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Wasserschutz im Gemeindegebiet

4. Mai 2019/in Rathaus & Bürgerservice, Umwelt & Natur /von Sebastian Weig

Unser Wasser ist kostbar und besonders schützenswert. Das interessiert aber nicht alle Einwohner in der Gemeinde. So ist immer wieder zu beobachten, dass Autos auf den Straßen und Garagenvorplätzen mit Strahlern und Chemikalien gewaschen werden. Selbst wenn Autos auf privaten Hausvorplätzen gewaschen werden, gelangen Chemikalien und besonders Ölrückstände in die Kanalisation.

Deshalb möchten wir auf die Verordnung der Gemeinde Kirchheim b. München, §3 Abs. 2(a) [icon name=“file-pdf-o“ class=““ unprefixed_class=““] über die Reinhaltung u. Reinigung der öffentl. Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter hinweisen. Es handelt sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern geahndet werden können.

Hierzu nachstehend ein Zitat des Referats für Gesundheit & Umwelt der Landeshauptstadt München:

Die Pflege des Autos in der Waschstraße oder in einer Selbst­wasch­ein­rich­tung spart nicht nur Wasser, sondern schützt das Grundwasser auch vor Verunreinigungen. Darauf macht das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München anlässlich der in den Sommermonaten üblichen, aber aus Umweltschutzgründen höchst problematischen Autowasche im Freien aufmerksam. Die in den Waschstraßen verwendete umweltschonende Technik macht es möglich, dass das Waschwasser immer wieder gereinigt und für zahlreiche Autowäschen wiederverwendet werden kann. Spezielle Abscheider halten Öl- und Schmierstoffe zurück, die beim Waschvorgang abgespült werden. Das Grundwasser wird so nicht gefährdet.

Wer stattdessen zu Hause, auf öffentlichen Straßen oder Plätzen sein Auto wäscht, setzt die Umwelt unnötigen Risiken aus. Über Gullys gelangen Öl- und Schmierstoffe in die Kläranlage, über Sickerschächte in das Grund­was­ser. Daher hat die Landeshauptstadt München in der so genannten Reinhaltungsverordnung das Autowaschen auf öffentlichen Straßen und Plätzen, auch wenn nur Wasser und keine Reinigungsmittel verwendet werden, untersagt und ahndet eine Zuwiderhandlung mit Bußgeld.

Ebenfalls nicht erlaubt ist die Autowäsche auf privatem unbefestigtem Untergrund. Die Gefahr ist zu groß, dass das mit Öl- und Schmierstoffen verschmutzte Waschwasser in das Grundwasser oder in den Untergrund einsickert und somit in den Nahrungskreislauf für Mensch und Tier gelangt oder von Pflanzen aufgenommen wird. Darüber hinaus stellt das Versickern von Waschwasser einen wasserrechtlichen Nutzungstatbestand im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, der einer Genehmigung nach Art. 17 des Bayerischen Wassergesetzes bedarf, der aber nicht genehmigungsfähig ist. Das Versickern von Waschwasser ohne diese Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche gemäß § 41 Absatz 1 Nr. 1 WHG mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Auch das Waschen auf privatem und abgedichtetem Untergrund (zum Beispiel einem asphaltierten Hof oder einem Garagenvorplatz) sieht das Referat für Gesundheit und Umwelt als sehr kritisch. Es ist zwar nicht generell verboten, wenn das Grundstück an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist. Allerdings sind diese Flächen nur in den seltensten Fällen vom Gefälle her so begrenzt, dass kein verunreinigtes Waschwasser in den Untergrund bzw. in das Grundwasser gelangen kann.

Aus Umweltschutzgründen rät das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München daher dringend, Autos in Waschstraßen oder Selbstwascheinrichtungen zu waschen und auf ein Waschen im öffentlichen oder privaten Raum zu verzichten.

Qualität steht an erster Stelle

12. März 2018/in Wirtschaft & Gewerbe /von Sebastian Weig

Das Familienunternehmen Münchener Gebäudereinigung K.E. Müller GmbH steht seit 125 Jahren für Qualität aus Erfahrung und beeindruckt so seit jeher seine Kunden. Mit drei Niederlassungen und über 900 MitarbeiterInnen zählt es zu den führenden Unternehmen der Branche.

1892 gründete Karl Petzold das Unternehmen unter dem Namen Vereinigte Münchener Reinigungsanstalten, welches er acht Jahre später seiner Tochter Rosmarie Müller übergab. Diese führte die Firma über 60 Jahre lang erfolgreich und baute den Kundenstamm nachhaltig aus. Der Meister im Gebäudereiniger-Handwerk Karl Eberhard Müller übernahm das Familienunternehmen anschließend im Jahre 1961. Seine Begeisterung für Qualität und die nachhaltige Kundenorientierung trugen zum weiteren Wachstum und Erfolg bei. Im Jahre 1968 wurde das Unternehmen in Münchener Gebäudereinigung GmbH umbenannt. 25 Jahre später übernahmen Ralf und Christian Müller die Geschäftsführung und sichern seitdem den Erfolg des Familienunternehmens. „Das Prinzip Qualität aus Erfahrung ist uns sehr wichtig. Es ist die Basis aller Arbeitsprozesse und Abläufe im Unternehmen – seit nunmehr über 125 Jahren.“, erläutert Christian Müller. „In der heutigen Zeit kann man in unserer Branche nur nachhaltig erfolgreich sein, wenn man Leistungen auf höchstem Niveau anbietet. Diese sichern wir durch regelmäßige Qualitätskontrollen, Mitarbeiterqualifizierungen und umweltfreundliche Technologien“, so Ralf Müller. „Der Erfolg unseres Unternehmens beruht aber auch auf der gelebten Kundenorientierung. Die Anforderungen unserer Kunden stehen für uns an erster Stelle und der Kunde selbst wird als Partner gesehen – Kommunikation ist hier sehr wichtig.“, stellt Christian Müller fest.
Schon seit 1980 hat die Münchener Gebäudereinigung ihren Sitz in Kirchheim bei München, sichert somit Arbeitsplätze und trägt zum Wachstum der Gemeinde bei. Auch in Zukunft wird das Familienunternehmen versuchen, neue Maßstäbe bei infrastrukturellen Gebäudedienstleistungen zu setzen und den Erfolg zu sichern. Die nächste Generation der Familie Müller steht bereits in den Startlöchern.

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