Regeln der Straßenverkehrsordnung den Radverkehr. Der ADFC und die AGFK Bayern waren in den Erarbeitungsprozess eingebunden, hier ein Überblick:

  • Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt, jedoch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Mindestüberholabstand von Radfahrern, Fußgängern und Elektrokleinstfahrzeugen für Kfz von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts
  • Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts
  • Personenbeförderung auf Fahrrädern erlaubt, wenn die Fahrräder entsprechend gebaut und eingerichtet sind (auf dem Gepäckträger verboten!) und Du mindestens 16 Jahre alt bist
  • Grünpfeil für Radfahrer beim Rechtsabbiegen, von einem Radfahrstreifen oder baulichem Radweg aus: Die bestehende Grünpfeilregelung wird ausgedehnt, zusätzlich ein gesonderter Grünpfeil nur für Radfahrer eingeführt
  • Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen – auch ein kurzes Halten ist verboten (bei aktiver Behinderung droht ein Punkt!)
  • Einrichtung von Fahrradzonen
  • Ausweitung des Parkverbotes vor Kreuzungen und Einmündungen von 8 m, von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, bei baulichen Radwegen
  • Parkflächen und Ladezonen für Lastenräder durch ein spezielles Sinnbild
  • Neues Verkehrszeichen für Radschnellwege
  • Überholverbot von Radfahrern und einspurigen Fahrzeugen durch ein neues Verkehrszeichen
  • Mehr Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung
  • Die Erprobungsklausel wird erweitert, heißt: Die Durchführung von „Verkehrsversuchen“ wird vereinfacht

Weitere Informationen und Materialien zum Download finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter www.bmvi.de.

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Gemeinde Kirchheim b. München

Münchner Straße 6
85551 Kirchheim b. München
Tel. +49 89 90909-0
Fax +49 89 90909-8900

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Mo: 14:00 - 18:00 Uhr

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