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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Bußgeldkatalog erlassen

2. April 2020/in Corona-Virus /von Sebastian Weig

Das bayerische Gesundheitsministerium hat heute einen Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus erlassen. Er steht allen Kreisverwaltungsbehörden in Bayern als Richtschnur zur Verfügung. Diese sind für den Erlass der einschlägigen Bußgeldbescheide zuständig. Die Bayerische Polizei ist ebenfalls informiert. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Gesundheitsministerin Melanie Huml appellieren eindringlich, die Corona-Regeln unbedingt einzuhalten. „Wir alle müssen gemeinsam alles unternehmen, um das gefährliche Coronavirus bestmöglich einzudämmen“, betonte Huml. An die Unbelehrbaren richtete Herrmann die klare Botschaft: „Verstöße werden wir konsequent sanktionieren. Dort, wo notwendig, wird die Bayerische Polizei die Kontrollen noch weiter verstärken.“

Beide stellten klar, dass es nicht darum geht, Bürgerinnen und Bürger zu kriminalisieren. „Aber jeder muss verstehen, dass es beim Coronavirus für viele Menschen um Leben und Tod gehen kann“, erklärte Huml. Deshalb sei große Vorsicht und Rücksichtnahme erforderlich, um weitere Infektionen möglichst zu vermeiden. „Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung hält sich auch vorbildlich an unsere Schutzregeln“, ergänzte Herrmann. Es seien aber auch Leute dabei, die aus Unwissenheit oder schlimmer noch aus Uneinsichtigkeit gegen die Vorgaben verstoßen. „Bitte suchen Sie nicht nach irgendwelchen Schlupflöchern, um beispielsweise die Ausgangsbeschränkung zu umgehen“, rät Herrmann abschließend. „Damit können Sie sich und andere gefährden. Schalten Sie bitte immer Ihren gesunden Menschenverstand ein und bleiben Sie im Zweifel zuhause!“

Der Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus ist abrufbar unter https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/#Bekanntmachung oder unter https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 96/GP vom 27.03.2020 des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

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