Tiergesundheit: Allgemeinverfügung Geflügelpest – Aufhebung
Zum Schutz gegen die Geflügelpest hat das Landratsamt München am 21.11.2016 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Tierhalter, die Geflügel innerhalb des Landkreises München halten, ab sofort das Geflügel aufzustallen haben. Mit Datum 16.03.2017 hat das Landratsamt diese Allgemeinverfügung aufgehoben.
Die gesamte Allgemeinverfügung finden Sie hier:
Allgemeinverfügung des Landratsamtes München; Aufhebung des Verbots zur Aufstallung von Geflügel