Familiengemeinde Kirchheim b. MünchenFamiliengemeinde Kirchheim b. München
  • Rathaus & Bürgerservice
    • AKTUELLES
      • Aktuelle Nachrichten
      • Kirchheimer Mitteilungen „KiMi“
      • Stellenangebote
      • Informationen zu Corona
      • Informationen zur Ukraine
      • Servicethemen des Ordnungsamtes
      • Bekanntmachungen
      • KirchheimTV
      • Die Trödelhalle
    • VERWALTUNG
      • Ansprechpartner
      • Bürgerservice
      • Formulare & Anträge
      • Öffnungszeiten
      • Wo erledige ich was?
      • Haushalt und Finanzen
      • Soziale Dienstleistungen
      • Feuerwehren
      • Standesamt
      • Fundbüro
      • Mängelmelder
    • POLITIK
      • Gemeinderat
      • Transparenz
      • Parteien
      • Wahlen
    • ORTSRECHT
      • Allgemeine Anordnungen
      • Gebühren, Steuern & Beiträge
      • Satzungen/Verordnungen
      • Informationsfreiheit
  • Leben in Kirchheim
    • BILDUNG & BETREUUNG
      • Ferienpädagogik
      • Jugendsozialarbeit an Schulen
      • Kinderbetreuung
      • Schulen
      • Volkshochschule Olm
      • Freizeitangebot
      • Für Jugendliche
      • Gemeindebücherei
      • Kirchen & Friedhöfe
    • GESUNDHEIT & SOZIALES
      • Demenzfreundliche Kommune
      • Rund um das Älter werden
      • Leben mit Handicap
      • Beratungsangebote
      • Medizinische Versorgung
    • KULTUR
      • Kultur in Kirchheim
      • Veranstaltungskalender
      • Vereine
      • Partnergemeinden
      • Impressionen
    • INTEGRATION
      • Willkommen
      • Vielfalt in der Gemeinde
      • Haus der Begegnung
    • MOBILITÄT
      • Fahrradfreundliches Kirchheim
      • ÖPNV
  • Bauen / Wirtschaft / Umwelt
    • WIRTSCHAFT & GEWERBE
      • Kirchheim – ein starker Wirtschaftsstandort
      • Wirtschaftsförderung Aktuell
      • Glasfaser in der Gemeinde
      • Geschenk-Gutschein
      • Familienkarte
      • Gastronomie & Hotels
      • Kommunalunternehmen
    • BAUEN & WOHNEN
      • Bauleitplanung
      • Hochbau
      • Tiefbau & Straßen
      • Wohnen & Liegenschaften
      • Baustellenüberblick
    • ORTSENTWICKLUNG
      • Kirchheim 2030
      • Landesgartenschau 2024
      • Gemeinde in Zahlen
      • Standortinformationen
    • UMWELT & NATUR
      • Abfallwirtschaft
      • Klima- und Naturschutz
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / Aktuelles2 / Haushalt

Beiträge

Abfalltrennung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie

30. März 2020/in Corona-Virus /von Sebastian Weig

Ausnahme nur für Haushalte mit infizierten Personen oder begründeten Verdachtsfällen

Die Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus stellt auch die Abfallentsorgung in Deutschland vor besondere Herausforderungen. Da sich mehr Menschen länger als sonst zuhause aufhalten, fällt dort auch mehr Abfall an. Es kommt auf alle Bürgerinnen und Bürger an, damit die Restabfalltonnen nicht überquellen und Hygieneregeln eingehalten werden. Umso wichtiger sind während der Coronavirus-Pandemie die Abfallvermeidung und die richtige Abfalltrennung. Ausnahmen gelten nur für Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne leben.

Bisher sind keine Fälle bekannt, bei denen sich Personen durch Berührung von kontaminierten Oberflächen mittels Kontaktinfektion angesteckt haben. Dennoch ist dieser Übertragungsweg nicht auszuschließen. Zum Schutz der Hausmeister, Nachbarinnen und Nachbarn in Mehrparteienhäusern sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abfallentsorgung empfiehlt das Bundesumweltministerium (BMU) daher in Abstimmung mit den für die Abfallentsorgung zu-ständigen Ministerien der Bundesländer folgende Vorsichtsmaßnahmen.

Für private Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 in häuslicher Quarantäne leben, gilt:

  • Neben Restmüll werden auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt.
  • Sämtliche dieser Abfälle werden in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben. Einzelgegenstände wie Taschentücher werden nicht lose in Abfalltonnen geworfen.
  • Abfallsäcke werden durch Verknoten oder Zubinden verschlossen. Spitze und scharfe Gegenstände werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt. Müllsäcke werden möglichst sicher verstaut, so dass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.
  • Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.

Für alle privaten Haushalte in Deutschland, in denen keine infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Für sie ändert sich bei der gewohnten Abfallentsorgung nichts.

Diese Vorsichtsmaßnahmen orientieren sich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Bundesländer haben sich auf ein vergleichbares Vorgehen verständigt, im Detail sind Abweichungen möglich.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.03.2020 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Haushaltssatzung Schulverband 2019

17. Januar 2019/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Mittelschule Kirchheim – Feldkirchen – Aschheim hat die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2019 in der Sitzung am 28. November 2018 beschlossen.

Das Landratsamt München hat mit Schreiben vom 17.12.2018, Az.: 4.3.1-941-332/18, den Haushalt 2019 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 enthält keine nach Art. 67 oder Art. 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2019 liegen gem. Art. 40 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tage der Bekanntmachung eine Woche lang während der allgemeinen Geschäftszeiten im Rathaus (Zimmer 10 im Erdgeschoss) der Gemeinde Kirchheim b. München, Münchner Straße 6, 85551 Kirchheim b. München zur Einsichtnahme auf.

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2019 in Kraft.

Zur Erlangung der Rechtswirksamkeit wurde die Haushaltssatzung im Amtsblatt Nr. 02/2019 des Landkreises München am 16.01.2019 amtlich bekannt gemacht (Art. 9 Abs. 9 BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO, Art. 26 Abs. 2 GO, Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG).

Kirchheim b. München, 17.01.2019

Maximilian Böltl
Schulverbandsvorsitzender

» Zur Schulverbands-Haushaltssatzung 2019

Keine neuen Schulden im Jahr 2019

28. November 2018/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Diagramm für den Entwurf des Jahreshaushalts 2019

Keine zusätzlichen Kredite trotz hoher Investitionen. Im Jahr 2019 kommt Kirchheim ohne neue Schulden aus, zugleich wird die Familiengemeinde die Schwerpunkte Bildung und Betreuung weiter kräftig finanziell fördern. Fast jeder zweite Euro wird in diesen Bereich fließen.

„Kirchheim steht finanziell solide da“, stellt Erster Bürgermeister Maximilian Böltl fest. Im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Beteiligungen wurde der erste Entwurf des Vermögenshaushalts für das Jahr 2019 vorgestellt. Dieser sieht Investitionen in Höhe von circa 15,8 Millionen Euro vor. Allein in Hoch- und Tiefbaumaßnahmen – unter anderem in den Neubau „Haus für Kinder“ an der Ludwigstraße fließen rund 13 Millionen. Fast jeder 2. Euro des Vermögenshaushalts wird für den Bereich Bildung und Betreuung ausgegeben. Für diese und weitere Zukunftsaufgaben wurden 2018 Kredite aufgenommen, die noch nicht aufgebraucht sind. Der aktuelle Schuldenstand beläuft sich auf 24,5 Millionen Euro, zum 31. Dezember 2018 wird er gemäß der Kreditermächtigung aus dem diesjährigen Haushaltsplan 28.795.866 Euro betragen. Im Haushalt für das kommende Jahr werden keine neuen Schulden ausgewiesen. Eine zusätzliche Kreditaufnahme sieht der Entwurf für 2019 nicht vor. Dem aktuellen Schuldenstand von 24,5 Millionen Euro steht auf der Habenseite ein Betrag in ähnlicher Höhe gegenüber: Kirchheim verfügt über Rücklagen von 8,8 Millionen und besitzt eigene Grundstücke als kurzfristig aktivierbares Immobilienvermögen im Wert von 15,4 Millionen Euro. Auch auf stabile Einnahmen kann die Gemeinde vertrauen. Von Januar bis November dieses Jahres nahm Kirchheim mit Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer etwa 22 Millionen Euro ein. „Wir brauchen 2019 zwar keine neuen Kredite. Trotzdem bleiben wir dabei, weiterhin sehr sparsam zu haushalten. Die Gemeinde ist startklar für die kommenden Investitionsjahre. Wir sind bereit für die Landesgartenschau 2024 und Kirchheim 2030“, erklärt Bürgermeister Böltl.

Kategorien

Archive

Familiengemeinde Kirchheim b. München

Vorlesen

Gemeinde Kirchheim b. München

Münchner Straße 6
85551 Kirchheim b. München
Tel. +49 89 90909-0
Fax +49 89 90909-8900

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr
Mo: 14:00 - 18:00 Uhr

  • Stellenangebote der Gemeinde
  • Kontakt
© Copyright - Gemeinde Kirchheim b. München 2023
  • Impressum
  • Datenschutz
Nach oben scrollen