Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Sicherheit im Straßenverkehr – Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Von mehreren Grundstücken ragen Sträucher, Hecken oder Bäume in Geh- und Radwege oder in die Fahrbahn hinein. Dadurch können Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden.
Bitte schneiden Sie Anpflanzungen bis zur Grundstücksgrenze zurück, so dass der öffentliche Verkehrsraum jederzeit ungehindert und sicher genutzt werden kann. Insbesondere Menschen mit Kinderwagen, Gehhilfen oder Rollstühlen benötigen die vollständige Breite des Gehwegs.
Als Freihaltehöhen sind einzuhalten:
· 4,50 m über Fahrbahnen und Parkstreifen
· 2,50 m über Gehwegen
Bitte achten Sie außerdem darauf:
· Verkehrszeichen und Straßennamenschilder müssen jederzeit vollständig sichtbar sein.
· Straßenleuchten sind von Bewuchs freizuhalten. Leuchtkörper und Kennzeichnungen müssen erkennbar und Versorgungsschächte zugänglich sein.
· Auch die Zufahrtsmöglichkeiten für die Müllabfuhr dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Wir weisen im Übrigen auf die in Kirchheim b. München geltende Baumschutzverordnung hin. Für die durch die Verordnung geschützten Bäume können weitergehende Genehmigungspflichten bestehen.




