Bürgerversammlung
Bürgerversammlung der Gemeinde Kirchheim
Im Rahmen der Bürgerversammlung haben alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde die Gelegenheit, ihre Anfragen vorzubringen und gegebenenfalls auch Anträge zur Abstimmung entsprechend den Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung zu stellen. Stimmberechtigt sind ausschließlich jene Gemeindeangehörigen, die auch das Recht haben an Gemeindewahlen teilzunehmen.
Gerne können Sie bereits im Vorfeld Anträge stellen:
– per Post
– oder per E-Mail an buergermeister@kirchheim-heimstetten.de
Dies gilt auch, für vorab gestellte Anträge, ohne persönlich an der Bürgerversammlung teilzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Einlass ein gültiges Ausweisdokument vorlegen müssen, aus dem hervorgeht, dass Sie Kirchheimer Bürger/in sind.