Volksbegehren „Rettet die Bienen!“
Bayern ist nach der Bayerischen Verfassung eine repräsentative Demokratie, in der der Wille des Volkes durch das von ihm gewählte Parlament ausgeübt wird. Das Volk kann aber ergänzend unmittelbar gesetzgebend tätig werden. Durch ein Volksbegehren können Gesetzesvorlagen in den Landtag eingebracht und – falls dieser sie nicht annimmt – über sie ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Ein Volksbegehren hat Erfolg, wenn es von mindestens zehn Prozent (ca. 950.000) Stimmberechtigten unterstützt wird.
Derzeit ist durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration folgendes Volksbegehren zugelassen:
- „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ (Kurbezeichnung: „Rettet die Bienen!“) vom 31. Januar bis 13. Februar 2019
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Unterseite zum Volksbegehren: