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Beiträge

Bekanntmachung Wahlergebnis der Gemeindewahl

27. März 2020/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Der Wahlausschuss der Gemeinde Kirchheim b. München hat in seiner Sitzung am 26. März 2020 das endgültige Ergebnis der Wahl des Gemeinderates festgestellt. Näheres können Sie der nachfolgenden Bekanntmachung entnehmen.

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    Bekanntmachung abschließendes Ergebnis der Bürgermeisterwahl
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    Bekanntmachung abschließendes Ergebnis der Gemeinderatswahl
    PDF

Neuer Vorstand beim Burschenverein

16. Januar 2020/in Kultur & Tradition, Leben in Kirchheim /von Sebastian Weig

Bei der Jahreshauptversammlung des Burschenvereins Kirchheim wurde die neue Vorstandschaft für die nächsten drei Jahre gewählt.
Das Amt des ersten Vorstandes wird durch Mario Neumeyer besetzt, welcher Alois Erl nach zwei gelungenen Jahren ablöst. Die Position des zweiten Vorstandes bleibt unverändert und wird weiterhin durch Marco Eckerl ausgeführt. Für die finanziellen Aufgaben wurde Hannes Weiß als erster Kassier gewählt. Unterstützt wird dieser durch Luis Huber in Form des zweiten Kassiers. Die Aufgaben des Schriftführers werden durch Patrick Reis ausgeführt, welcher Florian Sepp ablöst. Des Weiteren wird die Vorstandschaft durch Andreas Weiß und Maximilian Waschbichler als aktive Beisitzer vervollständigt. Um auch auf den Wissensstand der älteren Generation zuzugreifen, wird die Vorstandschaft durch Klaus Bitsch, sowie durch Martin Prasch als passive Beisitzer ergänzt. Die Vorstandschaft freut sich auf eine ereignisreiche Zeit und freut sich schon jetzt auf die Kirchheimer Maibaumzeit in 2022.
Der Burschenverein Kirchheim will sich hiermit auch noch bei allen tatkräftigen Helfern im Jahr 2019 bedanken.

Europawahl 2019: vorläufige Wahlergebnisse

26. Mai 2019/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Das Landratsamt München stellt am Wahltag (26. Mai 2019) ab 18 Uhr einen Link zu den vorläufigen Wahlergebnissen bereit. Mit Klick auf nachfolgenden Button gelangen Sie zu den Wahlergebnissen:

» Vorläufige Wahlergebnisse

Zusätzliche Öffnungszeiten für die Ausstellung von Wahlscheinen

20. Mai 2019/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bis Freitag, 24.05.2019, 18:00 Uhr einen Wahlschein beantragen (§ 24 Abs. 1 EuWO).

Wahlberechtigte, die nicht in ein Wählverzeichnis eingetragen sind, können unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 EuWO bis zum Wahlsonntag 26.05.2019, 15:00 Uhr einen Wahlschein beantragen. Das Gleiche gilt für Wahlberechtigte die plötzlich erkrankt sind.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, den beantragten Wahlschein nicht erhalten zu haben, kann ihm bis zum Samstag, 25.05.2019, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden (§ 27 Abs. 10 EuWO).

Die Gemeindeverwaltung hat daher über die üblichen Öffnungszeiten hinaus einen entsprechenden Dienst eingerichtet:

  • Freitag, 24.05.2019 von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Samstag, 25.05.2019 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Sonntag, 26.05.2019 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Ihr Wahlamt der Gemeinde Kirchheim b. München

Vorläufiges Endergebnis der Landtags- und Bezirkswahl

15. Oktober 2018/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Nachfolgend finden Sie das vorläufige Ergebnis der Landtags- und Bezirkswahl 2018 für den Stimmkreis 123 München-Land-Nord, Gemeinde Kirchheim b. München.

Landtagswahl:

Diagramm Erststimme Landtagswahl
Diagramm Landtagswahl Zweitstimme
Diagramm Landtagswahl Gesamt

Bezirkswahl:

Diagramm Erststimme Bezirkswahl
Diagramm Zweitstimme Bezirkswahl
Diagramm Bezirkswahl Gesamt

U18-Landtagswahl im Jugendzentrum

1. Oktober 2018/in Leben in Kirchheim /von Sebastian Weig

Das Jugendzentrum Kirchheim ist eines von bayernweit über 400 Wahllokalen bei der U18 Landtagswahl am 5 Oktober 2018. Bei der U18 Wahl sind alle Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre aufgerufen ihre Stimme abzugeben. Gewählt werden können dieselben Parteien, wie bei der Landtagswahl am 14. Oktober. Die Koordination der U18 Landtagswahl liegt beim Bayerischen Jugendring (BJR). Weitere Informationen sind unter [icon name=“external-link“ class=““ unprefixed_class=““] www.bjr.de oder [icon name=“external-link“ class=““ unprefixed_class=““] www.u18.de zu erhalten. Am 5. Oktober können Kinder und Jugendliche zwischen 10.00 und 18.00 Uhr im Jugendzentrum Kirchheim ihre Stimme abgeben.

Im Rahmen der Wahl veranstaltet das Jugendzentrum Kirchheim am Donnerstag, 4.Oktober 2018, ab 18.00 Uhr eine Diskussionsveranstaltung mit Vertreter/innen der Jugendorganisationen der Parteien. Unter dem Motto „Dein Date mit der Zukunft – Junge Politiker/innen stehen Dir Rede und Antwort“ haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit im „Speed Dating“ mit jungen Politiker/innen Fragen zu stellen und ihre Interessen zu artikulieren. Abgeschlossen wird die Veranstaltung mit einer kurzen Runde auf dem Podium, wo nochmals die wichtigsten Themen aus dem Speed Dating behandelt werden. Mit Pizza und alkoholfreien Cocktails lassen wir den Abend ausklingen.

Bundestagswahl 2017: Informationen zur Wahlwerbung

7. August 2017/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Die Gemeinde Kirchheim b. München ist mit der Aufstellung der Plakatständer im Zeitraum vom 13.08.2017 – 01.10.2017 einverstanden, wenn folgende Auflagen eingehalten werden:

  1. Die Plakatständer sind so aufzustellen, dass die Verkehrsteilnehmer und Fußgänger nicht behindert sind.
  2. Die Plakatständer dürfen nicht reflektieren.
  3. Die Plakatständer müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen.
  4. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden.
  5. Der Boden darf durch das Aufstellen der Plakatständer nicht beschädigt werden, insbesondere dürfen keine Löcher gegraben werden.
  6. Die Plakatständer sind regelmäßig auf Standfestigkeit, Beschädigung und dergleichen zu untersuchen.
  7. Sollte einer oder mehrere der Plakatständer unansehnlich oder beschädigt worden sein, sind diese instand zu setzen oder zu entfernen.
  8. Die Plakatständer müssen mit der Anschrift und der Rufnummer des für die Aufstellung und die Überwachung der Schilder Verantwortlichen versehen sein.
  9. Der Standort ist nach Abbau des Plakatständers im ursprünglichen Zustand zu verlassen.
  10. Sollten die Plakatständer zur Beanstandung Anlass geben, so sind sie umgehend, spätestens jedoch einen Tag nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung zu beseitigen.
  11. Die Plakatständer müssen in der Woche nach der entsprechenden Wahl abgebaut werden.
  12. Bei den Hauptdurchgangsstraßen in Kirchheim und Heimstetten handelt es sich um Kreisstraßen bzw. Staatsstraßen. Aus diesem Grund ist auch das Einverständnis des Landratsamts München, Mariahilfplatz 17, 81541 München und des Staatlichen Bauamtes Freising, Servicestelle München, Winzererstr. 43, 80797 München einzuholen.
  13. Sämtliche Haftungsansprüche, die sich durch die Aufstellung der Plakatständer ergeben können, gehen voll zu Lasten des Aufstellers.
  14. Auf privaten Flächen dürfen Plakate nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers angebracht werden.
  15. Die Plakatständer dürfen ab dem 13.08.2017 aufgestellt werden. 
  16. Jeder Partei wird empfohlen, pro gemeindlichem Ortsteil 5 Plakatständer aufzustellen.
  17. Zusätzlich zu den Plakatständern wird es wieder große Plakattafeln geben. Jede Partei kann ihr Wahlplakat am Mittwoch, den 09. August von 10 Uhr bis 13 Uhr im Bauhof der Gemeinde Kirchheim, Florianstraße 2, 85551 Kirchheim b. München an den Tafeln anbringen.
  18. Im Interesse der Verkehrssicherheit darf die Plakatwerbung nicht außerhalb der Ortschaften erfolgen.

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Münchner Straße 6
85551 Kirchheim b. München
Tel. +49 89 90909-0
Fax +49 89 90909-8900

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Mo. - Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr
Mo: 14:00 - 18:00 Uhr

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