Bekanntmachung – Satzung für das Haushaltsjahr 2019
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München hat die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2019 in seiner Sitzung am 04. Februar 2019 beschlossen.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2019 wurden vom Landratsamt München rechtsaufsichtlich behandelt. Gemäß Schreiben des Landratsamtes München vom 07.03.2019 sind keine nach Art. 67 oder Art. 71 GO genehmigungspflichtige Bestandteile enthalten. Die Haushaltssatzung wird deshalb durch Niederlegung im Rathaus (Zimmer 10 im Erdgeschoß) der Gemeinde Kirchheim b. München, Münchner Straße 6, 85551 Kirchheim b. München amtlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2019 in Kraft.
Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan eine Woche lang öffentlich ausgelegt (Artikel 65 Abs. 3 in Verbindung mit Artikel 26 Absatz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern).