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Müll richtig trennen

15. April 2020/in Umwelt & Natur /von Sebastian Weig

Ob Restmülltonne, gelber Sack oder Papiertonne, Glascontainer oder Biotonne – Abfalltrennung gehört längst zum Haushaltsalltag. Doch die bunte Tonnenvielfalt macht das Trennen nicht unbedingt leichter und beim Sortieren kommen immer wieder Fragen auf.

WAS gehört WO hinein?

Biomüll – braune Tonne / Kompost

Alle zur Kompostierung geeigneten organischen Abfälle, wie Obst- und Gemüseabfälle, Kaffee- und Teefilter, aber auch Pflanzenreste und Gartenabfälle (in geringfügigen Mengen, Laub und Rasenschnitt), größere Zweige mit einem Durchmesser größer 1 cm, entsorgen Sie bitte als Grüngut über den Wertstoffhof oder die Grüngutsammlung! In unserer Gemeinde können auch Fleisch- und Fischreste sowie Frittierfett über die Biotonne entsorgt werden.

Kein Plastik in die braune Tonne! Tabu, sind alle Arten von Plastiktüten und Verpackungen! Insbesondere Bioplastik sowie biologisch abbaubare Kunststoffbeutel. Sie verrotten nicht schnell genug und es bleiben winzige Reste übrig. Außerdem können sie nicht von den gängigen Kunststofftüten unterschieden werden, so wird versucht, alle Tüten bereits vor der Vergärung / Kompostierung zu entfernen. Dies ist ein sehr aufwendiger Prozess und klappt oftmals nicht zu hundert Prozent. Die übrigen Plastikreste gelangen schlussendlich mit dem Kompost auf Ackerflächen oder in heimischen Gärten.

Papiermüll – blaue Tonne

Hier gehören Zeitungen, Zeitschriften, Schreibpapier, Verpackungen aus Pappe oder Geschenkpapier hinein. Größere Kartonagen werden über den gemeindlichen Wertstoffhof entsorgt.

Tabu sind Fax- und Thermodruckerpapier (z.B. Kassenbons oder Fahrkarten aus dem Automaten, imprägnierte und beschichtete Papiere (z.B. Einwickelpapiere für Wurst und Käse), Kohlepapier, Styropor, Tapetenreste und verschmutze Papiere wie gebrauchte Taschentücher, mit Essensresten verschmiertes Papier ( Pizzakarton) – all diese Papiere bitte in die Restmülltonne geben!

Gelber Sack / gelbe Tonne

Verpackungen aus Kunststoff, Weißblech und Aluminium, z.B. Folien, Tuben, Konservendosen oder Plastiktüten, sowie die so genannten Verbundverpackungen (wie Getränkekartons) werden über den gelben Sack entsorgt.

Seit 2009 ist es dabei nicht mehr ausschlaggebend, ob sich der Grüne Punkt auf den Verpackungen befindet. Alle Hersteller müssen sich einem dualen System angeschlossen haben, das die gebrauchten Verpackungen dem Recycling zuführt. Leere Verpackungen müssen nicht gespült werden, löffelrein reicht aus! Zu den Verpackungen zählen auch die sogenannten Serviceverpackungen, die direkt im Handel befüllt werden. Darunter fallen Coffee to go-Becher, die Styropor- oder Aluminiumbox für das take-away-Essen, Folien und Einwickelpapier für Wurst oder Käse.

Verpackungen aus Papier oder Glas werden über Papiertonnen/-container oder Glascontainer gesammelt.

Restmüll – graue Tonne

Bei einer korrekten Mülltrennung, bleibt für die Restmülltonne nicht mehr viel übrig.

Hierhinein gehören z.B. Hygieneartikel und Windeln, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, alte Fotos, alte Röntgenbilder, CD-Hüllen (CD´s selbst werden über die CD Sammelbox entsorgt), Tierkot und Streu, verschmutze Papiere, ausgetrocknete Filzstifte  und Buntstifte, Asche, zerbrochenes Porzellan oder Glas sowie kaputte Kunststoff- oder Haushaltsgegenstände.

Glascontainer

Bitte alle Einwegflaschen oder –gläser nach Farbe (Grün-, Braun- und Weißglas) separieren.

Blaues oder andersfarbiges Glas gehört in den Sammelbehälter für Grünglas.

Deckel aus Kunststoff oder Metall gehören in den gelben Sack/Tonne.

Tabu sind Steingutflaschen (diese werden als Verpackung über den gelben Sack/Tonne entsorgt), Glühbirnen oder feuerfestes Glasgeschirr sowie Keramik und Porzellan. Diese Wertstoffe gehören in die Restmülltonne.

Sondermüll

Produkte mit schädlichen Inhaltsstoffen dürfen nicht in die Restmülltonne geworfen werden, da sie so nicht sachgerecht entsorgt werden und dadurch Schadstoffe in die Umwelt gelangen können. Dazu gehören Renovierungsabfälle, Reinigungsmittel, nicht vollständig entleerte Spraydosen, Gartenchemikalien mit Gefahrstoffsymbolen und quecksilberhaltige Thermometer. Sonderabfälle können kostenlos am gemeindlichen Wertstoffhof beim Giftmobil abgegeben werden.

Weiterhin ist der Handel verpflichtet, bestimmte schadstoffhaltige Produkte, z.B. alte Batterien und Akkus, sowie Altöl zurück zu nehmen.

Elektro(-nik)- Altgeräte

Seit 2006 müssen Elektro(-nik) Altgeräte getrennt gesammelt und entsorgt werden. Dazu zählen beispielsweise: ausrangierte Laptops, kaputte Bügeleise, defekte Toaster, Scanner und Drucker, aber auch blinkende Turnschuhe und Kleidung mit Leuchtelementen oder Kabel.

Landen diese Wertstoffe im Restmüll, gehen wertvolle Rohstoffe verloren, aber auch gefährliche Umweltgifte können nicht sachgerecht entsorgt werden.

Elektrogeräte, wie Handy, Staubsauger, CD-Player oder Kaffeemaschine, müssen entweder am gemeindlichen Wertstoffhof oder im Handel abgegeben werden. Seit Juli 2016 sind Händler verpflichtet, alle Geräte, die max. 25 cm Kantenlänge haben, immer kostenlos zurück zu nehmen. Größere Geräte müssen 1:1 kostenlos beim Neukauf zurückgenommen werden.

Leuchtstofflampen und LEDs

Leuchtstofflampen und LEDs nicht in die Restmülltonne werfen, sondern am gemeindlichen Wertstoffhof oder im Handel (z.B. Baumärkte und Elektrofachgeschäfte) abgeben. Die Abgabe ist immer kostenlos.

Die wertvollen Rohstoffe wie Glas, Metalle und Leuchtstoffe können nur dann recycelt werden, wenn sie separat gesammelt werden.

VORSICHT! Alle Entladungslampen enthalten aus technischen Gründen gesundheitsschädliches Quecksilber; Kompaktleuchtstofflampen (auch Energiesparlampen genannt) enthalten z.B. bis zu 5 Milligramm und Leuchtstofflampen bis zu 10 Milligramm.

Quecksilber ist ein sehr giftiges Schwermetall und kann in speziellen Entsorgungsanlagen abgetrennt werden, so dass es nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangt. Wichtig ist deshalb, dass diese Lampen unversehrt gesammelt werden!

Sperrmüll

Größerer Abfälle, die nicht in die Restmülltonne passen werden gesondert abgeholt. Dazu zählen insbesondere ausrangierte Möbel, Matratzen, Tapetenreste, alte Teppiche. Die Entsorgung erfolgt entweder über den gemeindlichen Wertstoffhof oder über die Sperrmüllsammlungen in der Gemeinde (jährlich drei Termine), diese entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.

Große Elektrogeräte fallen unter Elektroschrott (wie z.B. defekte Backöfen oder auch Mikrowellen), werden aber ebenfalls bei der Sperrmüllsammlung mitgenommen.

Gerne können Sie sich vorher bei der Gemeindeverwaltung informieren.

Kühl- und Gefriergeräte müssen separat beim Wertstoffhof abgegeben werden.

Altkleider, Korken, CD und DVD

Altkleider: Nutzen Sie hierfür bitte die vorhandenen Sammelcontainer im Gemeindegebiet (Standorte: Müllinseln Hausner Holzweg, Gruberstr., am Sportpark, Martin-Luther-Str., ebenso hinterhalb des Wertstoffhofes am Aschheimerweg).

Korken: Hierfür steht eine Sammelbox am Wertstoffhof bereit. Aus den recycelten Korken werden biologische Dämmstoffe und Bodenbeläge gemacht.

CD und DVD: Sie bestehen zu 99 Prozent aus Polycarbonat, das man gut recyceln und für neue Silberlinge oder Kunststoffbauteile nutzen kann. Sensible Daten sollten vorher vernichtet werden, indem man die Scheiben vor Entsorgung zerkratzt. Sammelboxen stehen sowohl am Wertstoffhof als auch im Umweltamt bereit.

Bei weiteren Fragen, können Sie sich gern an Frau Drolle aus dem Umweltamt, Bereich Abfallwirtschaft, wenden: sabrina.drolle@kirchheim-heimstetten.de oder Tel. 089 90909-3408.

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    Merkblatt zur richtigen Abfalltrennung
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Abfalltrennung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie

30. März 2020/in Corona-Virus /von Sebastian Weig

Ausnahme nur für Haushalte mit infizierten Personen oder begründeten Verdachtsfällen

Die Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus stellt auch die Abfallentsorgung in Deutschland vor besondere Herausforderungen. Da sich mehr Menschen länger als sonst zuhause aufhalten, fällt dort auch mehr Abfall an. Es kommt auf alle Bürgerinnen und Bürger an, damit die Restabfalltonnen nicht überquellen und Hygieneregeln eingehalten werden. Umso wichtiger sind während der Coronavirus-Pandemie die Abfallvermeidung und die richtige Abfalltrennung. Ausnahmen gelten nur für Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne leben.

Bisher sind keine Fälle bekannt, bei denen sich Personen durch Berührung von kontaminierten Oberflächen mittels Kontaktinfektion angesteckt haben. Dennoch ist dieser Übertragungsweg nicht auszuschließen. Zum Schutz der Hausmeister, Nachbarinnen und Nachbarn in Mehrparteienhäusern sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abfallentsorgung empfiehlt das Bundesumweltministerium (BMU) daher in Abstimmung mit den für die Abfallentsorgung zu-ständigen Ministerien der Bundesländer folgende Vorsichtsmaßnahmen.

Für private Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 in häuslicher Quarantäne leben, gilt:

  • Neben Restmüll werden auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt.
  • Sämtliche dieser Abfälle werden in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben. Einzelgegenstände wie Taschentücher werden nicht lose in Abfalltonnen geworfen.
  • Abfallsäcke werden durch Verknoten oder Zubinden verschlossen. Spitze und scharfe Gegenstände werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt. Müllsäcke werden möglichst sicher verstaut, so dass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.
  • Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.

Für alle privaten Haushalte in Deutschland, in denen keine infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Für sie ändert sich bei der gewohnten Abfallentsorgung nichts.

Diese Vorsichtsmaßnahmen orientieren sich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Bundesländer haben sich auf ein vergleichbares Vorgehen verständigt, im Detail sind Abweichungen möglich.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.03.2020 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Feiertagsregelung der Müllabfuhr beachten

20. Dezember 2019/in Umwelt & Natur /von Sebastian Weig

Durch die Feiertage im Dezember sowie Januar (1. und 2. Weihnachtstag sowie Neujahr und Heilig drei Könige) verschiebt sich die Abholung des Restmülls, des gelben Sacks sowie die Leerung der Biotonne und Papiertonne nicht nur nach hinten sondern auch in einigen Gebieten nach vorn! (siehe Ausschnitt Abfallkalender links).

Den gesamten Abfallkalender sowie die ICS-Dateien für Ihren Handy/PC-Kalender finden Sie auf unserer Seite Abfallwirtschaft.

Für Fragen steht Ihnen das Umweltamt gerne zur Verfügung, die Telefonnummer lautet 089 90909-3408.

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