Vollzug des Tierseuchengesetzes
Vollzug des Tierseuchengesetzes; Blauzungenkrankheitbekämpfung
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Genehmigung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
An alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen im Landkreis München: Das Landratsamt München erlässt gemäß § 4 Abs. 1 der VO zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über Maßnahmen zur Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der BT-Krankheit vom 30.07.2015 (EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung) eine Allgemeinverfügung.
Die Allgemeinverfügung sowie die dazugehörigen Gründe können Sie in den örtlichen Bekanntmachungsschaukästen und auf der Gemeindewebsite unter Allgemeine Anordnungen nachlesen.