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Beiträge

Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 71/K „Dorfkern Hausen“

28. August 2019/in Bauen & Wohnen /von Sebastian Weig

Bekanntmachung über den Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71/K für das Gebiet „Dorfkern Hausen“

Der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt hat am 08.07.2019 die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen und den vorliegenden Bebauungsplanentwurf gebilligt. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte am 22.08.2019. Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Satzung und Begründung mit Fassungsdatum vom 08.07.2019 liegt im

Zeitraum vom 29. August 2019 bis 30. September 2019

im Bauamt der Gemeinde Kirchheim b. München, Glockenblumenstraße 7 zu jedermann Einsicht öffentlich aus und kann während der Dienststunden eingesehen werden. Während dieses Zeitraumes können die jeweiligen Planunterlagen auch [icon name=“external-link-square“ class=““ unprefixed_class=““] hier heruntergeladen werden.

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Planen für Kirchheim 2030

2. Februar 2018/in Bauen & Wohnen, Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Planen, bewerten, Bürgerwünsche einarbeiten – derzeit wird das Strukturkonzept Kirchheim 2030 in einen Bebauungsplan umgewandelt. Regelmäßig treffen sich Erster Bürgermeister Maximilian Böltl für den Gemeinderat und die Mitarbeiter des Bauamts mit den Projektmanagern von Höcker Project Managers, den Stadtplanern von bgsm Architekten sowie den Landschaftsarchitekten von Keller Damm, um in enger Kooperation Baufelder, Dachformen und Grünflächen als Vorschlag festzulegen. Zudem werten sie Gutachten zu Verkehr und Naturschutz aus und nehmen die Ergebnisse in die Planung auf. Auch Bürgerwünsche werden in diesem Rahmen besprochen und eingearbeitet. Ebenfalls auf der Agenda steht die Vorbereitung für das Verfahren nach Art. 3 Abs. 1 BauGB, vereinfacht ausgedrückt der formellen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Am Donnerstag, 15. März um 19 Uhr findet dazu ein Infoabend statt.

Mit ihrer Planung liegt die Gemeinde im Zeitplan, voraussichtlich im Herbst 2019 wird Baurecht vorliegen, dann können die ersten Bauanträge gestellt werden.

 

Bekanntmachung – Haus für Kinder

24. November 2016/in Bauen & Wohnen /von Sebastian Weig

B E K A N N T M A C H U N G

über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Nr. 81 für das Gebiet „Jugendzentrum und Haus für Kinder zwischen Hauptstraße und Ludwigstraße“ gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat leitete das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 81 (Haus für Kinder) mit Be-schluss vom 13.04.2015 ein.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die Grundstücke Fl.Nr. 127 und 127/2 der Gemarkung Kirchheim im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festzusetzen. Der kontinuierli-che Anstieg der Zahl der Kinder in der Gemeinde erzeugt einen zusätzlichen Bedarf an Kinderbetreuungsplät-zen. Auf den Auslobungstext für den nichtoffenen Realisierungswettbewerb für den „Neubau eines Hauses für Kinder“ vom 03.12.2014 wird verwiesen. Die im Gemeindegebiet ausgelasteten bestehenden Kindergär-ten und Kinderkrippen bedingen ein neues Kinderhaus. Dieses soll auf dem Grundstück südwestlich des Ju-gendzentrums gebaut werden. Im Kinderhaus sollen gemeindeeigene Wohnungen untergebracht werden, weil seit Jahren ein Bedarf an zusätzlichem Wohnraum in der Gemeinde zu verzeichnen ist.

Grundlage für die Bebauung der Grundstücke soll der von Zwischenräume Architekten + Stadtplaner GmbH aus München vorgelegte Vorentwurf sein.
Das der Gemeinde vorliegende Konzept für eine Bebauung des Grundstücks ist nicht durch die Regelungen eines Bebauungsplans bzw. des Baugesetzbuches abgedeckt; es besteht ein städtebauliches Erfordernis i. S. d. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 81.

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 81 ergibt sich aus dem nebenstehenden Lageplan und um-fasst die Grundstücke Fl.Nrn. 127 und 127/2 sowie die Wegeflächen Fl.Nr. 126 der Gemarkung Kirchheim. Zudem befinden sich die Straßenflächen Fl.Nrn. 95/9 und 95/90 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 95 und 95/89 der Gemarkung Heimstetten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81.

Der vom Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt in seiner Sitzung am 10.05.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf mit integriertem Grünordnungsplan des Bebauungsplans Nr. 81 für das Gebiet „Jugendzentrum und Haus für Kinder zwischen Hauptstraße und Ludwigstraße“ sowie der Entwurf der Be-gründung einschließlich Umweltbericht lag bereits in der Zeit vom 30.05.2016 – 30.06.2016 öffentlich aus.

Der vom Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt in seiner Sitzung am 19.09.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf mit integriertem Grünordnungsplan des Bebauungsplans Nr. 81 für das Gebiet „Jugendzentrum und Haus für Kinder zwischen Hauptstraße und Ludwigstraße“ sowie der Entwurf der Be-gründung einschließlich Umweltbericht liegt in der Zeit vom

01.12. bis 22.12.2016

im Bauamt der Gemeinde Kirchheim b. München, Glockenblumenstraße 7 (Gemeindeteil Heimstetten) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch möglich im Umweltamt der Gemeinde, Räterstraße 22 a (Gemeindeteil Heimstetten). Ein barrierefreier Zugang zum Umweltamt ist gewährleistet. Interessierte, die sich außerhalb der allgemeinen Parteiverkehrszeiten (Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr und Montag: 14:00 – 18:00 Uhr) über die Planung informieren oder den Bebauungsplan-entwurf einsehen möchten, werden gebeten vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme zu verein-baren (Tel. 089 – 90909-3102 oder -3112).
Eingesehen werden können im vorgenannten Zeitraum auch die der Gemeinde vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Entwurf der vom Ing.-Büro Steger & Partner GmbH Lärm-schutzberatung vorgelegten schalltechnischen Untersuchung und Prüfung der Geräuschsituation im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 81 (Geräuschkontingentierung) vom 31.03.2016 (4927/B1/stg)
Als umweltbezogene Information liegt der Umweltbericht gemäß § 2 a Baugesetzbuch vor. Dieser enthält Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Kultur- und Sachgüter, Klima/Luft, Wasser, Naturhaus-halt (Arten und Lebensräume) und Landschaftsbild. Zudem enthält der Umweltbericht Aussagen zur natur-schutzrechtlichen Eingriffsregelung (Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs und Maßnahmen). Weitere umweltbezogene Informationen enthalten einige der bereits vorliegenden Stellungnahmen von den im Rah-men des Bauleitplanverfahrens beteiligten Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffent-lichkeit (Rechtsanwaltskanzleien, Firmen/Privatpersonen) zu folgenden Themen: Erstellung eines Umweltbe-richts mit Eingriffsbilanzierung, Ermittlung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen und des evtl. Aus-gleichsflächenbedarfs, Aussagen und Festsetzungen zum Lärm-/Immissionsschutz, Erhalt des Baumbestan-des und Regelungen zu Baumanzahl, Baumarten und Pflanzgrößen, Regelungen zu Grünflächen, Boden-denkmäler.

Während der vorstehenden Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden (Postanschrift: Gemeinde Kirchheim b. München, Bauamt, Münchner Str. 6, 85551 Kirchheim; Fax-Nr. 089 – 90909-3103 oder -3113).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsge-richtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragstel-ler im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Geltungsbereich Haus für Kinder

Ansprechpartner im Bauamt der Gemeindeverwaltung:
Herr Böhmfeld, Tel. 089/90909-3102,
Herr Müller, Tel. 089/90909-3112

Gemeinde Kirchheim b. M, 23.11.2016
Bauamt – Sachgebiet Bauverwaltung

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Gemeinde Kirchheim b. München

Münchner Straße 6
85551 Kirchheim b. München
Tel. +49 89 90909-0
Fax +49 89 90909-8900

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr
Mo: 14:00 - 18:00 Uhr

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