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FFP2 Masken sind in Bayern ab 18. Januar Pflicht im ÖPNV und im Einzelhandel.

FFP2 Masken für pflegende Angehörige

18. Januar 2021/in Corona-Virus /von Sebastian Weig

Alle pflegenden Angehörigen erhalten vom Landratsamt München drei kostenfreie FFP2 Schutzmasken. Voraussetzung ist, dass die Person, die Sie pflegen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kirchheim hat. Ist dies eine andere Landkreisgemeinde, erhalten Sie die Maske dort. Um die Masken zu erhalten, wenden Sie sich bitte zuerst telefonisch an die Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 089 90909-5102 oder 089 90909–5106. Sie können dann einen Termin zur Abholung ab Mittwoch, 20.01.2021 vereinbaren oder das Procedere für die postalische Versendung besprechen.

Kosten werden keine erhoben.

Zur Abholung gelten folgende Kriterien:

  • Jeweils drei Schutzmasken für die Hauptpflegeperson
  • Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung.
  • Ausweis der Hauptpflegeperson

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Gemeinde Kirchheim b. München

Münchner Straße 6
85551 Kirchheim b. München
Tel. +49 89 90909-0
Fax +49 89 90909-8900

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Mo: 14:00 - 18:00 Uhr

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Gemeinde Kirchheim: Helferfreundliches Unternehmen Doppelt engagiert: Erster Bürgermeister Maximilian Böltl bedankt sich bei Markus Steimer für sein Engagement. Der Bauhofmitarbeiter war von der Gemeinde freigestellt worden, um das Technische Hilfswerk (THW) im Kampf gegen die Ausbreitung von Corona zu unterstützen und zeigte so Einsatz in Beruf und Ehrenamt. Weil die Gemeinde sich aktiv um die Förderung des Ehrenamtes ihrer Mitarbeiter einsetzt, erhielt sie das Siegel „Helferfreundliches Unternehmen“. FFP2 Masken sind in Bayern ab 18. Januar Pflicht im ÖPNV und im Einzelhandel. Wiederverwendung von FFP2-Masken
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