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Beiträge

Bundestagswahl 2017: Informationen zur Wahlwerbung

7. August 2017/in Rathaus & Bürgerservice /von Sebastian Weig

Die Gemeinde Kirchheim b. München ist mit der Aufstellung der Plakatständer im Zeitraum vom 13.08.2017 – 01.10.2017 einverstanden, wenn folgende Auflagen eingehalten werden:

  1. Die Plakatständer sind so aufzustellen, dass die Verkehrsteilnehmer und Fußgänger nicht behindert sind.
  2. Die Plakatständer dürfen nicht reflektieren.
  3. Die Plakatständer müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen.
  4. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden.
  5. Der Boden darf durch das Aufstellen der Plakatständer nicht beschädigt werden, insbesondere dürfen keine Löcher gegraben werden.
  6. Die Plakatständer sind regelmäßig auf Standfestigkeit, Beschädigung und dergleichen zu untersuchen.
  7. Sollte einer oder mehrere der Plakatständer unansehnlich oder beschädigt worden sein, sind diese instand zu setzen oder zu entfernen.
  8. Die Plakatständer müssen mit der Anschrift und der Rufnummer des für die Aufstellung und die Überwachung der Schilder Verantwortlichen versehen sein.
  9. Der Standort ist nach Abbau des Plakatständers im ursprünglichen Zustand zu verlassen.
  10. Sollten die Plakatständer zur Beanstandung Anlass geben, so sind sie umgehend, spätestens jedoch einen Tag nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung zu beseitigen.
  11. Die Plakatständer müssen in der Woche nach der entsprechenden Wahl abgebaut werden.
  12. Bei den Hauptdurchgangsstraßen in Kirchheim und Heimstetten handelt es sich um Kreisstraßen bzw. Staatsstraßen. Aus diesem Grund ist auch das Einverständnis des Landratsamts München, Mariahilfplatz 17, 81541 München und des Staatlichen Bauamtes Freising, Servicestelle München, Winzererstr. 43, 80797 München einzuholen.
  13. Sämtliche Haftungsansprüche, die sich durch die Aufstellung der Plakatständer ergeben können, gehen voll zu Lasten des Aufstellers.
  14. Auf privaten Flächen dürfen Plakate nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers angebracht werden.
  15. Die Plakatständer dürfen ab dem 13.08.2017 aufgestellt werden. 
  16. Jeder Partei wird empfohlen, pro gemeindlichem Ortsteil 5 Plakatständer aufzustellen.
  17. Zusätzlich zu den Plakatständern wird es wieder große Plakattafeln geben. Jede Partei kann ihr Wahlplakat am Mittwoch, den 09. August von 10 Uhr bis 13 Uhr im Bauhof der Gemeinde Kirchheim, Florianstraße 2, 85551 Kirchheim b. München an den Tafeln anbringen.
  18. Im Interesse der Verkehrssicherheit darf die Plakatwerbung nicht außerhalb der Ortschaften erfolgen.

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