Alle Informationen zur Abfallwirtschaft

BITTE BEACHTEN:

Müllmarkenwechsel 2023

Das Steueramt verschickt im Zeitraum Ende Januar bis Ende Februar 2023 neue Müllmarken zum Aufkleben auf die Restmülltonnen. Bitte beachten Sie, dass die Müllmarken grundsätzlich an die Immobilien-Eigentümer bzw. Hausverwaltungen gesendet werden, die sie dann an die Mieter weitergeben müssen. Wenn Sie Mieter sind und keine Marke erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter.
Das ist neu: Die grünen Marken gelten für 2 Jahre – 2023 und 2024.
Selbstverständlich können Sie wie bisher Tonnengröße oder Leerungsrhythmus jeweils zum nächsten Ersten eines Monats ändern.
Die alten Müllmarken aus dem Jahr 2022 werden bis Ende März 2023 als gültige Wertmarke anerkannt. Ab dem 1. April 2023 werden nur noch die Tonnen mit der neuen grünen Müllmarke 2023/2024 geleert.

Sie haben Fragen zu den neuen Müllmarken? Bitte wenden Sie sich an das Steueramt Tel. 089 90909-4102 oder das Umweltamt 089 90909-3408

Wertstoffhof wieder geöffnet – neue Öffnungszeiten

Der Wertstoffhof der Gemeinde Kirchheim hat ab September wieder geöffnet. Nach langer Suche nach geeignetem Personal mit den entsprechenden Qualifikationen kann der Wertstoffhof ab September wieder seinen gewohnten Service anbieten. Möglich wird das durch das Unternehmen „Anderwerk Gesellschaft für Neues Handeln in Bildung und Sozialarbeit mbH“, ein Unternehmen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) München Stadt. Durch die Kooperation mit „Anderwerk“ kann der Betrieb des Wertstoffhofs außerdem noch bürgerfreundlicher gestaltet werden. So wurden zum Beispiel die Öffnungszeiten des Wertstoffhofs angepasst und im Vergleich zu früher deutlich verlängert.

Neue Öffnungszeiten Wertstoffhof Kirchheim:

Dienstag: 10 – 15 Uhr

Freitag: 14 – 19 Uhr

Samstag: 10 – 16 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Öffnungszeiten aus Internet Suchmaschinen abweichen können.

Wertstoffhof Kirchheim

Bitte weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder sonstigem geeigneten Einwohnernachweis aus.

Adresse:
Aschheimer Weg 10, 85551 Kirchheim b. München

Öffnungszeiten:

Dienstag: 10 – 15 Uhr

Freitag: 14 – 19 Uhr

Samstag: 10 – 16 Uhr

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Wertstoffhof

Übersicht aller Wertstoffinseln

Müllinseln (Entsorgung von Papier & Glas)

Standorte Ortsteil Kirchheim:

  • Aschheimer Weg / hinter dem Wertstoffhof
  • Ludwig- / Martin-Luther- Straße
  • Florianstraße
  • Schlehenring Süd / Tamariskenweg

Standorte Ortsteil Heimstetten:

  • Neue Hauptstraße / Kiesweg zum Jugendzentrum in der letzten Parkbucht (vorübergehend)
  • Am Sportpark
  • Gruber Straße / bei der Silva GS
  • Wiesenweg / Seniorenzentrum
  • Margeritenweg / Räter-Zentrum

Standorte Altkleidercontainer:

  • Am Sportpark
  • Gruber Straße / bei der Silva GS
  • Aschheimer Weg / hinterm Wertstoffhof
  • Ludwig- / Martin-Luther-Straße

Entsorgungszeiten

Im Gemeindegebiet befinden sich derzeit 9 Wertstoffinseln.

Wir bitte Sie aus Rücksicht auf die Anwohner folgende Entsorgungszeiten zu beachten:

Montag – Freitag 8 – 12 Uhr / 13 – 20 Uhr

Samstag              08 – 12 Uhr / 15 – 18 Uhr

An Sonn- und Feiertagen ist die Entsorgung von Wertstoffen an den Containerstandplätzen nicht erlaubt.

Es ist verboten, Gegenstände neben oder auf den Containern abzulegen! Verstöße werden geahndet!

Digitaler Abfallkalender

Neuer Abfallkalender für 2023

Wie jedes Jahr erscheint zum Ende des Jahres der Abfallkalender für das kommende Jahr. Um Ihnen eine bessere Übersicht zu bieten, Termine einfacher zuordnen zu können und eine bessere Orientierung zu geben, gibt es  zwei Kalender – Einen für den Gemeindeteil Heimstetten einen für den Gemeindeteil Kirchheim mit Hausen und Lindenviertel.Bei Fragen: Herr Hermann Tel. 089 90909-3402; Mail: josef.hermann@kirchheim-heimstetten.de

Bitte beachtet die geänderten Entsorgungstermine an den kommenden Feiertagen.
Durch die Feiertage verschiebt sich teilweise die Abholung des Rest-, Bio- und Papiermülls, sowie des gelben Sacks. (siehe Ausschnitte Abfallkalender). Neben einer Druckversion (PDF) stellen wir Ihnen den Abfallkalender auch als .ical-Datei zur Verfügung. Damit können Sie die Entsorgungstermine ganz bequem in Ihren persönlichen Kalender (z. B. Outlook Kalender oder im Smartphone-Kalender) importieren.

Das Wichtigste in Kürze

Sammelcontainer:
Altkleider-Sammelcontainer der Firma TEXAID finden Sie an folgenden Stellen:

  • Gruber Straße (Silva Grundschule), zwei Container
  • Martin-Luther-Straße (bei den Müllinseln), drei Container
  • Wertstoffhof, drei Container
  • Am Sportpark, zwei Container

Der Erlös der Container-Standgebühren kommt sozialen Zwecken der Gemeinde Kirchheim zugute.

Container des SNK:
Das soziale Netzwerk Kirchheim (SNK) hat zusätzlich grüne Container der Fa. Resales für  Bekleidung und Schuhe aufgestellt, drei am Wertstoffhof und drei an der Fußgängerbrücke (Festplatz). Der Erlös der Sammlung kommt bedürftigen Personen der Gemeinde Kirchheim zugute. Ansprechpartner ist Frau Achilles, Tel.: 089/90476185.

Biomüll sind die Küchenabfälle aus der Speisenzubereitung einschließlich gekochten Speiseresten. Weitere Infos, und was alles in die Biotonne gehört, erhalten Sie auch in unserem Infoblatt Biotonne.

Eine zuverlässige und nachhaltige Müllentsorgung liegt der Gemeinde Kirchheim b. München sehr am Herzen. Damit die Entsorgung von Hausmüll, sowie die Aufbereitung von wertvollen Rohstoffen auch 2022 problemlos abgebildet werden kann, ist nach gut 10 Jahren der Preisstabilität eine moderate Erhöhung von 10 % der Müllgebühren notwendig. Wie sich die Preissteigerung auf die verschiedenen Tonnengrößen und Leerungsrythmen auswirkt, entnehmen Sie bitte folgender Tabelle:

Zugelassene Restmüllbehälter und Gebühren pro Jahr – Gültig ab 01.01.2022
60 l99,00 €14tägige Leerung
80 l132,00 €14tägige Leerung
120 l198,00 €14tägige Leerung
240 l396,00 €14tägige Leerung
1.100 l3626,00 €wöchentliche Leerung
240 l791,00 €wöchentliche Leerung
120 l396,00 €wöchentliche Leerung
80 l264,00 €wöchentliche Leerung
ca. 120 l6,50 €Restmüllsack
zur zusätzlichen Bereitstellung
Biomüllbehälter
120 lkeine zusätzliche

Gebühr

8- bzw. 14tägige Leerung:
240 lsiehe Rest- und Wertstoffkalender

Verpflichtend pro Grundstück ist eine zugelassene Restmüllnormtonne (DIN-Norm) (Anschlusszwang § 5 der Abfallsatzung). Das Restmüllgefäß ist vom Anschlusspflichtigen zu kaufen. An- und Ummeldungen der Restmülltonne können nur vom Objekteigentümer beantragt werden und müssen schriftlich (oder per Fax) im Steueramt des Rathauses oder Umweltamt erfolgen. Für Restmülltonnen ist dies jeweils zum Ersten des Monats möglich.
Die Anmeldung zur Biotonne ist jederzeit möglich. Das Biotonnengefäß stellt in der Regel die Gemeinde zur Verfügung. Eigene Müllnormgefäße (80 l und 120 l) können mit braun gestrichenem Deckel als Biotonne verwendet werden. Eigene Biotonnen sind ebenfalls anzumelden.
Tonnengemeinschaften sind bei Restmüll- und Biomülltonnen in unmittelbarer Nachbarschaft möglich.

Gelbe Säcke erhalten Sie an der Rathauspforte und im Umweltamt.

Gelbe Tonne
Seit dem 01. Januar 2015 werden die Gelben Säcke und Gelben Tonnen von der Fa. Rohstoffmanagement GmbH als neuen Entsorget abgefahren. Wir weisen nochmals darauf hin, die Zuständigkeit für die Sammlung der Gelben Säcke lag und liegt bei den Systembetreibern des Dualen Systems in Deutschland (DSD) und nicht bei der Gemeinde.

Lesen Sie mehr zum Thema in unserem Infoblatt: Gelber Sack (PDF)

Weitere Informationen und Antworten finden Sie auch unter:
http://www.recycling-fuer-deutschland.de

Grüngutanlieferung am Wertstoffhof
Grüngut kann am Wertstoffhof, Aschheimer Weg 10, abgegeben werden.
Kleinteiliges Grüngut, wie Laub und Grasschnitt, sollte zur schnellen und problemlosen Entsorgung in Säcken angeliefert werden.
Grüngut bis 2 m3 je Anliefertag wird kostenlos angenommen,
über 2 m3 werden je m3 5 € Gebühr erhoben.

Grüngutsammlung durch die Landwirte
Das Grüngut handlich bündeln (mit Schnur) oder in Papiersäcken (=kompostier- und schredderbar) bereitstellen. Plastiksäcke gefüllt mit Grüngut bleiben am Straßenrand zurück!
Papiersäcke sind käuflich zu erwerben (0,80 Euro) im Rathaus, Umweltamt oder im Wertstoffhof.
Die Termine (zweimal im Jahr) für Grüngutsammlung durch die Landwirte ersehen Sie aus dem jeweiligen Abfallkalender. siehe unten

Kaminkehrerwesen
Der Eigentümer eines Anwesens ist verantwortlich, dass die Kehr- und Überprüfungsarbeiten durchgeführt werden. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger erlässt dazu einen Feuerstättenbescheid, aus dem ersichtlich ist, welche Arbeiten zu veranlassen sind.

Die Durchführung dieser Arbeiten darf nur durch Betriebe erfolgen, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder die Voraussetzungen nach den §§ 7 bis 9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3075) erfüllen.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Landratsamt München

Zuständige Kaminkehrer der Gemeinde Kirchheim b. München

Florian Baumgartner
– Bezirkskaminkehrermeister –
08542 91 95 226 (Geschäftlich)
0175 72 17 279 (Mobil)
baumgartner-florian@gmx.de

Thomas Lettner
– Bezirkskaminkehrermeister –
089 57 089 780 (Geschäftlich)
0176 48 519 710 (Mobil)
thomas_lettner@yahoo.de

Johann Sölch
– Bezirkskaminkehrermeister –
08073 427 (Geschäftlich)
0171 49 20 763 (Mobil)

Müllabfuhr in einer Woche mit Feiertag

Bitte beachten Sie den Abfall-/ und Entsorgungskalender. Änderungen, von im Plan festgelegten Zeiten sind möglich, diese werden in den Kirchheimer Mitteilungen bekannt gegeben. In einer Woche mit Feiertag muss die Entsorgungsfirma die Abfuhrtage komprimieren. Dies bedeutet, dass vor- oder nachgearbeitet wird. Wir bitten deshalb dringend, die zu entleerenden Behälter einen Tag früher bereitzustellen. Bitte „verlassen“ Sie sich auch nicht auf die in Ihrem Gebiet üblichen Uhrzeiten der Abfuhr. Auch diese können aus den verschiedensten Gründen sehr schwanken.

Was ist Restmüll?
Restmüll sind alle Abfälle, die sich nicht verwerten lassen und nicht sperrig sind, also in den von Ihnen angemeldeten Restmüllbehälter passen.
Abfallsatzung §13a Abs.3: „Die Abfallbehältnisse dürfen nur zur Aufnahme der dafür bestimmten Abfälle verwendet und nur so weit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt; sie sind stets geschlossen zu halten.“

Restmüllsack
Reicht einmal die Restmülltonne nicht aus, so kann an der Rathauskasse, oder im Umweltamt ein Restmüllsack für 6,50 € (Entsorgungs- und Verbrennungsgebühr) gekauft werden.

An-Um-Abmeldung Restmülltonne
Wert- und Reststoffe – Wohin damit?

Sperrmüllabholung:
Nachfolgend finden Sie die Termine für die diesjährigen Sperrmüllabholungen:

  • Mittwoch, 26. Juli 2023
  • Mittwoch, 18. Oktober 2023

Wichtiger Hinweis: die Abholung erfolgt nur mittels Anforderungskarte 35€/2 m³ von der nächsten befahrbaren Straße. Diese Karte können Sie im Umweltamt (Räterstraße 22a) oder in der Gemeindekasse (Münchner Straße 6) zu den üblichen Öffnungszeiten erwerben. Bitte beachten Sie für die einzelnen Termine die jeweiligen Anmeldefristen (in der Regel eine Woche vor Abholtermin)! Die genauen Fristen werden rechtzeitig in den Kirchheimer Mitteilungen (Gemeindeblatt) bekanntgegeben.

Außerdem besteht ganzjährig die Möglichkeit, den Sperrmüll am gemeindlichen Wertstoffhof  (Aschheimer Weg 10) abzugeben.

Seit dem 01. März 2019 wird für die Anlieferung von Kehrgut am gemeindlichen Wertstoffhof eine Gebühr erhoben. Anlieferungen durch Bürger bis 10 Litern sind nach wie vor kostenlos.

Die genaue Staffelung der Gebühren, entnehmen Sie bitte aus den Bekanntmachungen sowie der ausgehängten Auflistung am Wertstoffhof.

Folgende Verhaltensregeln sind auf dem Gelände des Wertstoffhofes dabei zwingend zu beachten:

  • Hygienevorschriften beachten
  • Blockabfertigung von max. 4 Anlieferer auf dem Wertstoffhof
  • Es muss mit langen Wartezeiten gerechnet werden
  • Die Anweisungen des Personals müssen befolgt werden
  • Keine Hilfestellung (Entladung) durch das Personal möglich
  • Entsorgungsgebühr am Bürocontainer bezahlen (nur Barzahlung möglich)
  • Es werden nur haushaltsübliche Mengen angenommen
  • Die sonst üblichen Annahmebestimmungen bestehen weiter

Folgende Stoffe können nicht angenommen werden:

  • Gefahrgut (ausgenommen Kleinstmengen – gehen Sie bitte auf unser Personal vor Ort zu)
  • Kehrgut (ausgenommen Anlieferungen aus privaten Haushalten! je Anliefertag/bis 10 l kostenlos)

Generell sind bei allen Wertstoffen, Teilanlieferungen/je Anliefertag nicht gestattet.