Landtag

Der Bayerische Landtag ist die Volksvertretung des Freistaates Bayern und sein maßgebliches Gesetzgebungsgremium. Er besteht aus Abgeordneten des bayerischen Volkes, die in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl bestimmt werden.

Insgesamt sind für eine Legislaturperiode von fünf Jahren regulär 180 Sitze im Parlament zu vergeben, wobei ungefähr die Hälfte direkt aus den Stimmkreisen besetzt wird (Direktmandate), der Rest aus den Kandidatenlisten der Parteien oder sonstigen organisierten Wählergruppen (Listenmandate). Entsprechend haben die Wahlberechtigten zwei Stimmen: die Erststimme für den Direktkandidaten, die Zweitstimme für einen Listenbewerber.

Bezirkstag:

Die Wahl des Bezirkstags verläuft nach den gleichen Regeln wie die Landtagswahl. Die Bezirkstage Bayerns werden am gleichen Tag wie der Bayerische Landtag für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt. Im Gegensatz zur Landtagswahl gibt es jedoch bei der Wahl des Bezirkstags keine Fünf-Prozent-Hürde. Auch hier haben die Wahlberechtigten eine Erststimme für die bzw. den jeweiligen Direktkandidatin oder Direktkandidaten. Für die Zweitstimme gibt jede Partei oder Wählergruppe eine Liste ihrer Kandidatinnen und Kandidaten an. Die Wahlberechtigten können hier für eine bestimmte Person oder pauschal für eine Partei oder Wählergruppe stimmen.

Landtags- und Bezirkswahlen in Bayern 2023 – Die Wahlergebnisse

Hier finden Sie die Ergebnisse der Landtags- und Bezirkswahl in Bayern 2023

https://www.landkreis-muenchen.de/landkreis/wahlen/landtags-und-bezirkswahl/

Wichtiger Hinweis zum Gang ins Wahllokal

Bitte nehmen Sie zum Gang in das Wahllokal ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) sowie die Wahlbenachrichtigung mit.

Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen (Wahlscheine) können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Kirchheim b. München beantragt werden:

Persönliche Abholung: Im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Kirchheim b. München können Sie die Briefwahlunterlagen bis Freitag, 06. Oktober 2023 15:00 Uhr direkt abholen und mitnehmen. Bei glaubhafter Versicherung, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, können auch am Samstag, 07. Oktober 2023 zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie insbesondere bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahlsonntag, 08. Oktober 2023 ab 08:00 Uhr bis spätestens 15:00 Uhr die Briefwahlunterlagen persönlich im Einwohnermeldeamt abgeholt werden.

Post: Der Antrag (siehe Wahlbenachrichtigung) für die Briefwahlunterlagen kann auch per Post an die Gemeinde geschickt oder im Briefkasten der Gemeinde Kirchheim b. München eingeworfen werden. Aufgrund der Postlaufzeiten sollten die Anträge nur bis spätestens Montag, 02. Oktober 2023  abgegeben werden, da später die fristgemäße Zustellung nicht gewährleistet werden kann. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post zugeschickt.

Online: Die Briefwahlunterlagen können zusätzlich online beantragt werden. Aufgrund der Postlaufzeiten sollten die Anträge nur bis spätestens Sonntag, 01. Oktober 2023 23:59 Uhr ausgefüllt werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post zugeschickt.

Über QR-Code:  Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich der personalisierte QR-Code, den Sie nur einscannen und absenden müssen. Aufgrund der Postlaufzeiten sollten die Anträge nur bis spätestens Sonntag, 01. Oktober 2023 23:59 Uhr ausgefüllt werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post zugeschickt.

Weitergehende Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl 2023

Muster Stimmzettel – folgen…

Gemäß der Plakatierungsverordnung der Gemeinde Kirchheim b. München wird den politischen Parteien, Wählergruppen und sonstigen Vorschlagsträgern gestattet, sechs Wochen vor und bis maximal eine Woche nach der Wahl Wahlplakatständer mit Plakaten der maximalen Größe von DIN A 1 auf Gehsteigen und außerhalb von Verkehrsflächen liegenden Grundstücken aufzustellen, wenn dadurch die Fußgänger und der fließende Verkehr auf den Straßen nicht beeinträchtigt werden. Eine Genehmigungspflicht existiert hierbei nicht.

Zusätzlich wird es wieder 10 große Plakattafeln (aufgeteilt in acht gleiche Felder von je ca. 90 cm Höhe und ca. 65 cm Breite) geben. Ab dem 27.08.2023 ist die selbstständige Plakatierung auf den großen Plakatwänden an den gewohnten Standorten (siehe Plan) möglich. Die Felder werden auf Anfrage gemäß der Reihenfolge der Wahlkreislisten auf den Stimmzetteln vergeben. Alle Parteien und Wählergruppen, die kein Feld auf den großen Plakatwänden erhalten, dürfen in unmittelbaren Umgriff der Plakatwände jeweils einen Einzelständer aufstellen. Bei den großen Plakattafeln handelt es sich um ein zusätzliches Angebot der Gemeinde Kirchheim b. München. Die Plakatierung im Zeitraum vom 27.08.2023 bis zum 16.10.2023 mit Plakaten der maximalen Größe von DIN A 1 wird davon nicht beeinträchtigt.

Wir möchten Sie sowohl um die Vermeidung von umweltschädlichen Materialien als auch um die Beachtung der Bannmeilen um das Rathaus, um die Wahllokale bzw. Auszählungsräume sowie um das Einwohnermeldeamt bitten.

Information-Wahlplakatierung.pdf

Plakatierungsverordnung

Standorte-gemeindliche-Plakatwaende.pdf

Ansprechpartner

Für Fragen rund um die Themen Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen, Briefwahl wenden Sie sich gerne an:

Frau Rescher
Tel. 089 90909-2204

Bei weitergehenden Fragen können Sie sich gerne wenden an:

Herr Hetmanski
Sachgebietsleiter M.A.
Tel. 089 90909-2202