Bürgerservice der Gemeinde Kirchheim
Die Abteilung Bürgerservice in der Gemeindeverwaltung Kirchheim b. München ist Ihre zentrale Anlaufstelle zu Themen wie Melde- und Passwesen, Führungszeugnisse sowie standesamtlichen Fragen.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Themenbereiche im Überblick.
Neuer Bürgerservice: Elektronische Wohnsitzanmeldung ab sofort verfügbar
Die Gemeinde Kirchheim bei München bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern ab sofort die Möglichkeit, ihren Wohnsitz online anzumelden. Die elektronische Wohnsitzanmeldung ermöglicht es, den gesamten Meldevorgang bequem von zu Hause aus durchzuführen. Ein persönlicher Besuch im Einwohnermeldeamt ist in vielen Fällen nicht mehr erforderlich.
So funktioniert die elektronische Wohnsitzanmeldung
1. Am Online-Dienst anmelden Melden Sie sich mit Ihrer Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte an.
2. Neue Anschrift erfassen Ihre vorhandenen Meldedaten werden übernommen. Anschließend ergänzen Sie Ihre neue Wohnanschrift.
3. Wohnungsgeberbestätigung hochladen Die erforderliche Bestätigung Ihres Vermieters bzw. Wohnungsgebers können Sie direkt online übermitteln.
4. Digitale Meldebestätigung erhalten Nach der Prüfung durch das Einwohnermeldeamt steht Ihnen die Meldebestätigung digital zum Download zur Verfügung.
5. Ausweisdaten aktualisieren Die neue Anschrift kann anschließend selbstständig auf dem Chip des Ausweisdokuments aktualisiert werden. Der Adressaufkleber wird Ihnen per Post zugesandt.
Voraussetzungen
Für die Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie:
· eine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion (eID) mit PIN,
· die installierte AusweisApp,
· eine BundID oder BayernID,
· ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät,
· sowie die Wohnungsgeberbestätigung (bei Mietverhältnissen).
· nur für Deutsche und EU-Bürger möglich
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung des neuen Wohnsitzes innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug erfolgen muss.
Die elektronische Wohnsitzanmeldung erreichen Sie unter: www.wohnsitzanmeldung.gov.de
Dort finden Sie auch ein Erklärvideo mit weiteren Informationen zum Ablauf.
Bei Fragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Kirchheim bei München gerne unter der Telefonnummer 089 90909-2100 zur Verfügung.
Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung erweitert die Gemeinde ihr digitales Serviceangebot und bietet einen weiteren bürgerfreundlichen Online-Service an.
Hinweis zum Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren
Nach dem Bundesmeldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für nachstehende Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden.
– Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
– Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
– Auskünfte über Alters- und Ehejubiläum (Glückwünsche, Besuche und Urkunden entfallen)
– Auskünfte an Adressbuchverlag
Sollten Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen, bitten wir Sie, persönlich beim Einwohnermeldeamt in der Rathaus Straße 1 vorzusprechen oder um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt. Sie können auch HIER zum Antrag gelangen. Bereits eingerichtete Übermittlungssperren bleiben selbstverständlich bestehen und müssen nicht erneuert werden.
Frau Pollack Einwohnermeldeamt – Tel. 089/90909 -2102; -2104; -2110
Die Urlaubszeit beginnt!
Damit Ihr Urlaub schon entspannt beginnen kann, möchten wir Sie darauf hinweisen, rechtzeitig vor Reiseantritt Ihre Ausweisdokumente auf deren Gültigkeit zu prüfen.
Bitte kontrollieren Sie, um Ein- oder Ausreiseschwierigkeiten zu vermeiden, ob Ihr Lichtbild bzw. das Lichtbild Ihres Kindes im Reisepass/Personalausweis noch aktuell ist.
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de können Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen des gewünschten Urlaubslandes informieren. Hier erfahren Sie, welche Reisedokumente Sie benötigen und wie lange das Reisedokument bei Ein- bzw. Ausreise gültig sein muss.
Abgelaufene Personalausweise und Reisepässe werden nicht verlängert! In diesen Fällen ist eine Neuausstellung notwendig. Planen Sie bitte ein, dass eine Neuausstellung bei der Bundesdruckerei in Berlin bis zu fünf Wochen dauern kann.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt unter den Telefonnummern 089/90909 -2102; -2104; -2110 .
Biometrische Lichtbilder
Ab sofort haben die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kirchheim bei München die Möglichkeit, die biometrischen Lichtbilder für die Ausweis- und Passbeantragung direkt im Einwohnermeldeamt anfertigen zu lassen.
Die Kosten belaufen sich auf 8,50 Euro pro Bild. Selbstverständlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, die Lichtbilder bei einem Fotografen Ihrer Wahl anfertigen zu lassen.
Bei Fragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt gerne unter der Rufnummer 089/90909 -2102; -2104; -2110 zur Verfügung.
Abschaffung der Kinderreisepässe
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) hat uns darüber informiert, dass der Kinderreisepass zum 01. Januar 2024 abgeschafft wird.
Kinderreisepässe dürfen nur noch bis 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Ein Grund für die Abschaffung der Kinderreisepässe ist, dass angestrebt wird, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen und damit eine möglichste umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.
Antworten zu folgenden Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):
- Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
- Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
- Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?
HINWEISE ZUR BEANTRAGUNG VON AUSWEISDOKUMENTEN FÜR KINDER
Voraussetzungen:
- Das Kind muss zwingend bei der Antragsstellung persönlich anwesend sein
Benötigte Unterlagen:
- Geburtsurkunde (bei Erstbeantragung in unserer Gemeinde)
- Aktuelles Ausweisdokument (falls vorhanden)
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Dieses kann direkt im Einwohnermeldeamt oder bei einem Fotografen Ihrer Wahl angefertigt werden. (Lichtbilder in Papierform dürfen wir seit 01.05.2025 nicht mehr akzeptieren)
Lieferzeit:
- Personalausweis 2 – 3 Wochen
- elektronischer Reisepass bis zu 6 Wochen



