Aktuelle Informationen zur Abfallwirtschaft

Änderung der Bioabfallverordnung zum 01.05.2025

Kein (Bio-)Plastik in die Biotonne

 Ab dem 01.05.2025 tritt der neue Paragraf 2a der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft.

Sinn und Zweck des neuen Paragrafen ist es, den Eintrag von Fremdstoffen, insbesondere Kunststoffe (Bio-Plastik), in die Umwelt bei der bodenbezogenen Verwertung von Bioabfällen deutlich zu reduzieren. Denn Kunststoffe machen heutzutage den größten Teil der Fremdstoffe im Bioabfall aus. Sie zersetzen sich nach und nach zu Mikroplastik, verschmutzen die Bioabfälle und geraten über die daraus entstehende Komposterde in die Umwelt. Mit der neuen Regelung sollen solche Verschmutzungen im Boden und im Wasser deutlich reduziert werden.

Was wird im Paragraf 2a BioAbfV neu geregelt:

Hierzu werden erstmals Vorgaben und Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung von Bioabfällen vor der Zuführung zur Behandlung geregelt. Es wird unter anderem ein Input-Kontrollwert für den Gehalt an Gesamtkunststoff der für die Behandlung bestimmten Bioabfälle festgelegt. Für Bioabfälle aus der getrennten Sammlung von privaten Haushalten und des angeschlossenen Kleingewerbes darf der Gewichtsprozentanteil von Kunststoffen nicht mehr als 1,0 % betragen. Der Gewichtsprozentanteil aller Fremdstoffe darf 3,0 % nicht überschreiten.

Durch eine möglichst vollständige und sortenrein (ohne Fremdstoffe) getrennte Sammlung von Bioabfällen leisten Bürger und Bürgerinnen einen wichtigen Beitrag sowohl zum Klima- als auch zum Ressourcenschutz. Eine Steigerung der Bioabfallmenge und somit eine Reduzierung der Restabfallmenge entlastet auch den Geldbeutel jeden Bürgers und jeder Bürgerin.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Abfallberaterinnen und Abfallberater Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde zur Verfügung.


Neuer Standort

Sie finden das Bauamt und das Umweltamt ab dem 29.07.2024 unter folgender neuer Adresse:

Ammerthalstraße 27 / 2. OG links
85551 Kirchheim b. München


Wegfall von Leistungen

Aufgrund des Umzugs von Umweltamt und Bauamt können folgende Leistungen seit dem 19. Juli 2024 nicht mehr am neuen Standort in der Ammerthalstraße 27 (2. OG links) angeboten werden:

Verkauf von:

  • Restmüllsäcken
  • Gartenabfallsäcken für die Grüngutsammlung
  • Karten für die Sperrmüllabholung
  • Windelsäcken
  • Anlieferungsbescheinigungen für die Kompostieranlage

Oben genannte Artikel können seit dem 19. Juli 2024 zu den Öffnungszeiten bei der Kasse im Rathaus erworben werden. Gelbe Säcke erhalten Sie künftig nur noch im Rathaus (Pforte) oder am Wertstoffhof.

Die Ausgabe von Ersatzmüllmarken erfolgt künftig nur noch über das Steueramt in der Münchner Str. 1.

Selbstverständlich steht Ihnen das Umweltamt weiterhin bei Fragen ab dem 29. Juli 2024 am vorübergehenden Standort in der Ammerthalstraße 27 (2. OG links) zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ramadama 2025

Ramadama 2025: Damit Kirchheim sauber bleibt!

Unter dem Motto „Viele Hände, schnelles Ende“ hat die Gemeinde Kirchheim wieder zur Aktion „Ramadama“ (Wir räumen auf) am Samstag, den 26. April 2025 aufgerufen.

Rund 130 Helferinnen und Helfer von Jung bis Alt, ob alleine, mit der Familie oder Freunden, haben sich bereit erklärt und im gesamten Gemeindegebiet die achtlos weggeworfene Kaugummiverpackung im Gebüsch, die wild entsorgte Einwegflasche am Straßenrand oder den Verpackungsmüll vom To-go-Mittagessen auf den Gehwegen einzusammeln. Ausgestattet mit Müllzwicker, Handschuhen, Warnweste und Müllsack wurde also für rund zwei Stunden auf Grünflächen, Hecken, Geh- und Radwege sowie Straßenränder sämtlicher Müll eingesammelt. Zusammengekommen sind dabei Unmengen an Müllsäcken gefüllt mit kleinem und großem Abfall wie z.B. Verpackungen, Kronkorken, Autoreifen und Holzbretter.

Im Anschluss ans Müllsammeln wurde sich in der Fahrzeughalle im Bauhof zum gemeinsamen Brotzeit machen getroffen. Bürgermeister Stephan Keck bedankte sich persönlich für das Engagement aller Helferinnen und Helfer und freut sich, wenn unsere Gemeinde sauber bleibt und es im nächsten Jahr wieder heißt „Ramadama“.

Es scheint bequem den Müll einfach an Ort und Stelle fallen zu lassen, doch die Natur und Umwelt dankt es einem nicht und auch das öffentliche Bild der Gemeinde leidet darunter. Aus Anstand und Respekt bittet die Gemeinde Kirchheim alle Bürgerinnen und Bürger der Umwelt zuliebe, ihren Müll in die vorgesehenen Mülleimer und Container oder am Wertstoffhof zu entsorgen, damit Kirchheim schön, grün und sauber bleibt.

Müllmarken

Anfang 2025 werden gemeinsam mit dem Gebührenbescheid neue Müllmarken versendet (Farbe Gelb). Bitte beachten Sie, dass die Müllmarken grundsätzlich an die Immobilien-Eigentümer bzw. Hausverwaltungen gesendet werden, die sie dann an die Mieter weitergeben müssen. Wenn Sie Mieter sind und keine Marke erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter.

Die gelben Marken gelten für 2 Jahre – 2025 und 2026.

Selbstverständlich können Sie wie bisher Tonnengröße oder Leerungsrhythmus jeweils zum nächsten Ersten eines Monats ändern.

Die grünen Müllmarken aus dem Jahr 2023/2024 werden bis Ende März 2025 als gültige Wertmarke anerkannt. Ab dem 1. April 2025 werden nur noch die Tonnen mit der neuen gelben Müllmarke 2025/2026 geleert.

Bei den Papiertonnen gilt weiterhin die rote Marke.

Wertstoffhof Kirchheim

Bitte weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder sonstigem geeigneten Einwohnernachweis aus.

Adresse:
Aschheimer Weg 10, 85551 Kirchheim b. München

Öffnungszeiten:

Dienstag: 10 – 15 Uhr

Freitag: 14 – 19 Uhr

Samstag: 10 – 16 Uhr

Bitte planen Sie bei der Anlieferung größerer Mengen ausreichend Zeit zum Entladen ein

Bitte beachten Sie, dass Öffnungszeiten aus Internet Suchmaschinen abweichen können.

Wertstoffhof

LKM Abfall+ App

Immer den aktuellen Abfallkalender zur Hand haben und sich bei Bedarf an die Abholung erinnern lassen, praktische Standortfunktionen und der direkte Zugang zu Formularen und weiteren aktuellen Informationen der Abfallwirtschaft – das und mehr bietet die kostenlose „LKM Abfall+ App“ des Landkreises München.

https://www.landkreis-muenchen.de/artikel/landkreis-mit-neuer-app-lkm-abfall/

Auch Kirchheim ist in der App vertreten und stellt alle Infos zur Abfallwirtschaft (Abfalltermine, Müllinseln, Formulare, etc.) zur Verfügung.

Zusätzlich können wilde Ablagerungen, die man auf dem Weg durch den Landkreis oder die Gemeinde Kirchheim entdeckt, direkt über die App an das Landratsamt gemeldet werden. Informationen bietet die App darüber hinaus unter anderem zu den Themen Mehrweg und Mehrwert oder stellt den aktuellen Jahresbericht der Abfallwirtschaft und Klimaschutz-Bericht zur Verfügung.

Kurzanleitung: Laden Sie sich die App (für Android und iOS) herunter. Die App kann mit oder ohne Account genutzt werden. Der Vorteil mit Account ist bspw. die Nutzung mehrerer Standorte. Im nächsten Schritt wählen Sie Ihre Straße und die gewünschten Abfallarten aus. Wenn gewünscht kann noch eine Erinnerung eingestellt werde und schon werden die entsprechenden Abfuhrtermine für Ihren Standort angezeigt.

Bei Fragen zur App wenden Sie sich gerne an das Umweltamt, umweltamt@kirchheim-heimstetten.de, Tel. 089 / 90909-3408

Abfallkalender 2025

Übersicht aller Wertstoffinseln

Müllinseln (Entsorgung von Papier & Glas)

LINK: Hier finden Sie eine Übersicht der Müllinseln in der Gemeinde

Standorte Ortsteil Kirchheim:

  • Aschheimer Weg / hinter dem Wertstoffhof
  • Ludwig- / Martin-Luther- Straße
  • Florianstraße
  • Schlehenring Süd / Tamariskenweg
  • Bgm.-Schuster-Straße

Standorte Ortsteil Heimstetten:

  • Hauptstraße / Höhe JUZ
  • Am Sportpark
  • Gruber Straße / bei der Silva GS
  • Wiesenweg / Seniorenzentrum
  • Margeritenweg / Räterzentrum

Standorte Altkleidercontainer:

  • Aschheimer Weg / hinter dem Wertstoffhof
  • Ludwig- / Martin-Luther-Straße
  • Schlehenring Süd / Tamariskenweg
  • Am Sportpark
  • Gruber Straße / bei der Silva GS

Entsorgungszeiten

Im Gemeindegebiet befinden sich derzeit 10 Wertstoffinseln.

Wir bitte Sie aus Rücksicht auf die Anwohner folgende Entsorgungszeiten zu beachten:

Montag – Freitag 8 – 20 Uhr

Samstag               8 – 18 Uhr

An Sonn- und Feiertagen ist die Entsorgung von Wertstoffen an den Containerstandplätzen nicht erlaubt.

Es ist verboten, Gegenstände neben oder auf den Containern abzulegen! Verstöße werden geahndet!

Das Wichtigste in Kürze

Das Soziale Netzwerk Kirchheim (SNK) ist an folgenden Standorten mit Altkleider-Sammelcontainern (bspw. für Kleider, Heimtextilien, Bettwäsche, Taschen, Schuhe etc.)  der Firma TEXAID vertreten:

  • Aschheimer Weg / hinter dem Wertstoffhof – 3 Container
  • Ludwig- / Martin-Luther-Straße 3 Container
  • Schlehenring Süd / Tamariskenweg – 2 Container
  • Am Sportpark – 2 Container
  • Gruber Straße (Silva Grundschule) – 2 Container

Die Einnahmen kommen nach Absprache mit den Teilnehmenden des SNK sozialen Zwecken der Gemeinde Kirchheim zu Gute.

Ansprechpartner in der Gemeinde ist das Umweltamt, Herr Hermann Tel. 089 90909-3402, oder Frau Wirsing Tel. 089 90909-5106 Sozialbetreuung.

Eine Übersicht, was TEXAID alles in den Altkleider-Sammelcontainern sammelt finden Sie hier.

Biomüll sind die Küchenabfälle aus der Speisenzubereitung einschließlich gekochten Speiseresten. Weitere Infos, und was alles in die Biotonne gehört, erhalten Sie auch in unserem Infoblatt Biotonne.

Die Sammlung und Beförderung des Biomülls erfolgt durch die Firma WILM Entsorgung-Recycling GmbH.

  • Die Anlieferung am Wertstoffhof der Gemeinde ist ab Januar kostenfrei. Es gelten Freimengen bei der Anlieferung.
  • Ab Februar erfolgt die Leerung der Papiertonnen 14-tägig. Die Termine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender oder der Abfall-App.

Abfallgebühren ab dem 01.01.2025:

 
60 l149,16 €14tägige Leerung
80 l198,84 €14tägige Leerung
120 l298,20 €14tägige Leerung
240 l596,40 €14tägige Leerung
   
1.100 l5467,56 €wöchentliche Leerung
240 l1192,92 €wöchentliche Leerung
120 l596,40 €wöchentliche Leerung
80 l397,68 €wöchentliche Leerung
   
ca. 120 l9,70 €Restmüllsack
zur zusätzlichen Bereitstellung
Windelsack 70 L                                      5,40 €

Papiersack für Grüngut 120L                    0,80 €

   
  

Verpflichtend pro Grundstück ist eine zugelassene Restmüllnormtonne (DIN-Norm) (Anschlusszwang § 5 der Abfallsatzung). Das Restmüllgefäß ist vom Anschlusspflichtigen zu kaufen. An- und Ummeldungen der Restmülltonne können nur vom Objekteigentümer beantragt werden und müssen schriftlich (oder per Fax) im Steueramt des Rathauses oder Umweltamt erfolgen. Für Restmülltonnen ist dies jeweils zum Ersten des Monats möglich.
Die Anmeldung zur Biotonne ist jederzeit möglich. Das Biotonnengefäß stellt in der Regel die Gemeinde zur Verfügung. Eigene Müllnormgefäße (80 l und 120 l) können mit braun gestrichenem Deckel als Biotonne verwendet werden. Eigene Biotonnen sind ebenfalls anzumelden.
Tonnengemeinschaften sind bei Restmüll- und Biomülltonnen in unmittelbarer Nachbarschaft möglich.

Gelbe Säcke erhalten Sie an der Rathauspforte, am Wertstoffhof und im Umweltamt.

Seit dem 01. Januar 2015 werden die Gelben Säcke und Gelben Tonnen von der Fa. Remondis abgefahren. Wir weisen darauf hin, dass die Zuständigkeit für die Sammlung der Gelben Säcke bei den Systembetreibern des Dualen Systems in Deutschland (DSD) und nicht bei der Gemeinde liegt.

Lesen Sie mehr zum Thema in unserem Infoblatt: Gelber Sack (PDF)

Weitere Informationen und Antworten finden Sie auch unter:
http://www.muelltrennung-wirkt.de

Grüngutanlieferung am Wertstoffhof:

Grüngut kann ganzjährig zu den Öffnungszeiten am Wertstoffhof abgegeben werden.

Zur Sammlung von kleinteiligem Grüngut, wie Laub und Grasschnitt, bieten sich Papiersäcke an, die an der Kasse im Rathaus für je 0,80 € erworben werden können. Bitte nicht neben die Biotonne stellen!

Grüngut bis 4 m³ je Anliefertag wird kostenlos angenommen.

Grüngutsammlung 2025:

Am Samstag, 08. November und Montag, 10. November 2025 findet  die Grüngutsammlung statt. Das Grüngut (Äste und Staudenschnitte) muss handlich gebündelt werden, max. 1,5m Länge. Für kleinere Gartenabfälle sind Papiersäcke (kompostierbar- und schredderbar) zu nutzen, diese können als 120L Papiersack für je 0,80 € an der Kasse im Rathaus erworben werde. Grüngut und Papiersack an der nächsten befahrbaren Straße bereitstellen, sodass Fuß- und Radwege nicht behindert werden. Plastiksäcke gefüllt mit Grüngut bleiben am Straßenrand zurück.

Kaminkehrerwesen
Der Eigentümer eines Anwesens ist verantwortlich, dass die Kehr- und Überprüfungsarbeiten durchgeführt werden. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger erlässt dazu einen Feuerstättenbescheid, aus dem ersichtlich ist, welche Arbeiten zu veranlassen sind.

Die Durchführung dieser Arbeiten darf nur durch Betriebe erfolgen, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder die Voraussetzungen nach den §§ 7 bis 9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3075) erfüllen.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Landratsamt München

Müllabfuhr in einer Woche mit Feiertag

Bitte beachten Sie den Abfall-/ und Entsorgungskalender. Änderungen, von im Plan festgelegten Zeiten sind möglich, diese werden in den Kirchheimer Mitteilungen bekannt gegeben. In einer Woche mit Feiertag muss die Entsorgungsfirma die Abfuhrtage komprimieren. Dies bedeutet, dass vor- oder nachgearbeitet wird. Wir bitten deshalb dringend, die zu entleerenden Behälter einen Tag früher bereitzustellen. Bitte „verlassen“ Sie sich auch nicht auf die in Ihrem Gebiet üblichen Uhrzeiten der Abfuhr. Auch diese können aus den verschiedensten Gründen sehr schwanken.

Was ist Restmüll?
Restmüll sind alle Abfälle, die sich nicht verwerten lassen und nicht sperrig sind, also in den von Ihnen angemeldeten Restmüllbehälter passen.
Abfallsatzung §13a Abs.3: „Die Abfallbehältnisse dürfen nur zur Aufnahme der dafür bestimmten Abfälle verwendet und nur so weit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt; sie sind stets geschlossen zu halten.“

Restmüllsack
Reicht einmal die Restmülltonne nicht aus, so kann an der Kasse im Rathaus ein Restmüllsack für 9,70 € (Entsorgungs- und Verbrennungsgebühr) gekauft werden.

Entsorger
Die Sammlung und Beförderung des Restmülls erfolgt durch die Firma WILM Entsorgung-Recycling GmbH.

Sperrmüllabholung:
Nachfolgend finden Sie die Termine für die Sperrmüllabholungen 2025:

* Mittwoch, den 09. Juli 2025

* Mittwoch, den 12. November 2025

Wichtiger Hinweis: die Abholung erfolgt nur mittels Anforderungskarte 35€/2 m³ von der nächsten befahrbaren Straße. Diese Karte können Sie an der Kasse im Rathaus (Münchner Straße 6) zu den üblichen Öffnungszeiten erwerben. Bitte beachten Sie für die einzelnen Termine die jeweiligen Anmeldefristen (in der Regel eine Woche vor Abholtermin)! Die genauen Fristen werden rechtzeitig in den Kirchheimer Mitteilungen (Gemeindeblatt) bekanntgegeben.

Außerdem besteht ganzjährig die Möglichkeit, den Sperrmüll am gemeindlichen Wertstoffhof  (Aschheimer Weg 10) abzugeben.

Was wird abgeholt?  z.B. Bettgestell / Springrahmen, Couch / Liege, Fußbodenbelag / Teppich, Kiste / Koffer / Korb (leer), Kleinmöbel (Regal, Hocker, Stuhl), Küchen(unter)schränke, Matratze, Polstersessel, Sanitärteile, Schrank / Büffet, Sperrige Spielsachen (Schlitten, Bobbycar, o.ä.), Spiegel / Bilderrahmen, Tisch / Sitzbank, -ecke, Türen / Fenster
Was wird NICHT mitgenommen?  Altreifen, Autoteile, Eisen/Metall, Elektrogeräte/-schrott, Farben, Lacke, Flüssigkeiten, Hausmüll, Kachelöfen, Kühlgeräte, Problem- & Wertstoffe; Sondermüll (z.B. KMF, Eternit, Baustyropor), Sportgeräte/Hometrainer, Fahrräder

Seit dem 01. März 2019 wird für die Anlieferung von Kehrgut am gemeindlichen Wertstoffhof eine Gebühr erhoben. Anlieferungen durch Bürger bis 10 Litern sind nach wie vor kostenlos.

Die genaue Staffelung der Gebühren, entnehmen Sie bitte aus den Bekanntmachungen sowie der ausgehängten Auflistung am Wertstoffhof.