Liebe Bürgerinnen und Bürger,
haben Sie sich schon einmal gefragt, woher die Wärme kommt, wenn Sie Ihr Zuhause im Winter gemütlich warmhalten? Oder wie die Gemeinde plant, um sicherzustellen, dass wir alle auch in Zukunft mit ausreichend Wärme versorgt werden?
Genau hier kommt die Kommunale Wärmeplanung ins Spiel, die die Gemeinden Aschheim, Feldkirchen und Kirchheim nun gemeinsam angehen.
Die Kommunale Wärmeplanung ist nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern eine wichtige Aufgabe der Gemeinden. Sie hilft dabei, unsere Wärmeversorgung langfristig zu planen und zu sichern, Wärme effizient zu nutzen und durch die Einbindung erneuerbarer Energien die Umwelt zu schützen.
Für Sie als Bürgerinnen und Bürger gibt es vorerst keinen Handlungsbedarf. Die Kommunale Wärmeplanung betrifft vor allem die Planer und Verantwortlichen unserer Gemeinden. Hier werden wir Sie über den aktuellen Stand auf dem Laufenden halten.
Die kommunale Wärmeplanung – wichtige Informationen
Kommunale Wärmeplanung – Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 4 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG)
Die Gemeinde Kirchheim b. München hat in der Sitzung des Gemeinderates am 04.07.2023 die Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans beschlossen. Die Wärmeplanung wird gemeinsam mit den Gemeinden Aschheim und Feldkirchen durchgeführt.
Gemäß § 13 Abs. 4 WPG erhält die Öffentlichkeit für die Dauer von 30 Tagen bis zum 09.03.2026 die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfs des Wärmeplans.
Eine Einsichtnahme ist möglich im Umweltamt der Gemeinde Kirchheim b. München, Ammerthalstraße 27 / 2.OG (Gemeindeteil Heimstetten). Interessierte, die sich außerhalb der allgemeinen Parteiverkehrszeiten (Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr und Montag: 14:00 – 18:00 Uhr) über den Entwurf informieren möchten, werden gebeten vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme zu vereinbaren. Der Entwurf kann auch online unter dieser Bekanntmachung eingesehen werden.
Stellungnahmen können bis zum 09.03.2026 abgegeben werden. Zum Entwurf des Wärmeplans gelangen Sie hier: Kommunale Wärmeplanung – öffentliche Auslegung Entwurf Wärmeplan
Ergebnisse der zweiten Bürgerinformationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung am 19.01.2026
Die kommunale Wärmeplanung – Eine nachhaltige Zukunft für unsere Gemeinde


Allgemeine Informationen
Informationen zur Förderung:
- Titel: „KSI: Erstellung einer interkommunalen Wärmeplanung für die Gemeinden Aschheim, Feldkirchen und Kirchheim b. München“
- Förderkennzeichen: 67K28735
- Laufzeit des Vorhabens: 01.11.2024 – 31.03.2026
Mehr Informationen zur Förderung: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Nationale Klimaschutzinitiative:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.


