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Heimstettner Feuerwehrauto schützt jetzt die Partnergemeinde Páty

5. September 2018/in Kultur & Tradition /von Sebastian Weig

Ein ausgemustertes Löschauto der Freiwilligen Feuerwehr Heimstetten wurde feierlich Kirchheims Partnergemeinde Páty zur Nutzung übergeben, um der dortigen Bevölkerung Schutz und Sicherheit zu bieten. Die Hilfsaktion unterstreicht die Beziehung der beiden Gemeinden und soll im Kleinen zum großen Friedensprojekt der EU beitragen. Denn Zusammenhalt, Engagement für Mitmenschen und kulturelle Offenheit ist ausdrückliches Ziel dieses Miteinanders.

Tüzoltóság Páty statt Feuerwehr Heimstetten steht jetzt deutlich auf dem Fahrzeug vom Typ TLF16/25, das Erster Bürgermeister Maximilian Böltl, eine Delegation der Heimstettener Feuerwehr sowie Vertreter des Partnerschaftskomitees Páty bei einer Feierstunde der ungarischen Partnergemeinde zur Nutzung übergaben. Damit das 25 Jahre alte Löschauto seinen Dienst in Páty aufnehmen kann, übergab Bürgermeister Böltl nicht nur die Fahrzeugschlüssel, die Feuerwehrkameraden aus Heimstetten machten die Mitglieder der ungarischen Brandwache auch mit den Funktionen, der Ausrüstung und der Technik des Fahrzeugs vertraut. Die Hilfsaktion trägt dazu bei, die mehr als zehnjährige Beziehung zwischen den Gemeinden Kirchheim und Páty zu vertiefen. Böltl sieht darin auch ein Symbol für die Werte, die die europäische Partnerschaft ausmachen. Es gehe um Zusammenhalt untereinander und Hilfe für Mitmenschen, wenn sie in Not sind, egal wo sie herkommen sowie um kulturellen Austausch und Offenheit für unterschiedliche Mentalitäten, auch wenn nicht die gleiche Sprache gesprochen würde. Und, so erklärte es der Bürgermeister bei der Übergabe, sei dies ein Einsatz im Kleinen für das ganz große Friedensprojekt der EU, weil es jetzt so notwendig sei, wie wohl nie zuvor.

Für das ausgemusterte Tanklöschfahrzeug steht der Freiwilligen Feuerwehr Heimstetten seit Mai ein neues Auto zur Verfügung. Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20 dient als Erstangriffsfahrzeug und ist mit seiner speziellen Ausrüstung für die lebensrettenden Arbeiten der Floriansjünger ausgestattet. Im Einsatzgebiet der Heimstettener Wehr liegen unter anderem die vielbefahrene Autobahn A99, die Staatsstraße 2082, die Umgehungsstraße M1, die Bahnstrecke München-Mühldorf, große Industrie- und Gewerbeflächen mit produzierenden Betrieben sowie Gewässer wie der Heimstettener See.

Die Feuerwehr Heimstetten feierte heuer ihr 140-jähriges Bestehen. Ein Jahr älter ist die Freiwillige Feuerwehr Kirchheim. „Die Gemeinde ist froh und stolz, dass die beiden Wehren schon so lange ehrenamtlich Schutz und Hilfe bieten. Diese Tatkraft verdient unsere volle Unterstützung“, so Bürgermeister Böltl. Rund 170 Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen sind in den beiden Gemeindeteilen aktiv. Sie sind an 365 Tagen zu jeder Tages- und Nachtzeit, in ihrer Freizeit oder während ihrer beruflichen Tätigkeit bereit, um bei einem Alarm auszurücken und zu helfen. 99 Einsätze weist die Bilanz der Feuerwehr Kirchheim 2017 auf, 94 Mal wurden die Heimstettener Floriansjünger gerufen. Gefordert waren die Lebensretter bei den unterschiedlichsten Szenarien etwa bei Verkehrsunfällen, Brandeinsätze, Personenrettung, Unwetterschäden, und Sicherheitswachen. Rund 2.500 Einsatzstunden kamen so zusammen, zusätzlich dazu gezählt werden muss die Zeit für Ausbildung und Übungen. Ein Engagement, dem höchsten Respekt, Dank und Anerkennung gebührt.

 

Bekanntmachung: Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehren

1. August 2018/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Kirchheim b. München

Die Gemeinde Kirchheim b. München hat aufgrund von Artikel 28 Absatz 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) diese Satzung neu erlassen.

Die Satzung tritt am 01. August 2018 in Kraft.

Sie liegt im Rathaus der Gemeinde, Münchner Straße 1, Zimmer 1.06, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Kirchheim b. München, 31.07.2018

Maximilian Böltl
Erster Bürgermeister

» Gebührensatzung Freiwillige Feuerwehren

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