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Schöffenwahl 2023 – Aufruf Schöffen

1. März 2023/in Gemeinde & Politik, Rathaus & Bürgerservice /von j.heinrich

Wahl der Schöffen

Schöffen kommen als ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts zum Einsatz. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Die Gemeinden stellen alle fünf Jahre Vorschlagslisten für die Wahl auf. Für die Schöffenperiode 2024 bis 2028 sind durch die Gemeinde Kirchheim b. München aus dem Gemeindebereich Schöffen vorzuschlagen. Wer an der Ausübung eines Schöffenamtes interessiert ist, kann sich hierfür bewerben. Auch jeder Bürger, Organisationen und Institutionen können geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Die Formulare für die Bewerbung finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Aktuelles auf www.kirchheim-heimstetten.de. Für die Vorschlagsliste können sich deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die zu Beginn der Schöffenperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind, bei der Gemeinde bewerben. Nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen Personen, die u.a. aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind. Ausgeschlossen sind außerdem unter anderem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

An diesem wichtigen Ehrenamt interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei Frau Rescher, Zimmer 1.07, Tel. 089 / 90909-2204, informieren.

Auf der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de erhalten Sie einen Einblick und die Anforderungen an das Amt.

 

Alle Informationen zur Bewerbung finden Sie auf folgendem Link:

Link zur Bewerbung

 

Flyer_DVS_Schoeffenwahl.pdf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen können ihre Bewerbung schriftlich beim Jugendamt des Landkreises München unter folgender Adresse einreichen:

Landratsamt München
Stabsstelle 2.1.4.0 – Jugendsozialarbeit und Familienbildung
z.H. Frau Yildizoglu
Mariahilfplatz 17
81541 München

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Elif Yildizoglu unter Tel.: 089 / 6221-2265 oder per Mail an Elif.Yildizoglu@lra-m.bayern.de.

Unter folgendem Link können Sie ab sofort alle Informationen zum Amt der Jugendschöffen und den Bewerbungsmodalitäten einsehen: https://www.landkreis-muenchen.de/themen/buergerschaftliches-engagement/jugendschoeffe-werden/

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